Handwerkerkosten steuerlich absetzen – was gilt bei der Rechnung für den Schornsteinfeger?
Die nächste Steuererklärung steht bevor? Mit den passenden Belegen lässt sich gerade bei den Handwerkerkosten oft einiges an Geld herausholen.
Hausbesitzer können von einem Steuerrabatt profitieren, wenn Handwerker auf ihre Kosten in ihrer Wohnung, ihrem Haus oder auf ihrem Grundstück etwas reparieren, renovieren oder warten. Darüber informierte die Stiftung Warentest auf Test.de. Dort heißt es: „Übernehmen Handwerker in Ihrer Eigentumswohnung, Ihrem Eigenheim oder Grundstück Arbeiten wie Dach- oder Asbestsanierung, Maler- oder Montagearbeiten oder Möbelaufbau, können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten sowie Anfahrtskosten und Verbrauchsmaterialien direkt von Ihrer Steuerlast abziehen.“
Ob bei der Wärmedämmung, Abflussreinigung oder Gartengestaltung – sobald ein Profi entsprechende Handwerksarbeiten rund ums Haus ausführt, lassen sich gegebenenfalls 20 Prozent des Arbeitslohns von der Steuer absetzen. Aber: Man darf maximal 6.000 Euro pro Jahr abrechnen. Das ergibt eine maximale Steuerersparnis von 1.200 Euro im Jahr, so die Stiftung Warentest.
Tipp für die Steuererklärung: Auch Handwerkerkosten berücksichtigen
Auch die Rechnung für den Schornsteinfeger können Hausbesitzer von der Steuer absetzen, wie zudem die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) auf ihrer Website informierte. Folgende Dienstleistungen fallen demzufolge darunter:
- das Kehren des Kamins
- Wartungsarbeiten
- Überprüfungs- oder Messarbeiten
- Legionellenprüfungen
- die sogenannte Feuerstättenschau

Handwerkerkosten steuerlich absetzen
Ausgaben für Handwerker, die im privaten Haushalt arbeiten, lassen sich folgendermaßen absetzen, wie die VLH an der Stelle weiter ausführte:
- 20 Prozent der anfallenden Anfahrts-, Arbeits-, Maschinen-, Entsorgungs- und Verbrauchsmittelkosten (zum Beispiel Reinigungsmittel) könne man absetzen.
- Es ließen sich jedoch maximal 6.000 Euro im Jahr für alle Handwerkerleistungen in die Steuererklärung eintragen. Somit seien 1.200 Euro “Steuerbonus” möglich, so die VLH.
- Materialkosten würden nicht berücksichtigt. Deshalb sollte die Rechnung diese gesondert auflisten.
- „Zahlen Sie unbedingt per Überweisung“, so zudem der Hinweis. Denn Barzahlungen erkenne das Finanzamt nicht an.
Was gilt für Mieter?
Nicht nur Hauseigentümer können profitieren. Sondern auch Mieter: Sie könnten Kaminkehrer-Kosten, die über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mietparteien des Hauses umgelegt würden, steuerlich geltend machen, so die Fachleute. Dazu müsse die Abrechnung des Vermieters die verschiedenen Posten allerdings gesondert ausweisen.
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Grundsätzlich gelten für die Absetzbarkeit von Handwerkerkosten noch einige weitere Voraussetzungen: „Die Leistung muss in Ihrem eigenen Haushalt erbracht werden. Außerdem darf die Leistung nicht im Zusammenhang mit einer Neubaumaßnahme stehen“, berichtete die VLH auf ihrer Website (Stand: 30. April 2024). Anerkannt würden nämlich nur Ausgaben, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen.