Für die Verantwortlichen am Landratsamt heißt es wieder loslassen: Ab dem heutigen Freitag werden die Verordnungsentwürfe zu den sechs Landschaftsschutzgebieten im Landkreis zum zweiten Mal ausgelegt.
Gelegenheit für Betroffene, die geplanten Vorschriften zu prüfen und gegebenenfalls Änderungswünsche zu formulieren.
Landrat Olaf von Löwis ist vom vorliegenden Ergebnis aber überzeugt, wie er gestern beim Pressegespräch im Landratsamt betonte: „Es ist modern, zeitgemäß und berücksichtigt so ziemlich alle Belange. Ich gehe sogar so weit zu sagen: Es hat Leuchtturm- Charakter.“
Was in der Tat ein ungewöhnlicher wie auch konstruktiver Schritt sein dürfte, ist das Aufbereiten in zwei Versionen: Zum einen liegt die amtliche Form im üblichen amtlich-juristischen Stil aus, aber auch eine zweite Fassung in einfacher Sprache. Dies soll die Inhalte leichter verständlich machen und das Prüfen für juristische Laien erleichtern. Außerdem legte man nach den Erfahrungen aus den Sommerferien großen Wert darauf, die Auslegung nicht in die Weihnachtsferien zu schieben.
„Alle sind zu Wort gekommen“
Inhaltlich sieht Löwis eine große Beteiligung umgesetzt, unabhängig von den bearbeiteten 870 Einwendungen der ersten Runde: „Wir haben Landwirte, Bürgermeister, Kommunen, den Kreistag und viele Menschen gehört. Alle sind zu Wort gekommen.
Aus fachlicher Sicht seien die Verordnungen gut, bestätigte Abteilungsleiterin Franziska-Maria Kreuzinger. Mit deren Aktualisierung bezüglich Erholungsdruck und Siedlungsdruck berücksichtige man die gegenwärtige Situation. Gleichzeitig, so ergänzt Teamleiter Josef Faas, könne die Untere Naturschutzbehörde eingreifen, wo es nötig ist.
„Stark auf Landwirtschaft eingegangen“
Gerade die Landwirtschaft, deren Bedeutung sogar in der jeweiligen Präambel, also dem Vorwort, herausgestellt wird, profitiere davon. „Wir sind stark auf die Landwirtschaft eingegangen“, betont Faas. Dass es dennoch Angst und Vorbehalte gebe, müsse man akzeptieren. Insgesamt seien Bauern schon durch die Privilegierung gut geschützt. Dank der Verordnungen gebe es nun mehr Möglichkeiten beim Freizeitdruck.
Pioniere beim Mountainbike
Das Ziel bei Freizeit und Erholung sei es, diese zu ermöglichen, ohne die Landschaft zu schädigen. Gerade beim Thema Mountainbike habe man mit den Verbotszonen einen wichtigen Schritt gemacht. Durch sie könne man ein Angebot in weniger sensiblen Bereichen zulassen, ohne den Verkehrssicherungspflichten bei aktiver Ausweisung ausgesetzt zu sein. Ein Problem, das laut Faas viele Kommunen hätten. „Da wird schon auf geschaut, wie wir das lösen. Da sind wir Pioniere.“ Allerdings dauert die Ausarbeitung noch bis Ende 2026. Lehnt der Kreistag dann das Ergebnis ab, greift die Regelung mit der Mindest-Wegbreite von 1,50 Metern.
Insgesamt hat das Landratsamt den Kommunen viel Zeit gelassen, um deren Situationen zu prüfen und Planungen mitzuteilen. Auch hier hat man laut Faas gute Lösungen gefunden. Über die Bauleitplanung ist Entwicklung möglich. Nur über Projekte, bei denen die Untere Naturschutzbehörde nicht mitgeht, muss der Kreistag entscheiden.
Kein Zeitdruck, „aber wir können abschließen“
Für Irritationen hatte zuletzt die Sondersitzung des Kreistags gesorgt. Der Landrat hatte betont, es gebe keinen Zeitdruck, um nun unerwartet die zweite Auslegung zu starten. „Es stimmt beides“, sagt Löwis. „Es gilt Qualität vor Tempo. Aber wir arbeiten seit dreieinhalb Jahre daran. Das Ergebnis ist sehr gut – wir sind fertig. Warum sollen wir es dann nicht abschließen?“
In dieser Amtszeit fertig werden
Eine dritte Auslegungsrunde sei zwar nicht angestrebt, aber denkbar. Sollte nun wider Erwarten wesentliche Punkte auftauchen, könne man nachhaken. „Wenn wir Zeit brauchen, haben wir Zeit“, sagt Löwis. „Aber wir sollten versuchen, das Thema in dieser Amtszeit abzuschließen und es nicht für unsere Nachfolger liegen zu lassen.“ Auch dieser Wunsch sei ihm und seinen Mitarbeitern gespiegelt worden.
Ein Monat ist nun Zeit, um Einwendungen beim Landratsamt einzureichen – postalisch wie per Mail an umweltrecht@lramb.bayern.de. Wenn die berechtigten Einwände in die Verordnungen eingearbeitet sind, entscheidet der Kreistag – idealerweise vor der Kommunalwahl am 8. März 2026..