Nächster Akt im Streit um Tempolimit: Anwohner schalten Kommunalaufsicht ein

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Tempo 40: So war mal beschildert, bevor die Gemeinde auf 30 absenkte. Derzeit gibt es keine Beschilderung in der Brucker Straße. Heißt: Man darf 50 fahren. © Carmen Voxbrunner

Das Tempolimit für die Brucker Straße in Gernlinden beschäftigt nun die Kommunalaufsicht im Landratsamt. Anwohner wollen geprüft wissen, ob die Rücknahme von Tempo 30 rechtmäßig war.

Gernlinden – Seit Jahren beschäftigt das Tempolimit für die Brucker Straße die Gernlindner. Da es sich um eine Durchfahrtsstraße handelt, müsste Tempo 50 erlaubt sein. Mit Augenzudrücken seitens der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt war ein Kompromiss möglich: Auf den Schildern stand 40 als Höchstgeschwindigkeit, geblitzt wurde aber nicht. Weil Anwohner aus Sicherheitsgründen Tempo 30 fordern – 2019 wurden dafür über 400 Unterschriften gesammelt, heuer erneut 300 – und der Maisacher Gemeinderat ebenfalls die Problematik sah, wurde Mitte September die 40 gegen eine 30 ausgetauscht.

Nach einer Woche war alles anders

Doch nach nur einer Woche mussten die Schilder auf Anordnung der Polizei – zuständig ist die Inspektion in Olching – von der Gemeinde Maisach wieder entfernt werden. Nun gilt Tempo 50.

Wird Anwendung von Bundesrecht blockiert?

Dagegen wehren sich einige Anwohner. Man tat sich zusammen und wendete sich an die Kommunalaufsicht, die die Kommunen überwacht und bei Rechtsverstößen eingreift. In dem Brief, der dem Fürstenfeldbrucker Tagblatt vorliegt, heißt es, man bitte zu prüfen, ob die Rücknahme von Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt Gernlinden rechtmäßig war. „Die aktuelle Situation ist für die Bürger untragbar.“

Die Petenten nehmen – wie zuvor auch Bürgermeister Hans Seidl zur Anordnung von Tempo 30 – Bezug zur erfolgten Novelle des Straßenverkehrsrechts, die den Kommunen mehr Freiheiten zum Beispiel bei Tempolimits geben soll. In dem Brief an die Kommunalaufsicht heißt es, die Anordnung durch die Olchinger Polizei, die 30er-Schilder wieder zu entfernen, sei damit begründet worden, dass die „neue Rechtslage in Bayern angeblich noch nicht angewendet werde (fehlende Vollzugshinweise/Verwaltungsvorschriften)“. Die Petenten schreiben dazu, die Straßenverkehrsordnung sei Bundesrecht und gelte auch in Bayern. „Ausstehende landesrechtliche Vollzugshinweise können die Anwendung von Bundesrecht nicht blockieren.“ Daher bitte man darum, der Gemeinde Maisach die Anordnung von Tempo 30 in der Brucker Straße zu ermöglichen.

Behörde leitet Anhörung ein

Seitens der Kommunalaufsicht wird bestätigt, dass der Brief dort eingegangen ist. Die Prüfung sei eingeleitet. Dazu höre man die Straßenverkehrsbehörde im eigenen Haus und die Gemeindeverwaltung in Maisach an. Dann gebe die Kommunalaufsicht eine Stellungnahme ab. Das könne aber dauern: In Behörde wie in Rathaus gebe es Personalmangel.

Die Anwohner schreiben an das Landratsamt, dass sich die Gefahrenlage durch Tempo 50 verschärft habe – und das auf einem offiziellen Schulweg. Der Schutz von Kindern, Fußgängern und Radfahrern müsse im innerörtlichen Bereich Vorrang haben.