Vorwurf des Völkermords: UN-Gericht entscheidet heute über Klage gegen Israel
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Südafrika wirft Israel Völkermord vor. Das UN-Gericht in Den Haag fällt dazu ein erstes Urteil. Es könnte vielleicht den Militäreinsatz in Gaza beenden.
Den Haag – Tausende Tote und Verletzte, Hungersnot und massive Zerstörung: Angesichts der anhaltenden Bombardierungen und Militäroffensiven hat Südafrika Israel die „Zerstörung palästinensischen Lebens“ vorgeworfen – und Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag erhoben. Am heutigen Freitag (26. Januar) fällt dazu ein erstes Urteil, das durchaus Auswirkungen auf den Fortgang der Kämpfe im Israel-Krieg haben könnte. In der deutschen Bundesregierung wird die Entscheidung mit Spannung erwartet.
Klage wegen Völkermord: UN-Gericht in Den Haag fällt erstes Urteil gegen Israel
In dem brisanten und langwierigen Völkermord-Verfahren gegen Israel geht es an diesem Freitag zunächst um eine erste Vorentscheidung. So entscheiden die Richter des Internationalen Gerichtshofs noch nicht über den Hauptvorwurf des Völkermords. Zunächst fällt das UN-Gericht sein Urteil über einen eingereichten Eilantrag, der bis zum Abschluss des Hauptverfahrens Schutzmaßnahmen für die Palästinenser fordert. Die UN-Richter könnten damit Israel auffordern, die Kämpfe im Gazastreifen unverzüglich einzustellen.
Anklage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH): Urteil gegen Israel kann Jahre dauern
Südafrika hatte Ende Dezember Klage gegen Israel eingereicht und dem Land die Verletzung der Völkermord-Konvention vorgeworfen. Bis zu einem abschließenden Urteil wird es voraussichtlich einige Jahre dauern. Grundsätzlich sind die Entscheidungen des UN-Gerichts bindend. Allerdings hat er keine Mittel, sie durchzusetzen. Jedoch wäre eine Zurechtweisung durch das höchste UN-Gericht eine Schlappe für Israel. Der internationale Druck würde wohl weiter zunehmen. Die Richter können auch anordnen, dass Israel Bericht über Maßnahmen zum Schutz der Palästinenser erstatten muss. Auch das hätte eine beträchtliche Außenwirkung
Völkermord-Verfahren – worum es Südafrika geht
Es ist das erste Mal, dass sich Israel vor dem UN-Gericht einem Völkermord-Vorwurf stellen muss. Doch warum zerrt Südafrika Israel vor den Gerichtshof? Anlass für den Gaza-Krieg war ein verheerendes Massaker der Hamas und anderer Extremisten am 7. Oktober 2023. Dabei wurden rund 1200 Menschen getötet und etwa 250 aus Israel entführt worden. Israel macht die Hamas für die Opfer und das Leiden der Zivilbevölkerung im Gazastreifen verantwortlich. Seit Beginn der Gegenoffensive sind nach palästinensischen Angaben im Gazastreifen mehr als 25.700 Menschen ums Leben gekommen.
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Anwälte für Südafrika hatten in ihren Eröffnungsplädoyers in Den Haag argumentiert, dass Israels Bombenangriffe nicht nur auf militärische Stützpunkte, sondern auch auf Wohngebiete oder Krankenhäuser zielen würden und dadurch einer „Zerstörung palästinensischen Lebens“ gleichkämen, wie der britische Guardian berichtete. Israel wies die Anschuldigungen jedoch als „grob verzerrt“ zurück und berief sich auf sein Recht auf Selbstverteidigung. Erst am Donnerstag hatte die Regierung von Benjamin Netanjahu den IGH deshalb aufgefordert, die „fadenscheinigen Anschuldigungen“ zurückzuweisen.
Kritik am Israel-Krieg aktuell: Baerbock pocht auf Einhaltung des Völkerrechts im Gazastreifen
Dennoch wird das Vorgehen Israels im Gazastreifen auch zunehmend kritisch beäugt – auch von der deutschen Bundesregierung. Angesichts von aktuell heftigen Kämpfen in Chan Junis, einer Stadt im Süden des Gazastreifens, zeigte sich Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) „äußerst besorgt“ über die verzweifelte Lage der Menschen vor Ort, wie sie der Nachrichtenagentur dpa sagte. „Auch beim Recht auf Selbstverteidigung gibt es Regeln, und auch beim Kampf gegen Terroristen gilt das humanitäre Völkerrecht“, sagte Baerbock. „Diese muss Israel genauso einhalten wie alle anderen Staaten auf der Welt - auch in einem schwierigen Umfeld, in dem die Hamas alle Regeln bricht und Menschen als Schutzschilde missbraucht.“ (jkf/mit Material der dpa)