Amtsgericht Landsberg: 23-Jähriger prellt Bank um 150.000 Euro

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Auf Aktien zu setzen, hat sich für viele Anleger ausgezahlt. (Archivbild) © Arne Dedert/dpa

Ein heute 23-Jähriger aus Kaufering hat vor drei Jahren Aktienhandel betrieben - und damit eine Bank um 150.000 Euro geprellt. Jetzt stand er vor dem Amtsgericht Landsberg.

Landsberg – Einen immensen Schaden hat ein heute 23-Jähriger aus Kaufering durch Computerbetrug angerichtet. Mit einem ebenso simplen wie einträglichen Trick erbeutete er über 150.000 Euro – eine Summe, die er nun über viele Jahre wird abstottern müssen. Denn natürlich flog er auf und landete vor dem Schöffengericht Landsberg.

Amtsgericht Landsberg: 20-Jähriger betreibt Aktienhandel über Konto ohne Deckung

Zwischen Februar und September 2023 kaufte der damals 20-jährige Angeklagte im Rahmen eines automatisierten Wertpapiersparplans Aktien. Für die Bezahlung per Lastschriftverfahren gab er ein Referenzkonto bei einer anderen Bank an, das allerdings nicht die erforderliche Deckung aufwies. So wurden die Lastschriften jeweils bereits am nächsten Tag zurückgebucht, doch die Wertpapiere waren dem damals 20-Jährigen zu diesem Zeitpunkt schon übertragen und von ihm direkt weiterverkauft worden. Beim ersten Mal sei das reiner Zufall gewesen, gab der geständige Angeklagte vor Gericht an. In der Folge machte er sich die Lücke im System jedoch vorsätzlich zunutze.

Bei der geschädigten Bank wurden die Vorgänge automatisiert durch Softwareprogramme bearbeitet. So dauerte es ein halbes Jahr, bevor der Betrug aufflog. 175 Fälle waren bis dahin zusammengekommen. „Anscheinend wurde das Konto dann doch mal einem menschlichen Sachbearbeiter vorgelegt“, sagte der Kauferinger. „Und da ist es natürlich sofort aufgefallen.“ Ob er sich zuvor nie Gedanken darüber gemacht habe, dass das Ganze irgendwann platzen müsse, wollte die Vorsitzende Richterin Sabine Grub wissen. „Ich habe nicht wirklich darüber nachgedacht“, räumte der 23-Jährige ein. Das schnelle Geld sei zu verlockend gewesen. Er habe damit „Konsumschulden“ bezahlt, einen BMW gekauft und Urlaube finanziert.

Dass er dafür keinem Bankberater ins Gesicht lügen, sondern nur eine App bedienen musste, senkte die Hemmschwelle offenbar erheblich. „Es ging so einfach“, sagte der Absolvent eines Landsberger Gymnasiums, der inzwischen studiert, einen Nebenjob hat und sich als Sporttrainer ehrenamtlich engagiert.

Auch Verteidiger Simeon Feuerstein unterstrich, dass es dem Angeklagten einfach gemacht worden sei. Es habe in den Augen des Heranwachsenden „erstmal kein Opfer“ gegeben, lediglich die Bank als „anonyme Organisation“. Dass die Taten inzwischen über zwei Jahre zurückliegen und seither nichts mehr vorgefallen sei, dass der junge Mann gestanden habe und sich einsichtig zeige, spreche für ihn.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hielt dem Angeklagten zwar ebenfalls sein Verhalten vor Gericht zugute, bescheinigte ihm aber auch eine hohe kriminelle Energie. Außerdem war er bereits zuvor zweimal strafrechtlich in Erscheinung getreten. Ein Verfahren wegen Betrug und Fälschung wurde 2020 eingestellt. Der Erwerb von Betäubungsmitteln im Jahr 2021 brachte dem Kauferinger 48 Sozialstunden ein.

20-Jähriger betreibt Aktienhandel über Konto ohne Deckung - kein „Warnschuss-Arrest“

Im vorliegenden Fall hatten sich Gericht, Staatsanwältin und Verteidiger auf einen Deal geeinigt. Im Gegenzug für das Geständnis wurde dem Angeklagten eine Jugendstrafe von maximal einem Jahr und neun Monaten in Aussicht gestellt. Jugendstrafrecht kam zur Anwendung, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsender war. So barg das Urteil keine großen Überraschungen mehr – es lautete auf ein Jahr und acht Monate, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind. Außerdem muss der 23-Jährige den Schaden auch begleichen.

Er habe ein automatisiertes Verfahren in dreister Art und Weise ausgenutzt und mit gewerbsmäßigem Betrug einen enorm hohen Schaden angerichtet, beschied Richterin Grub dem Kauferinger. Auf einen zweiwöchigen „Warnschuss-Arrest“, wie von der Staatsanwältin gefordert, verzichtete das Schöffengericht. „Wichtig ist, dass Sie wieder auf die Füße kommen und das Geld zurückzahlen“, gab Grub dem Verurteilten mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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