Weil er ihnen Falschgeld für Drogen gab, schlugen drei junge Männer einen 23-Jährigen in Germering nieder. Jetzt steht das Trio vor dem Landgericht in München.
Germering - Ein völlig aus dem Ruder gelaufener Drogenverkauf beschäftigt seit Dienstag das Landgericht München II. Angeklagt sind drei junge Männer (17, 18 und 19 Jahre), die im Januar einem 23-Jährigen in Germering eine brutale Abreibung verpassten, weil er ihnen für 300 Gramm Drogen 3000 Euro Falschgeld andrehte. Zwei Jugendliche sitzen in U-Haft.
Übergabe an der Stadthalle
Gegen 19 Uhr hatten sich die Männer auf dem Parkplatz an der Germeringer Stadthalle verabredet. Das spätere Opfer kam auf einem E-Roller, die drei Angeklagten fuhren mit dem Auto vor. Der 23-Jährige reichte das Geld durchs Fenster und bekam dafür die Ware. Er packte sie in einen Rucksack und rollerte los. Das Geld ließ sich nicht so schnell überprüfen, weil es ganz eng in mehrere Folien Plastik eingewickelt war. Doch dann merkte die Dealer-Runde sehr rasch, dass es sich um Falschgeld handelte.
Der Fahrer gab Gas. „Das Auto hat von hinten aufgeheult“, erinnerte sich das Opfer später als Zeuge. Mit einer geöffneten Beifahrertür rammte das Trio den Abnehmer. Er flog gegen seinen Roller und ging zu Boden. „Dann sind alle ausgestiegen und hinter mir her“, berichtete der 23-Jährige. Sie nahmen ihm den Rucksack mit den Betäubungsmitteln in Form von Eiern ab. Dann schlugen und traten sie auf ihn ein. Der junge Mann erlitt eine Schädelprellung, ein Schleudertrauma sowie Hämatome an Schultern und Knien. Zur Zeugen-Vernehmung kam er mit einer Rechtsanwältin. Seine Adresse gab er nicht preis.
Zuvor hatten die Richter mit den Verteidigern und der Staatsanwältin lange hinter verschlossenen Türen verhandelt. Einen Deal für eine Strafmaß-Vorstellung gab es nicht. Am Ende räumten die Anwälte für ihre Mandanten den Übergriff ein, betonten aber, dass sich die jungen Männer eigentlich nur ihre Drogen zurückholen wollten, weil sie sich unfair behandelt fühlten. Einen schweren Raub konnten sie in ihrer Aktion nicht erkennen.
Geld auf Konto des Opfers überwiesen
Ein Anwalt bot als Täter-Opfer-Ausgleich 1500 Euro an. Offenbar war die Summe bereits auf das Konto des Opfers überwiesen worden. Seine Anwalts-Kollegen hatten ursprünglich nur jeweils 750 Euro Wiedergutmachung angeboten, änderten das Angebot aber im Rahmen von Verteidiger-Erklärungen während der Verhandlung auf eine angemessene Summe ab. Außerdem entschuldigten sie sich für Geschehenes. „Es tut uns leid, ihn verletzt zu haben“, sagte ein Verteidiger für seinen Mandanten.
Für den Vorsitzenden Richter Martin Hofmann waren mit diesen Erklärungen aber längst nicht alle Probleme des Verfahrens gelöst. „Viele Sachverhalts-Details sind noch nicht aufgeklärt“, sagte er. Für eine Einordnung der Geschehnisse komme es auf die sichere Feststellung einiger Details an, fügte er noch hinzu und sagte: „Welchen Zweck hatte der Einsatz der Autotür? Und wie hängen die Körperverletzungs-Handlungen mit der Wegnahme des Rucksacks zusammen?“ Der Prozess dauert an.