Zum August: Einige gesetzliche Krankenkassen erhöhen die Preise – wie Sie die Kasse wechseln können

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Der Beitragssatz verschiedener Krankenkassen wird angehoben. Normalerweise zum Jahresbeginn, doch auch jetzt steigt der Satz.

In Deutschland besteht die Krankenversicherungspflicht – wer gesetzlich versichert ist, zahlt einen allgemeinen Beitragssatz sowie einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Gut sind die Krankenkassen finanziell derzeit nicht aufgestellt, so verzeichnete die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2023 ein Defizit von rund 1,9 Milliarden Euro. Zum 1. August werden verschiedene Krankenkassen ihre Beitragssätze anheben. Wie Sie die gesetzliche Krankenkasse wechseln können.

Höhere Beitragsätze verschiedener Krankenkassen

Geld, Stethoskop und eine Tastatur.
Einige Krankenkassen erhöhen unter dem Jahr den Beitragssatz. Sie können die Krankenkasse wechseln. © Wolfilser/Imago

Bereits zum Jahresbeginn haben verschiedene Krankenkassen ihre Beitragssätze angehoben. Doch nun steht auch im August bei manchen Krankenkassen eine Erhöhung an. Darunter beispielsweise bei der IKK Classic. Diese wird um einen halben Prozentpunkt teurer und hat dann einen Beitragssatz von rund 16,8 Prozent, informiert der Bayerische Rundfunk (BR24.de). Das Portal ergänzt, dass die Krankenkasse bereits zum Jahreswechsel einen Aufschlag von 0,1 Prozentpunkten veranschlagte.

Bereits zum Juli haben sieben Krankenkassen aus dem aktuellen Vergleich von Stiftung Warentest den Beitrag zwischen 0,4 und 0,89 Prozentpunkten erhöht. Die teuerste Krankenkasse soll ab August, nach Informationen von test.de, die KKH sein. Diese erhöht den Beitragssatz zum 1. August auf insgesamt 17,88 Prozent.

Sollten Sie als Bürger nicht (mehr) mit dem Service oder dem Preis Ihrer Krankenkasse zufrieden sein, können Sie über einen Wechsel nachdenken. Die Anhebungen lösen ein Sonderkündigungsrecht aus, informiert der Bayerische Rundfunk.

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Gesetzliche Krankenkasse wechseln: Das müssen Sie beachten

Die Ansprüche an eine Krankenkasse können von Mensch zu Mensch verschieden sein. Faktoren können das Alter, der Bedarf oder die derzeitige Lebenssituation sein. Schauen Sie also vorab auch nach verschiedenen Kriterien wie Service, Zusatzleistungen oder den Preis. Wenn Sie wechseln möchten, sollten Sie Folgendes beachten:

Mitgliedszeitraum bei der aktuellen Krankenkasse

Sie sind bereits seit mindestens zwölf Monaten dort versichert. Manchmal kann es eine längere Frist geben, das kann der Fall sein, wenn Sie an einem Wahltarif der Krankenkasse teilnehmen, informiert die Verbraucherzentrale. Das kann zwischen einem und drei Jahren sein. Schneller kommen Sie nur bei Beitragsanhebungen mit dem Sonderkündigungsrecht aus der Krankenkasse.

In der Regel gibt es eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Die spielt allerdings keine Rolle, wenn folgende Situationen vorliegen:

  • Neuer Job: Sollten Sie die Arbeitsstelle wechseln, können Sie sofort zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Die Bindungs- und Kündigungsfrist spielt keine Rolle. Sind Sie versicherungspflichtig, können Sie bis 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn die Krankenkasse wechseln, so die Verbraucherzentrale. Wer freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann den Wechsel innerhalb von drei Monaten erklären.
  • Renteneintritt: Haben Sie die festgelegten Vorversicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenkasse erfüllt und erhalten Rente der Deutschen Rentenversicherung, dann werden Sie automatisch Mitglied bei der Krankenversicherung für Rentner (KVfR). Diese ist bei Ihrer Krankenversicherung angesiedelt. Bis maximal 14 Tage nach Rentenbeginn können Sie eine neue Krankenkasse wählen.
  • Wechsel des Versicherungsstatus: Wer pflichtversichert ist und durch Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltsgrenze ein freiwilliges versichertes Mitglied wird, kann die Krankenkasse ohne Einhalten der Bindefrist wechseln.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen

Hat die Krankenkasse die Zusatzbeiträge erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht – ob Sie die Bindungsfrist erfüllt haben, ist in dem Fall egal. Der Wechsel muss bei der neuen Krankenkasse bis zum Ablauf des Monats beantragt werden, für den der Zusatzbeitrag erhöht wurde, informiert das Bundesgesundheitsministerium.

Auch bei einer Vereinigung mehrerer Krankenkassen zu einer neuen Kasse können Mitglieder vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Wichtig ist dabei allerdings, dass die neu entstandene Krankenkasse einen höheren Zusatzbeitrag erhebt.

Was müssen Sie als Versicherte bei einem Wechsel der Krankenkasse machen?

Für Sie als Versicherte ist der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse recht einfach zu bewerkstelligen. Sie suchen sich eine Krankenkasse aus, die von den Leistungen zu Ihnen passt und stellen dann dort einen Aufnahmeantrag. Das geht bei vielen Krankenversicherungen online. Dort folgen Sie den weiteren Schritten. Die neue Krankenkasse kümmert sich um die Kündigung der bisherigen Krankenkasse und erledigt alle Wechselformalitäten. Ihr Job ist es dann, Ihren Arbeitgeber über die neue Krankenkasse zu informieren, das gelingt formlos. Wollen Sie das System der Gesetzlichen Krankenkasse verlassen, müssen Sie selbst bei Ihrer Krankenkasse kündigen, berichtet das Bundesgesundheitsministerium. In dem Fall müssen Sie nachweisen, dass eine Absicherung im Krankheitsfall besteht.

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