Privatparkplätze: "Wildwest" statt Verbraucherschutz"– teure Knöllchen empören Leser

40 Euro für ein kurzes Wendemanöver – darf das sein? Der Artikel "'Reine Abzocke': Frau wendet kurz auf Parkplatz - und muss 40 Euro Strafe zahlen" hat eine hitzige Leserdebatte ausgelöst. Viele empfinden die Praxis privater Parkplatzfirmen als überzogen und sprechen von reiner Abzocke. In den Kommentaren prallen Gerechtigkeitsempfinden, Eigentumsschutz und Politikfrust deutlich aufeinander.

Verteilung der Meinung zu "Leserdebatte um Parkgebühr: Abzocke oder legitime Maßnahme?"
In den Kommentaren diskutieren Leser leidenschaftlich über die Macht privater Parkplatzfirmen und die Grenzen des Eigentumsrechts. FOCUS Online

Boykott privater Betreiber

Ein Drittel der Leser reagiert empört auf den Fall aus Bergisch Gladbach. Die 40-Euro-Strafe für ein bloßes Wendemanöver sehen viele als Beispiel für "Abzocke" durch private Parkplatzfirmen. Sie rufen zum Boykott der beteiligten Geschäfte auf. Die Empörung richtet sich gegen Geschäftsmodelle, die auf Überwachung und Vertragsfallen beruhen – und gegen Händler, die diese Praxis dulden.

"Wenn möglich meide ich die Geschäfte, die einen Parkplatzbetreiber beauftragt haben, gänzlich. Dann bekommen diese Geschäfte mein Geld eben nicht. Sollten viele so machen."  Zum Originalkommentar

"Hier (Berlin) gibt es auch immer mehr solche Abzock-Parkplätze. Ich sollte auch mal 20 € bezahlen. Ich konnte den Kassenbon vorzeigen, dass ich da gekauft habe, und brauchte die nicht bezahlen. Aber inzwischen nimmt das überhand. Ich parke dort nicht mehr, wo solche Abzock-Firmen tätig sind. Vielleicht merken Lidl und Co. das irgendwann mal."  Zum Originalkommentar

"Augen auf und diese Geschäfte meiden."  Zum Originalkommentar

"Diese ganze, sogenannte Parkraumbewirtschaftung durch Privatunternehmen gehört abgeschafft. Man liest und hört nahezu überall von den dubiosen Machenschaften mancher Firmen."  Zum Originalkommentar

Juristische Argumente gegen die Strafe

Knapp ein Viertel der Leser hält die Forderung für rechtswidrig. Sie bestreiten, dass allein das Befahren eines Parkplatzes einen wirksamen Vertrag begründet. Nach geltendem Zivilrecht müssten die Bedingungen klar erkennbar und verständlich sein – was bei Kleingedrucktem auf schlecht beleuchteten Schildern oft nicht der Fall ist. Dass solche Klauseln trotzdem wirksam sein sollen, empfinden viele als Spitzfindigkeit zulasten der Verbraucher.

Einige Leser wenden ein, dass das bloße Befahren eines Parkplatzes keine kostenpflichtige Vertragsverletzung darstellt. Das ist in weiten Teilen juristisch nachvollziehbar. Zwar wird der Vertrag auf privatem Gelände nicht nach der Straßenverkehrsordnung, sondern nach zivilrechtlichen Grundsätzen geschlossen – entscheidend ist, ob der Fahrer den Nutzungsbedingungen zugestimmt hat oder sie erkennen konnte. Fehlt diese Transparenz oder ist die Beschilderung unzureichend, kommt in der Regel kein wirksamer Vertrag zustande, und damit entfällt auch die Grundlage für eine Vertragsstrafe.

