Pro und contra Hörgeräteversicherung: Krankenkasse zahlt Hörgeräte – wann Sie darauf Anspruch haben

Hörgeräteversicherung: Was zahlt die Krankenkasse und wann lohnt sich Zusatzschutz?

Hörgeräte sind medizinisch notwendige Hilfsmittel, die das Leben vieler Menschen entscheidend verbessern. Doch was übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), wann ist eine Zuzahlung erforderlich – und wann lohnt sich eine zusätzliche Hörgeräteversicherung? Dieser Artikel klärt alle Fragen rund um die Finanzierung, Leistungen und den passenden Versicherungsschutz.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für die Grundversorgung

Wer eine ärztlich festgestellte Schwerhörigkeit hat, hat grundsätzlich Anspruch auf ein Hörgerät. Die GKV übernimmt in diesem Fall die Kosten für ein sogenanntes Kassengerät – also ein Modell, das den Anforderungen der medizinischen Versorgung genügt. Voraussetzung ist eine Verordnung durch eine HNO-Ärztin oder einen HNO-Arzt.

In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse folgende Leistungen:

  1. 685 Euro Vertragspreis pro Hörgerät (1.370 Euro bei beidseitiger Versorgung)
  2. 840 Euro je Hörgerät bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit
  3. 33,50 Euro für individuell angefertigte Ohrstücke
  4. 125 Euro Servicepauschale für Reparaturen
  5. Kosten für Anpassung, Beratung und Nachsorge beim Hörgeräteakustiker

 

Zusätzlich wird eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Gerät fällig, die Versicherte selbst tragen müssen. Darüber hinaus entstehen für die Grundversorgung in der Regel keine weiteren Kosten.

 

Höherwertige Hörgeräte: Zuzahlung aus eigener Tasche

Wer mehr als die Grundversorgung möchte – etwa ein kleineres, technisch leistungsfähigeres oder optisch unauffälligeres Hörgerät – muss mit Mehrkosten rechnen. Diese Differenz zwischen dem Kassentarif und dem Preis des gewünschten Modells müssen Versicherte selbst tragen.

Die Preisspanne kann je nach Ausstattung, Marke und Modell mehrere hundert bis über tausend Euro betragen. Auch Zusatzfunktionen wie Bluetooth, Störschallunterdrückung oder Akku-Betrieb erhöhen den Preis.

 

Wann besteht Anspruch auf ein neues Hörgerät?

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in der Regel alle sechs Jahre für ein neues Hörgerät – vorausgesetzt, es liegt weiterhin eine entsprechende medizinische Indikation vor.

Vor Ablauf dieser sechs Jahre ist eine erneute Kostenübernahme nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei nachgewiesener technischer Unbrauchbarkeit oder wenn sich das Hörvermögen deutlich verschlechtert hat. Ein reiner Geräteverlust reicht in der Regel nicht aus.

 

Was passiert bei Verlust des Hörgeräts?

Geht ein Hörgerät verloren, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine erneute Kostenübernahme, sofern keine neue medizinische Indikation vorliegt. Auch private Haftpflicht- oder Hausratversicherungen greifen in der Regel nicht – es sei denn, das Hörgerät wurde beispielsweise bei einem Einbruch gestohlen.

Wichtig: Der Verlust eines Hörgeräts stellt ein erhebliches finanzielles Risiko dar, besonders bei höherwertigen Geräten. Daher kann zusätzlicher Versicherungsschutz sinnvoll sein.

 

Gibt es eine spezielle Hörgeräteversicherung?

Eine reine Hörgeräteversicherung im klassischen Sinne existiert nicht. Stattdessen bieten viele Versicherer ambulante Zusatzversicherungen an, die neben Hörgeräten auch Leistungen für Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Heilmethoden umfassen.

Diese Tarife erstatten oft einen festen Betrag oder Prozentsatz der Kosten für Hörgeräte, allerdings unter bestimmten Bedingungen:

  1. Leistungszeitraum häufig alle drei bis sechs Jahre
  2. Erstattung nur bei medizinischer Notwendigkeit
  3. In einigen Fällen keine Erstattung bei bereits vorliegender Hörminderung

Zusätzlich gibt es spezialisierte Versicherungen gegen Bruch, Diebstahl oder Verlust, die häufig direkt vom Hörgeräteakustiker angeboten werden. Diese Policen sind besonders für hochwertige Geräte zu empfehlen und sichern gezielt den materiellen Wert ab.

 

Wann ist eine Zusatzversicherung sinnvoll?

Eine ambulante Zusatzversicherung lohnt sich vor allem, wenn:

  1. Sie ein höherwertiges Hörgerät wünschen, dessen Mehrkosten nicht vollständig selbst getragen werden sollen
  2. Sie zusätzlich eine Sehhilfe benötigen oder von weiteren ambulanten Leistungen profitieren wollen
  3. Sie regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Heilmethoden in Anspruch nehmen

Eine wirtschaftliche Betrachtung zeigt: Die Versicherung rechnet sich nur, wenn die in Anspruch genommenen Leistungen die gezahlten Beiträge übersteigen. Vergleichen Sie daher immer Kosten und Leistungen sorgfältig. Ein guter Tarif sollte transparent sein, keine Leistungsausschlüsse für bereits bestehende Hörprobleme enthalten und im Idealfall eine kürzere Erstattungsperiode als die GKV (also z. B. drei statt sechs Jahre) bieten.

 

Worauf Sie bei der Auswahl einer Hörgeräteversicherung achten sollten

Beim Abschluss einer Zusatzversicherung sollten Sie folgende Punkte prüfen:

  1. Erstattungshöhe und -intervall (z. B. alle 3 Jahre bis 600 Euro)
  2. Leistungsumfang (nur Hörgeräte oder auch Sehhilfen, Vorsorge etc.)
  3. Leistung bei bestehenden Vorerkrankungen
  4. Wartezeiten und Ausschlüsse
  5. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen

Einige Tarife leisten nur bei erstmaliger Feststellung einer Hörminderung, andere auch bei bereits bestehender Diagnose – hier lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte oder eine Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsexperten.

 

Fazit: Grundversorgung reicht, aber Zusatzschutz kann sinnvoll sein

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ein medizinisch notwendiges Hörgerät – allerdings nur für die Grundversorgung. Wer ein hochwertigeres Gerät bevorzugt oder zusätzliche ambulante Leistungen nutzen möchte, sollte über eine passende Zusatzversicherung nachdenken. Auch der Schutz vor Verlust oder Diebstahl kann durch spezielle Policen ergänzt werden.

Vergleichen Sie vor Abschluss sorgfältig verschiedene Angebote und prüfen Sie, ob sich der Versicherungsbeitrag durch die zu erwartende Leistung rechnet. So finden Sie die Versicherungslösung, die optimal zu Ihren Bedürfnissen passt – ganz gleich, ob Basisversorgung oder High-End-Hörgerät.

Dieser Beitrag stammt aus dem EXPERTS Circle – einem Netzwerk ausgewählter Fachleute mit fundiertem Wissen und langjähriger Erfahrung. Die Inhalte basieren auf individuellen Einschätzungen und orientieren sich am aktuellen Stand von Wissenschaft und Praxis.