Marktgemeinde Holzkirchen stellt neue Spielplatz-Satzung auf – Ablöseoption als Alternative

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Die Herstellung und der Unterhalt von attraktiven Spielplätzen wie dem in der Maitz kosten der Gemeinde viel Geld. Zweckgebundene Ablösezahlungen aus der neuen Spielplatzverordnung können künftig den Haushalt entlasten. © Helmut Hacker

Mit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung entfiel die Pflicht zur privaten Kinderspielplatz-Herstellung ab fünf Wohneinheiten. Holzkirchen setzt darauf mit einer eigenen Satzung plus Ablöseoption.

Holzkirchen – Mit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung zum 1. Oktober 2024, die für Bürokratieabbau sorgen soll, entfiel die staatliche Verpflichtung zur Herstellung von privaten Kinderspielplätzen ab drei Wohneinheiten. Dem steuert der Markt Holzkirchen nun mit einer Satzung einstimmig entgegen.

In der Satzung schreibt die Marktgemeinde die Herstellung von Spielplätzen ab fünf Wohneinheiten vor. Alternativ kann sich der Bauherr beim Markt Holzkirchen um eine zweckgebundene Ablöse bemühen. Die neue Satzung greift ab Mitte Juli dieses Jahres beim Bau von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen.

Demnach muss der Spielplatz mindestens eine Fläche von 60 Quadratmeter haben. Pro 25 Quadratmeter Wohnfläche muss die Spielplatzfläche um weitere 1,5 Quadratmeter größer werden. Als weitere Kriterien ist festgeschrieben, dass der Spielplatz möglichst auf dem Baugrundstück und barrierefrei zu erreichen sein muss. Zur Beschattung soll mindestens ein Baum gepflanzt werden.

Spielplätze ab fünf Wohneinheiten folgen festen Größenkriterien

Sollte dies dem Bauherrn nicht möglich sein, räumt die neue Satzung die Möglichkeit einer Ablösezahlung ein, die dann seitens der Gemeinde zweckgebunden verwendet werden muss. Die Höhe richtete sich dabei nach den tatsächlichen Herstellungskosten und dem Grundstückswert. Über die Inhalte des Satzungsentwurfes informierte eine Mitarbeiterin der Bauverwaltung das Gremium in einem sachlich und fachlich kurzem Vortrag. Dazu gab es dann auch nur wenig Einwände.

Kritik kam von Hans Putzer (SPD), der bei der Anwendung der Satzung auf das gesamte Gemeindegebiet Probleme sieht, weil unter Umständen ein Bebauungsplan konträr zur Spielplatzsatzung steht und dies zu einer Ungleichbehandlung von Bauherren führen könnte. Diese Befürchtung teilte Bürgermeister Christoph Schmid nicht und verwies darauf, dass die Aufstellung der Bebauungspläne immer noch Sache des Gemeinderates bleibe.

Gemeinde sichert zweckgebundene Mittel für hochwertige Spielplätze

Der Antrag Putzers, den Satzungstext zu ändern, wurde vom Gremium dann auch abgelehnt. Josef Sappl sen. (CSU) befürchtet, dass die Spielplatzsatzung die Baukosten unnötig in die Höhe treibt und den Bauherren Platzprobleme bereiten könnte, wenn sie einen Altbestand mit einem Neubau ersetzen wollen: „Wird das dann gutgeschrieben?“

Das verneinte die Bauamts-Mitarbeiterin. Ergänzend verwies Schmid auf die Möglichkeit der Ablöse und erinnerte an die „gewaltigen Kosten“, Spielplätze qualitativ hochwertig und sicher herzustellen und zu erhalten: „Wenn wir die Möglichkeit zur Nachverdichtung schaffen, sollte das dem Bauherrn etwas wert sein.“

Kritik von Putz­er (SPD) und Befürwortung durch Grüne und Rathauschef

Die Situation, vor die die Kommunen gestellt werden, sei nun mal so wie sie ist, stellte Robert Wiechmann (Grüne) fest: „Ohne Satzung entfällt eine Verpflichtung zum Spielplatzbau, so einfach ist das.“ Mit der Option zur Ablöse werden so Wiechmann, den Bauherren ein gewisser Spielraum und der Gemeinde die Möglichkeit gegeben, gute Spielplätze zu bauen und zu erhalten: „Das sollte doch in unser aller Sinne sein.“

Dem stimmte der Rathauschef zu, meinte aber angesichts von 38 Spielplätzen in Holzkirchen noch: „Weniger bauen aber besser erhalten ist mir fast lieber.“ Helmut Hacker

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