Elektronische Patientenakte wird für fast alle Bürger zur Pflicht – so gelingt der Zugriff

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Die elektronische Patientenakte (ePA) betrifft fast 75 Millionen Bundesbürger. Wie weit sie schon verbreitet ist, ab wann sie verpflichtend ist.

München – Sie ist das große Prestigeprojekt vom scheidenden Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): die elektronische Patientenakte (ePA). Sie wird verpflichtend und betrifft in Summe fast 75 Millionen Menschen in Deutschland. Aber ist das auch wirklich allen Verbrauchern bewusst?

Was es zum Start der ePA am 29. April zu wissen gilt – und was beachtet werden muss.

Start der elektronischen Patientenakte (ePA): Was 75 Millionen Deutsche jetzt wissen müssen

„Die elektronische Patientenakte macht die Behandlung besser“, so Lauterbach Mitte April über sein großes Prestigeprojekt. Laut dem Deutschen Apothekerverband (DAV) seien alle 17.000 Apotheken in Deutschland „darauf vorbereitet“. Einst mit Sicherheitsproblemen behaftet, die gefixt wurden, soll die Akte das hiesige Gesundheitssystem von der Zettelwirtschaft befreien. Die Befunde aller etwa 75 Millionen Menschen in Deutschland, die gesetzlich krankenversichert sind, sollen hier an einem Ort digital abgespeichert werden.

Ab Oktober verpflichtend, seit 29. April bundesweit zuhauf am Start: die elektronische Patientenakte (ePA). © imago/Symbolbild

Der Vorteil der elektronischen Patientenakte, insofern sie sich in der Praxis bewährt, liegt somit auf der Hand. Doch weiß überhaupt jeder der gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland über Lauterbachs Großprojekt Bescheid? Bis dato war die ePA nämlich nur auf explizite Nachfrage bei der Krankenkasse erhältlich. Doch schon ab Dienstag, 29. April, startet die neue Patientenakte bundesweit für fast 75 Millionen Menschen.

Angelegt wurde die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten. Das haben die Krankenkassen übernommen. Doch muss sie explizit vom jeweiligen Patienten angefragt werden, damit er oder sie auch Zugriff auf die Akte hat. Gleichzeitig gilt: Ihr muss aktiv widersprochen werden, damit sie eben nicht angelegt wird.

Lauterbachs Prestigeprojekt startet: Ab wann die elektronische Patientenakte zur Pflicht wird

De facto gibt es eine Übergangsphase, die bis zum 1. Oktober 2025 datiert ist. Erst ab dann wird die Nutzung der elektronischen Patientenakte auch verpflichtend. Angelegt wurde die ePA von der jeweiligen Krankenkasse bereits seit dem 15. Januar. Und zwar für den Großteil der gesetzlich Versicherten. Doch wurde der konkrete Einsatz in Gesundheitseinrichtungen, welche Daten in die E-Akte eingeben und diese Technik dann auch im Alltag nutzen, bislang nur in drei Regionen getestet.

In Hamburg und im Umland, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens beteiligten sich rund 300 Praxen, Apotheken und Kliniken. Nach dem Abschluss der Probephase erfolgt nun die bundesweite Ausdehnung. Jedoch nicht auf einen Schlag, sondern schrittweise. In diesem Kontext spricht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) von einem „Soft-Start“.

Heißt konkret: Während einige Praxen die elektronische Patientenakte bereits in vollem Umfang nutzen können, müssen wiederum andere hierfür noch ein spezielles Modul installieren. Ebenso werden Software-Updates benötigt. Laut der Einschätzung von Experten könnte dieser Prozess einige Wochen in Anspruch nehmen. Gesetzlich Versicherte, die direkt von Anfang an die elektronische Patientenakte nutzen wollen und nicht erst bis zum Stichtag, dem 1. Oktober, warten wollen, müssen dabei einiges beachten.

Diese Krankenkassen bieten Apps für die elektronische Patientenakte (ePA) an

Grundsätzlich gilt: Jede Krankenkasse hat für die ePA eine eigene App entwickelt. Es gibt also nicht die eine Applikation für die elektronische Patientenakte. In folgender Übersicht ist dargestellt, welche Krankenkassen Apps für die ePA anbieten. Diese sind dabei sowohl für Android als auch für iOS erhältlich:

  • AOK
  • Audi BKK
  • Barmer
  • hkk
  • IKK classic
  • Kaufmännische Krankenkasse
  • KNAPPSCHAFT
  • Mobil Krankenkasse
  • SBK
  • Techniker

Zwar kann sich das Vorgehen je nach Krankenkasse-App auch unterscheiden. Doch muss sich regulär zunächst einmal angemeldet respektive die App freigeschaltet werden. Dabei reicht es nicht, nur Mail-Adresse und Passwort einzugeben. Es muss nämlich auch ein Identifikations- und Anmeldeverfahren durchlaufen werden.

Sowohl für die Registrierung als auch die Anmeldung ist neben einem NFC-fähigen Handy auch eine NFC-fähige Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN oder eine Gesundheits-ID notwendig. Ob die jeweilige Gesundheitskarte hierfür taugt, ist am Kontaktlos-Logo und an der sechsstelligen sogenannten CAN-Kennziffer unter den Deutschlandfarben zu erkennen. Die PIN für die Gesundheitskarte kann wiederum bei der Krankenkasse erfragt werden.

ePA auf dem Smartphone aktivieren: Handy freischalten, Schlüssel eingeben – das gilt es zu wissen

Natürlich ist die elektronische Patientenakte an ein Gerät gebunden. Wird das Handy genutzt, erfolgt die Einrichtung via App. Hier wird für gewöhnlich ein PIN-Code an die hinterlegte Mailadresse verschickt. Dieser wird auf dem Handy eingetippt und die ePA schaltet sich frei. Die jeweiligen Gesundheitsdaten sind dabei auf dem Gerät verschlüsselt. Den Zugriff hat nur der Anwender, also der Besitzer des Smartphones.

Ein Problem gibt es, wenn das Handy nicht mehr funktionstüchtig ist. Oder sich ein neues Gerät angeschafft wird. Denn die ePA wird bei einem klassischen Datenumzug nicht mit übertragen. Doch gibt es die Option, einen Sicherheitsschlüssel abzuspeichern. Dieser kann in einem Passwortmanager abgelegt werden. Auf diesem Wege wird einem neuen Gerät der Zugriff auf die Patientenakte gewährt.

Zugriffsrechte für die elektronische Patientenakte (ePA) auf dem Handy anlegen: So klappt es

Wenn also der Zugriff auf die elektronische Patientenakte an sich gewährleistet ist, wartet immer noch Arbeit auf den Nutzer. Denn im Folgenden muss eingestellt werden, wer auf was Zugriff hat und welche Dienste in der ePA genutzt werden wollen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, im ersten Schritt die Hausarztpraxis hinzuzufügen.

In vielen Apps gibt es hierfür den Menüpunkt „Gesundheitspartner“. Hier wird nach dem jeweiligen Namen der Praxis gesucht. Im Anschluss kann auch festgelegt werden, wie lange die Praxis auf die individuellen Gesundheitsdaten zugreifen darf. Der Standard sind 90 Tage. Doch gibt es auch noch weitere Features in der App. Beispielsweise können auch Erinnerungen an Impfungen aktiviert werden. Oder aber andere Gesundheitstipps.

Nur an Zeit darf es letztlich nicht mangeln, um die elektronische Patientenakte via App nach den eigenen Vorstellungen einzurichten. (han)

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