Vor dem Landgericht Bonn beginnt am Mittwoch ein nicht-öffentliches Verfahren gegen einen Jugendlichen aus dem Rhein-Sieg-Kreis. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 15-Jährigen vor, ein damals sieben Jahre altes Mädchen zunächst sexuell missbraucht zu haben und anschließend versucht zu haben, sie zu töten.
Der Tatvorwurf: 15-Jähriger missbraucht Siebenjährige
Nach Angaben der Ermittlungsbehörden war der junge Mann am Tattag erst in der Schule und fuhr mit einem Schulfreund zu dessen Zuhause. Dort wollten die beiden Jungs mit der Konsole spielen. Nachmittags soll der 15-Jährige in einem Supermarkt etwas zu trinken gekauft haben und sei dann mit seinem Rad durch den Ort gefahren. Das spätere Opfer soll dabei auf den 15-Jährigen aufmerksam geworden sein, wohl auch wegen seines Fahrrades.
Das Mädchen soll dann ihr eigenes Fahrrad geholt haben, und beide seien in ein Waldstück gefahren. Angeblich wollte der Beschuldigte dem Kind Kunststücke mit einem Mountainbike zeigen. Nachdem er sie damit in den Wald gelockt hatte, sagte er der 7-Jährigen, er wolle jetzt gern Sex haben. Das Mädchen habe zunächst aus Neugier zugestimmt. Nachdem es zu den sexuellen Handlungen gekommen sei, soll das Mädchen seine Meinung geändert haben.
Angeklagter soll Mädchen zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben
Aus Angst, das Kind könne ihn verraten, soll der Junge versucht haben, es zu töten, indem er das Mädchen gewürgt haben soll. Das Kind verlor das Bewusstsein, überlebte aber mit Verletzungen am Hals. „Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 15 Jahre alten Angeklagten aus dem Rhein-Sieg-Kreis vor, zunächst im Einverständnis mit der zum damaligen Zeitpunkt sieben Jahre alten geschädigten Person sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Anschließend soll der Angeklagte die geschädigte Person in Tötungsabsicht gewürgt haben, damit sie nicht mehr als Zeugin dieser Handlungen zur Verfügung stehen könnte. Hierdurch soll es zu würgetypischen Verletzungen sowie dem Eintritt von Bewusstlosigkeit gekommen sein“, erklärte Stephan Schulz, Pressesprecher des Landgerichts Bonn.
Der Jugendliche
Der Beschuldigte, Jahrgang 2010, wuchs mit mehreren Geschwistern im Rhein-Sieg-Kreis auf. Schon früh fielen bei ihm soziale Schwierigkeiten auf, er wechselte mehrfach die Schule und erhielt Unterstützung durch Jugendamt, Schulbegleitung und Erziehungsbeistand. Trotz dieser Hilfen blieb er auffällig: aggressives Verhalten, Regelverstöße, später Alkohol- und Nikotinkonsum. Wegen Gewalttätigkeiten und Beleidigungen war er bereits mehrfach aktenkundig.
Das Opfer
Das Mädchen lebte zur Tatzeit in einer Pflegefamilie. Nach dem Angriff wurde es medizinisch versorgt und psychologisch betreut. Persönliche Angaben werden aus Opferschutzgründen nicht veröffentlicht. Rechtsanwältin Dagmar Schorn, Vertreterin der Nebenklage, sagte: „Der Charakter und die Begehensweise der angeklagten Tat deuten auf eine besondere Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit hin. Es handelt sich um Straftaten, durch die erhebliche körperliche und seelische Schäden für die Opfer zu erwarten sind. Wünschenswert aus Sicht der Opfervertretung wäre, dass der Schutz der Gesellschaft, namentlich der für Kinder und junge Mädchen, bei der Verurteilung des Angeklagten nicht hinter dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts zurückbleibt.“
Das Verfahren
Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 28 KLs 14/25 vor der Jugendkammer des Landgerichts Bonn. Wegen des Alters des Angeklagten ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Da der Angeklagte zur Tatzeit erst 15 Jahre alt war, gilt Jugendstrafrecht – selbst bei einer Verurteilung wegen besonders schwerer Schuld bliebe die Höchststrafe auf zehn Jahre Freiheitsentzug begrenzt.