Neuerung bei wichtigem Schreiben zum Rundfunkbeitrag steht an

  1. Startseite
  2. Verbraucher

Kommentare

Weniger Papier, mehr Eigenverantwortung: Der Beitragsservice stellt sein Vorgehen um. Was dahintersteckt und worauf Beitragszahler nun achten müssen.

München – Ob Radio, Fernsehen oder Mediathek – der Rundfunkbeitrag finanziert das öffentlich-rechtliche Angebot in Deutschland. Jeder Haushalt zahlt aktuell 18,36 Euro pro Monat. Doch nicht nur die Beitragshöhe sorgt regelmäßig für Diskussionen – auch der Schriftverkehr rund um die Zahlung wird jetzt angepasst.

Eine Zahlungsaufforderung zum Rundfunkbeitrag.
Rundfunkbeitrag – Überweisungszahler erhalten dieser Tage ein wichtiges Schreiben (Symbolbild) © Sebastian Kahnert/ dpa

Einmalzahlungsaufforderung statt Quartalsbrief: Beitragszahler erhalten wichtiges Schreiben

Wer den Rundfunkbeitrag per Überweisung und nicht per Lastschrifteinzug zahlt, muss sich auf eine Änderung einstellen. Bisher verschickte der Beitragsservice (GEZ) viermal im Jahr ein Schreiben mit Zahlungsinformationen. Der sogenannt „Erinnerungsbrief“ listete die anstehenden Fälligkeiten für das jeweilige Quartal auf. Doch damit ist bald Schluss, informiert die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Regelmäßige Zahlungsaufforderungen zu den kommenden Zahlungsterminen entfallen künftig.

Stattdessen werden betroffene Beitragszahler vorab schriftlich über die Umstellung informiert. Laut Verbraucherschützer erhalten diese einmalig ein Schreiben – die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung. Darin sind alle Zahlungstermine aufgeführt, die im jeweiligen Kalenderjahr fällig werden. Diese Fristen gelten fortlaufend und behalten auch in den Folgejahren ihre Gültigkeit. Bürgergeld-Bezieher können sich rückwirkend von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Unter bestimmten Umständen können auch Rentner sparen.

Rundfunkbeitrag: Ein Brief für das ganze Jahr – Was die Neuerung für Beitragszahler bedeutet

Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, begründet der Beitragsservice die Umstellung mit dem Ziel, Verwaltungsaufwand zu verringern und Ressourcen wie Papier und Porto einzusparen. Für Beitragszahler bedeutet das jedoch auch: mehr Eigenverantwortung bei der Einhaltung von Fristen.

Wer bisher gerne die Erinnerung per Post genutzt hat, muss sich nun selbst stärker organisieren:

  • Sie müssen sich die Zahlungstermine selbst merken und die Überweisung rechtzeitig tätigen.
  • Es gibt ab sofort keine weiteren regelmäßigen Zahlungsaufforderungen mehr. 
  • Die Einmalzahlungsaufforderung teilt alle Zahlungstermine mit, die innerhalb eines Kalenderjahres anstehen – bewahren Sie das Schreiben daher gut auf.

Sollte sich am allgemeinen Verfahren des Beitragseinzugs etwas ändern, etwa bei der Höhe des Rundfunkbeitrags, werden Beitragszahler erneut schriftlich benachrichtigt. Um keine Zahlungstermine zu verpassen, empfiehlt die Verbraucherzentrale die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. (vw)

Auch interessant

Kommentare