Steuererklärung: Diese Nebenkosten können Mieter von der Steuer absetzen
Ein lästiges Übel – die Steuererklärung steht bald an. Wohnen Sie zur Miete, können Sie einige Nebenkosten geltend machen. Was Sie beachten sollten.
Wer eine Steuererklärung abgeben muss und diese alleine erstellt, hat für das Steuerjahr 2023 noch bis zum 2. September Zeit, dies zu tun. Einiges können Sie angeben, ohne Belege dafür zu benötigen. Sollten Sie sich noch in den Vorbereitungen befinden, ist es ratsam, sich zu informieren, an welche Punkte Sie denken können, um Geld zurückzuerlangen. Wohnen Sie beispielsweise zur Miete, können Sie einige Nebenkosten geltend machen.
Bei der Steuererklärung: Das ist wichtig für Mieter

Haben Sie anteilig für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie den Winterdienst oder die Gartenpflege, in den Nebenkosten gezahlt, können Sie dies geltend machen. Dies gilt auch für Kosten im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistung und Handwerkerleistungen, wenn diese direkt vom Mieter übernommen wurden, informiert die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Die Aufwendungen sind mit jeweils 20 Prozent bei der Steuer anrechenbar.
Diese Höchstgrenzen gelten:
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind mit bis zu 4.000 Euro pro Jahr absetzbar.
Handwerkerleistungen bis zu 1.200 Euro.
Achten Sie bei der Nebenkostenabrechnung darauf, dass Arbeits- und Materialkosten klar voneinander getrennt sind. Das Finanzamt erkennt sonst beispielsweise die Hausmeisterkosten nicht an. Hintergrund ist, dass Arbeits- und Fahrtkosten steuerlich begünstigt werden, andere Ausgaben jedoch nicht.
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Steuererklärung: Was gehört zu den Handwerkerleistungen?
Mieter können folgende Handwerkerleistungen absetzen, informiert das Handelsblatt:
Meine news
- Schornsteinfeger
- Wartung/Reparatur von Fahrstühlen und Heizungen
- Dachrinnenreinigung
- Zähleraustausch
Nicht berücksichtigt werden Verbrauchskosten für Heizung, Strom und Wasser sowie Müllgebühren oder Schönheitsreparaturen und die Grundsteuer.
Was gehört zu den haushaltsnahen Dienstleistungen?
Dazu gehören etwa folgende Punkte:
- Gartenarbeiten
- Schneeräumen
- Reinigung vom Treppenhaus und den Gemeinschaftsräumen
- Straßenreinigung auf privatem Grundstück
- Wachdienst
Bei der Steuererklärung finden Sie beide Posten in der Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen“.