"Parken heißt normalerweise, dass der Wagen mindestens 3 Minuten lang steht. Ich hätte daher nicht gezahlt, weil der angebliche Vertrag durch das laufende Darüberfahren gar nicht erst zustande kam."  Zum Originalkommentar

"Da gibt es keine Diskussion - "Parken" ist rechtlich klar definiert und sollte die Frau den Parkplatz tatsächlich nur befahren haben, ist das Ganze nichtig. Selbst wenn sie kurz angehalten hätte und im Kofferraum gekramt hätte, hätte sie nicht geparkt und das Befahren privater Parkplätze ist NICHT kostenpflichtig, was sich allein daraus ableiten lässt, dass ich das Grundstück allein zur Wahrnehmung der Geschäftsbedingungen bereits befahren und vor dem Schild halten muss."  Zum Originalkommentar

"Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist eindeutig. Wenden ist kein Parken. Selbst Halten ist kein Parken. Da dieser Parkplatz rechtlich als öffentlicher Verkehrsraum gilt, gelten auch die dort gültigen Regeln..."  Zum Originalkommentar

"Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Wenn das nicht der Fall ist, nicht zahlen."  Zum Originalkommentar

"Merkmale des Parkens: - Dauer: Länger als drei Minuten. - Verlassen des Fahrzeugs: Der Fahrer ist nicht mehr im oder direkt am Fahrzeug, um es jederzeit sofort wegfahren zu können. - Zweck: Das Abstellen des Fahrzeugs ohne unmittelbare Absicht zur Weiterfahrt. Das hätte ich den Leuten schriftlich unter die Nase gerieben und höflich dazu formuliert, dass man einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegensieht. Da wäre nie wieder was gekommen."  Zum Originalkommentar

Strategien gegen Abzocke

Ein Teil der Leser empfiehlt, ähnliche Schreiben zu ignorieren oder anzufechten. Der Rat: sich nicht einschüchtern lassen, da viele Betreiber ohne klare Beweise nicht klagen würden. Wer die Forderung bestreitet oder rechtlichen Beistand suche, habe oft Erfolg. Dazu raten auch Verbraucherzentralen und der ADAC. Die Leser sehen darin ein Zeichen, dass viele dieser Strafen auf wackliger rechtlicher Grundlage stehen.

"Wie schon ein paar Mal hier geschrieben - Die Briefe, sei es vom Parkplatzanbieter, der Inkassofirma und des Anwalts, einfach wegschmeißen, bis die sich beruhigen. Hatte auch so einen dreisten Fall (wirklich nur einige Minuten - sehr schlecht beschilderte Einfahrt...)"  Zum Originalkommentar

"Ich habe derartige Schreiben bereits mehrfach entsorgt. Wenn die zu aufdringlich wurden, habe ich diese auf den Klageweg verwiesen. Nie wieder was davon gehört."  Zum Originalkommentar

"Ich hatte das gleiche Problem und habe mich nicht einschüchtern lassen. Das Knöllchen wurde dann an ein Inkassobüro verkauft. Ich habe den Geschäftsführer wegen versuchter Nötigung angezeigt. Die zwischenzeitlich erfolgte Schufa-Meldung wurde durch Mitteilung vom Inkassobüro gelöscht. Ich hatte angegeben, mich am Aushang über die Angebote ab Montag informiert zu haben. Ich kann nur jedem empfehlen, sich dagegen zu wehren."  Zum Originalkommentar

"Ich hätte nie und nimmer gezahlt und wäre durch sämtliche Instanzen gegangen, nötigenfalls. Schließlich ist ja nur unautorisiertes Parken verboten, wofür ich ja Verständnis habe. Man darf diesen dreisten Abzockern ihr schmutziges Geschäft nicht zu leicht machen...."  Zum Originalkommentar

"Wenn die Firmen nichts mehr verdienen, dann greifen sie zu unlauteren Mitteln. Nicht bezahlen."  Zum Originalkommentar

Forderung nach gerichtlicher Klärung

Andere Kommentatoren fordern eine Grundsatzentscheidung der Gerichte. Sie wollen klären lassen, ob Kleingedrucktes an Parkplatzeinfahrten wirklich genügt, um einen Vertrag zu schließen – und ob Videoüberwachung eine Vertragsstrafe rechtfertigt, auch wenn gar nicht geparkt wurde. Die Zahl ähnlicher Klagen nimmt bundesweit zu. Viele hoffen auf ein Urteil, das privaten Parkplatzbetreibern engere Grenzen setzt.

