Handwerkerkosten steuerlich absetzen – was gilt bei der Rechnung für den Schornsteinfeger?

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Die nächste Steuererklärung steht bevor? Mit den passenden Belegen lässt sich gerade bei den Handwerkerkosten oft einiges an Geld herausholen.

Hausbesitzer können von einem Steuerrabatt profitieren, wenn Hand­werker auf ihre Kosten in ihrer Wohnung, ihrem Haus oder auf ihrem Grundstück etwas reparieren, reno­vieren oder warten. Darüber informierte die Stiftung Warentest auf Test.de. Dort heißt es: „Über­nehmen Hand­werker in Ihrer Eigentums­wohnung, Ihrem Eigenheim oder Grund­stück Arbeiten wie Dach- oder Asbestsanierung, Maler- oder Monta­gearbeiten oder Möbel­aufbau, können Sie 20 Prozent der Arbeits­kosten sowie Anfahrt­skosten und Verbrauchsmaterialien direkt von Ihrer Steuerlast abziehen.“

Ob bei der Wärmedämmung, Abflussreinigung oder Gartengestaltung – sobald ein Profi entsprechende Handwerksarbeiten rund ums Haus ausführt, lassen sich gegebenenfalls 20 Prozent des Arbeitslohns von der Steuer absetzen. Aber: Man darf maximal 6.000 Euro pro Jahr abrechnen. Das ergibt eine maximale Steuerersparnis von 1.200 Euro im Jahr, so die Stiftung Warentest. 

Tipp für die Steuererklärung: Auch Handwerkerkosten berücksichtigen

Auch die Rechnung für den Schornsteinfeger können Hausbesitzer von der Steuer absetzen, wie zudem die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) auf ihrer Website informierte. Folgende Dienstleistungen fallen demzufolge darunter:

  • das Kehren des Kamins
  • Wartungsarbeiten
  • Überprüfungs- oder Messarbeiten
  • Legionellenprüfungen
  • die sogenannte Feuerstättenschau
Frau mit Rechnungen und Taschenrechner am Schreibtisch
Die Steuererklärung ist oft eine lästige Pflicht. Doch in vielen Fällen lässt sich einiges an Geld herausholen (Symbolbild). © Zoonar.com Erwin Wodicka-wodicka@aon.at/Imago

Handwerkerkosten steuerlich absetzen

Ausgaben für Handwerker, die im privaten Haushalt arbeiten, lassen sich folgendermaßen absetzen, wie die VLH an der Stelle weiter ausführte:

  • 20 Prozent der anfallenden Anfahrts-, Arbeits-, Maschinen-, Entsorgungs- und Verbrauchsmittelkosten (zum Beispiel Reinigungsmittel) könne man absetzen.
  • Es ließen sich jedoch maximal 6.000 Euro im Jahr für alle Handwerkerleistungen in die Steuererklärung eintragen. Somit seien 1.200 Euro “Steuerbonus” möglich, so die VLH.
  • Materialkosten würden nicht berücksichtigt. Deshalb sollte die Rechnung diese gesondert auflisten.
  • „Zahlen Sie unbedingt per Überweisung“, so zudem der Hinweis. Denn Barzahlungen erkenne das Finanzamt nicht an.

Was gilt für Mieter?

Nicht nur Hauseigentümer können profitieren. Sondern auch Mieter: Sie könnten Kaminkehrer-Kosten, die über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mietparteien des Hauses umgelegt würden, steuerlich geltend machen, so die Fachleute. Dazu müsse die Abrechnung des Vermieters die verschiedenen Posten allerdings gesondert ausweisen.

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Grundsätzlich gelten für die Absetzbarkeit von Handwerkerkosten noch einige weitere Voraussetzungen: „Die Leistung muss in Ihrem eigenen Haushalt erbracht werden. Außerdem darf die Leistung nicht im Zusammenhang mit einer Neubaumaßnahme stehen“, berichtete die VLH auf ihrer Website (Stand: 30. April 2024). Anerkannt würden nämlich nur Ausgaben, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen.

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