Arbeitszeitbetrug: Welche Konsequenzen Arbeitnehmern drohen

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Wenn Arbeitnehmer absichtlich Pflichten im Job verletzen, kann ein Arbeitszeitbetrug vorliegen. Das ist kein Kavaliersdelikt. Was die Folgen sein können.

Mit dem Job verbringen die meisten Menschen viel Zeit – einige überlegen, die Arbeitszeit zu reduzieren und somit weniger Stunden pro Woche zu arbeiten. Andere informieren sich genau, ob Fahrtwege zur Arbeitszeit gehören. Dies ist nicht der Fall, außer Arbeitnehmer haben keinen festen Arbeitsort. Streitpunkte können aber auch entstehen, wenn Arbeitnehmer es nicht so genau mit ihrer Arbeitszeit nehmen und beispielsweise länger Pause machen oder früher in Feierabend gehen. Unter Umständen liegt dann Arbeitszeitbetrug vor. Was dann auf Arbeitnehmer zukommen kann.

Wann spricht man eigentlich von Arbeitszeitbetrug?

App zur ERfassung der Arbeitszeit.
In manchen Betrieben wird die Arbeitszeit erfasst, lügen Arbeitnehmer dabei vorsätzlich, kann ein Arbeitszeitbetrug vorliegen. © Thomas Trutschel/photothek.de/Imago

Das Portal Karrierebibel informiert, dass ein Arbeitszeitbetrug dann vorliegt, wenn Arbeitnehmer das volle Gehalt erhalten, aber nicht die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit erfüllen. Wichtig ist allerdings, dass nicht jede kleine Arbeitsunterbrechung, wie der Gang zur Toilette, zur Kaffeemaschine oder das kurze Gespräch mit Kollegen, eine Form von Arbeitszeitbetrug darstellt. Ausschlaggebend ist es, dass der Arbeitnehmer bewusst täuschen will. Die Kanzlei Hasselbach unterscheidet auf der eigenen Webseite auch mildere Formen des Verstoßes. Beispielsweise, wenn durch eine Unachtsamkeit eine falsche Arbeitszeit aufgeschrieben wurde. In solchen Fällen spreche man demnach von einem Arbeitszeitverstoß oder einer Arbeitszeitverletzung. Darunter zählt es beispielsweise auch, wenn Arbeitnehmer verschlafen. Einmalige Vorkommnisse ziehen in diesen Fällen keine Konsequenzen nach sich.

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Konkrete Beispiele von Arbeitszeitbetrug

  • Missbrauch der Stempeluhren (Beispielsweise, wenn nicht ausgestempelt wird)
  • Wertung der Pausenzeit als Arbeitszeit
  • Private Tätigkeiten innerhalb der Arbeitszeit (private Telefonate, Nachrichten oder Surfen im Internet)

In einigen Betrieben, in denen gestempelt wird, müssen Arbeitnehmer für Raucherpausen ausstempeln. Tun sie dies nicht, begehen sie einen Arbeitszeitbetrug, informiert der Bund-Verlag.

Konsequenzen eines Arbeitszeitbetrugs

Bemerkt der Arbeitgeber, dass ein Arbeitnehmer einen Arbeitszeitbetrug begangen hat, kann eine Abmahnung die Folge sein. Damit einher geht die Aufforderung, die Pflichtverletzung zu unterlassen. Wurde eine Abmahnung ausgesprochen, kann der Arbeitnehmer werden des Verfehlens nicht mehr gekündigt werden. Dies ändert sich erst, wenn es zu erneuten Pflichtverstößen kommt, informiert die Kanzlei Hasselbach. Eine Abmahnung ist im Falle von Arbeitszeitbetrugs allerdings nicht immer nötig, auch eine (fristlose) Kündigung kann vor dem Arbeitsgericht standhalten. Für eine fristlose Kündigung muss die Täuschung allerdings „über lange Zeit, hartnäckig oder mit besonderer List“ vorangegangen sein, so Hasselbach.

Arbeitszeitbetrug als Straftat

Sollte die Staatsanwaltschaft von dem Betrug erfahren, könnte eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft die Folge von Arbeitszeitbetrug sein. Damit ist in der Regel aber nur in besonders schweren Fällen zu rechnen. Im Normalfall kommt es nicht zu einer Anzeige.

Was können Arbeitnehmer tun?

Sollten Arbeitnehmer mit dem Vorwurf von Arbeitszeitbetrug konfrontiert sein, ist eine rechtliche Einschätzung der Lange sinnvoll. Gelegentlich kann auch gegen eine Kündigung vorgegangen werden, denn der Arbeitgeber muss den Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs gut beweisen. Gegebenenfalls können sich Unternehmen auf eine Abfindung einlassen, um ein Prozessrisiko zu umgehen. Ob Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten wollen, muss schnell geklärt sein, da sie nur drei Wochen Zeit für eine Kündigungschutzklage haben.

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