"Ich würde da vor Gericht gehen und über mehrere Gutachter klären lassen, ob das Schild und die Schriftgröße richtig sind und der Aufbauort und die Ausrichtung richtig sind. Irgendwo finde ich garantiert eine Abweichung und dann ist mein Prozess so teuer, dass die Einnahmen von einer langen Zeit nicht reichen werden. Aber aus genau dem Grund sind die plötzlich sehr Piano, wenn die richtigen Antworten kommen. Zahlen muss der ohne den richtigen Versicherungsschutz!"  Zum Originalkommentar

"Nun, die Betreiberfirma muss nachweisen, dass man geparkt hat, Einfahrt und Ausfahrt Foto mit Zeitstempel, ohne diesen Nachweis bezahlt man nicht. Inkasso kann man bei fehlendem Nachweis locker ignorieren, denn in letzter Instanz muss die Firma klagen und das tun sie nicht ohne Nachweis."  Zum Originalkommentar

"Mit einer Rechtsschutzversicherung würde ich so etwas glatt mal bis vor Gericht durchziehen."  Zum Originalkommentar

"Wer nur wendet, hält nicht und parkt auch nicht. Die "Benutzungsregeln" sind AGB. Die Dame kann sich also auf die für sie günstigste Auslegung berufen. Ob sie einen Anwalt findet, der diesen Fall für sie macht, und ob sich die Kosten lohnen, sind eine andere Frage. Ich hätte nicht gezahlt und wäre mit dem Fall vors Amtsgericht gezogen. Schließlich ist das eine Frage von allgemeinem Interesse."  Zum Originalkommentar

Kritik an Weitergabe privater Daten

Andere Leser sind empört darüber, dass private Firmen über Zulassungsstellen an Halterdaten gelangen. Sie sehen darin einen Bruch des Datenschutzes und bezweifeln, dass die Weitergabe ohne richterliche Prüfung rechtmäßig ist. Juristisch ist die Weitergabe unter den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen jedoch zulässig – ein richterlicher Beschluss ist nicht nötig, solange die Betreiber einen Parkverstoß plausibel darlegen. Die Datenweitergabe muss datenschutzrechtlich zulässig sein. Kritisch ist, ob bei der Datenübermittlung hinreichend Transparenz, Rechtsgrundlage und Zweckbindung gegeben sind. Ob das weiterhin so bleiben soll, ist Gegenstand laufender gesellschaftlicher und politischer Debatten.

"Warum dürfen Adressen über das Autokennzeichen an Privatfirmen weitergegeben werden? Wo bleibt da der Datenschutz?"  Zum Originalkommentar

"Wie kann es sein, dass diese Abzocker den Fahrzeughalter ausfindig machen? Das verstößt gegen den Datenschutz, man sollte die Firma daraufhin verklagen. Des Weiteren kennen die den Halter, aber nicht den Fahrer. Also nicht zahlen."  Zum Originalkommentar

"Ich kenne viele Firmen, die sowas machen, allerdings machen die nach Geschäftsschluss einfach das Rolltor oder die Schranke zu und dann ist es für jeden eindeutig, was los ist!"  Zum Originalkommentar

Rechte der Eigentümer

Weitere Leser betonen das Hausrecht privater Grundstückseigentümer, warnen aber vor einer schleichenden Privatisierung von Ordnung und Kontrolle. Sie fragen, wie weit Eigentumsschutz reichen darf, wenn daraus Überwachung und Strafandrohungen resultieren. Der Fall aus Bergisch Gladbach wird für sie zum Symbol eines Ungleichgewichts zwischen Bürgerrechten und kommerziellen Interessen.

