Nach Renteneintritt: Arbeitnehmerin erhält wegen falscher Berechnung 15.500 Euro

26 Jahre lang soll eine Frau aus Österreich bei einem Verkehrsbetrieb gearbeitet haben, ehe sie in Pension ging. Wie "Heute" berichtet, ließ sie ihre Endabrechnung bei der Arbeiterkammer-Bezirksstelle Braunau kontrollieren, die einen Fehler erkannte. 

Mitarbeiterin standen zwölf Monatsgehälter zu

Eine Abfertigung in Höhe von neun Monatsgehältern sei ausgewiesen worden, obwohl ihr aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit eigentlich zwölf Monatsgehälter zugestanden wären. Die Arbeiterkammer habe das Unternehmen auf diese Abweichung hingewiesen.

Dieses habe jedoch erklärt, dass keine durchgehende Beschäftigung von mindestens 25 Jahren bei der Frau vorgelegen habe, da es zeitweise zu kurzen Unterbrechungen im Dienstverhältnis gekommen sei.

Laut "Heute" habe sich das Unternehmen dennoch nicht auf einen vermutlich aussichtslosen Rechtsstreit einlassen wollen und die Abfertigung neu berechnet. Die pensionierte Mitarbeiterin soll daraufhin rund 15.500 Euro nachbezahlt bekommen haben.

Finanzen
Dank der Arbeiterkammer erhielt die Frau schließlich das Geld, das ihr rechtmäßig zustand (Symbolbild). Imago Images

Irrtum bei Strafzetteln: Rentner muss 475 Euro zahlen

Auch ein Rentner aus Großbritannien wurde zum Opfer einer falschen Zuordnung. Der 69-Jährige erhielt Mahnungen über 400 Pfund (etwa 475 Euro) für Parkverstöße, obwohl ihm das betroffene Auto längst nicht mehr gehörte. Trotz mehrfacher Hinweise auf den Irrtum leitete das Inkassobüro rechtliche Schritte ein. Ein Zivilgericht verhängte eine Strafe und einen negativen Eintrag.

Erst durch Unterlagen der britischen Zulassungsbehörde konnte der Rentner nachweisen, dass er das Fahrzeug bereits 2020 verkauft hatte. Daraufhin entschuldigte sich das Inkassobüro und stornierte die verbleibenden Forderungen.