Arbeitnehmer bekommen über 700 Euro – Ein Haken in der Steuererklärung reicht
Arbeitnehmer können durch das Setzen eines Hakens in der Steuererklärung Geld erhalten. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein.
München – Arbeitnehmer sind nur selten dazu verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Dennoch wird dies oft empfohlen, um eine mögliche Rückerstattung zu erhalten. In der Steuererklärung können auch vermögenswirksame Leistungen (VL) und Arbeitnehmersparzulagen berücksichtigt werden.
Arbeitnehmer können Geldleistungen vom Arbeitgeber anlegen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) definiert vermögenswirksame Leistungen als „Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in eine der gesetzlich Anlageformen anlegt.“ Diese Leistungen sollen den Arbeitnehmern beim Vermögensaufbau helfen. Sie werden zusammen mit dem Arbeitslohn erhalten und direkt in die gewählte Anlageform investiert. Laut BaFin können die VL zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden.
Arbeitnehmer haben zudem die Möglichkeit, einen Teil ihres Gehalts vermögenswirksam anlegen zu lassen, wobei dieser Betrag vom Grundgehalt abgezogen wird. Üblicherweise haben VL-Anlagen eine Laufzeit von etwa sieben Jahren, wobei Bausparverträge oft längere Laufzeiten aufweisen. Für Beamte, Soldaten und Richter gelten spezielle gesetzliche Regelungen für die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen.
Die VL können in verschiedene Anlageformen wie Bank- und Fondsparpläne, Bausparverträge oder zur Tilgung eines Baukredits investiert werden. Auch Genossenschaftssparen, Einzahlungen in Lebens- und Rentenversicherungen oder eine direkte Beteiligung am Arbeitgeber sind möglich.
Über 700 Euro sparen: Viele können Arbeitnehmersparzulage erhalten
Arbeitnehmer, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, können zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage vom Staat erhalten. Diese Zulage steht Ihnen zu, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr maximal 40.000 Euro beträgt, bei Verheirateten liegt die Grenze bei 80.000 Euro. Die Arbeitnehmersparzulage wird nur gewährt, wenn die VL in Fondssparpläne, Bausparpläne oder zur Baukredittilgung fließen. Um sie zu beantragen, muss in der Steuererklärung lediglich das Kästchen „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ angekreuzt werden.
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„Bei Fondssparplänen werden 20 Prozent der eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen gefördert“, so die BaFin. Diese Förderung gilt jedoch nur, wenn die jährlichen Einzahlungen 400 Euro nicht überschreiten, was eine maximale Arbeitnehmersparzulage von 80 Euro pro Jahr bedeutet (für Verheiratete: 160 Euro). Bei Bausparverträgen und der Baukredittilgung werden hingegen nur neun Prozent der VL gefördert, sofern sie 470 Euro nicht übersteigen – dies ergibt maximal 43 Euro pro Jahr.
Beide Fördersätze können gleichzeitig genutzt werden. Werden in der Steuererklärung die Höchstbeträge ausgeschöpft, erhalten Sie eine Arbeitnehmersparzulage von insgesamt 123 Euro pro Jahr – für Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Die Sperr- und Rückzahlungsfristen müssen abgelaufen sein. Bei Fondssparplänen und Banksparplänen beträgt die Frist sieben Jahre, während bei Bausparverträgen das Vertragsziel erreicht sein muss. Die VL werden bei Bausparverträgen mindestens sieben Jahre lang angespart, bevor das Darlehen genutzt werden kann. Nach sieben Jahren könnten Arbeitnehmer so 738 Euro angesammelt haben – das letzte Jahr dient als Ruhephase ohne weitere Einzahlungen. (rd)