"Ein privates Gelände ist ein privates Gelände. Bei richtig bösartigen Besitzern könnte es auch auf eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch hinauslaufen."  Zum Originalkommentar

"Na ja, mag überzogen klingen und ist wohl so in dem Fall. Ich weiß allerdings, wie ärgerlich es ist, wenn viele meine Garagenzufahrt (Privatgrundstück) direkt vom Haus fürs Wenden nutzen, weil der dafür vorgesehene Wendeplatz, der zehn Meter weiter ist, angeblich zu weit ist."  Zum Originalkommentar

"Fakt ist, dass die Dame auf einem Privatgrundstück gewendet hat. Sie hat dort nichts verloren. Demnächst behauptet der Einbrecher, er hätte sich nur die Hände waschen wollen."  Zum Originalkommentar

"Wie kann so etwas rechtens sein? Wenn es sich um ein Privatgrundstück handelt, kann doch der Besitzer nicht einfach Bußgelder erheben. Wenn überhaupt, könnte er Anzeige erstatten, wegen Betreten bzw. in diesem Fall Befahren eines fremden Grundstücks. Kann ich auf meinem Grundstück auch von jedem, der es betritt, ein Bußgeld in einer von mir ausgedachten Höhe verlangen?"  Zum Originalkommentar

"Sie hätte sagen sollen, sie ist das Auto nicht gefahren. Das ist zwar ihr Auto, aber wer es zum Zeitpunkt fuhr? Geht natürlich nur, wenn es keine Bilder von ihrem Gesicht gibt. Dann wird’s problematisch und ein Hin und Her geben. Wenn sie dann noch einen vernünftigen RA hat, dürfte es dann für die Abzocke-Firma schwierig werden."  Zum Originalkommentar

Politik und Gesetze versagen

Auch die Politik wird kritisiert. Die User monieren, dass die Bundesregierung untätig ist bei der  Regulierung privater Parkraumbetreiber. Dadurch bleibe der rechtliche Graubereich bestehen, in dem Unternehmen auf Kosten der Verbraucher agieren. Viele sehen darin ein weiteres Beispiel für mangelnden Verbraucherschutz und politischen Stillstand.

"Früher wäre das ein Fall für "Vorsicht Falle" gewesen, aber heute herrscht hier leider eher "Wildwest" statt Verbraucherschutz!"  Zum Originalkommentar

"Das Schlimmste ist, dass unsere Regierung und unsere Gesetze solche Abzocke erst möglich machen."  Zum Originalkommentar

""Dass das Geschäft geschlossen hatte und der Parkplatz leer war, spielte für die Firma keine Rolle. Eiskalt flatterte die Zahlungsaufforderung über 40 Euro ins Haus, eine sogenannte Vertragsstrafe, gespickt mit juristischen Drohungen." Was soll die Aufregung. Unsere "Gesetzgeber" wollen es so. Abmahnvereine und NGOs leben doch sehr gut von solchen Gesetzen. "Und die Wähler wählen diese "Gesetzgeber" immer noch. Ich sage immer: "Die meisten Wähler wissen gar nicht, was sie da eigentlich wählen.""  Zum Originalkommentar

"Der Gesetzgeber sollte vor solchen Betrügereien schützen."  Zum Originalkommentar

"Das wundert nicht, spiegelt das Wirken unserer Justiz wider. Abzocke als Geschäftsprinzip"  Zum Originalkommentar

Ironie 

Einige Leser reagieren mit Spott. Sie sehen im Fall eine typisch deutsche Überregulierung: Kameras, Verträge und Strafandrohungen selbst für ein Wendemanöver auf leerem Parkplatz. Andere ziehen Parallelen zu größeren gesellschaftlichen Problemen – überbordende Bürokratie, Datenschutzlücken, politisches Desinteresse.

"Es ist unfassbar, wie man mit dem Geld, das man so dermaßen übel aus den Leuten rausquetscht, umgeht. Dazu gibt es jedes Jahr, weil es so toll läuft, auch noch ein Buch. Das Schwarzbuch der öffentlichen Verschwendung. Ein ganzes Buch hat man schon als Vorlage ..."  Zum Originalkommentar
 

Diskutieren Sie mit! Haben Sie selbst schon kuriose oder ungerechtfertigte Parkstrafen erhalten? Was halten Sie von boykottierenden Kunden, juristischen Winkelzügen – oder hilft letztlich doch nur politischer Druck? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Sichtweisen in den Kommentaren!

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