EU einigt sich auf einheitliche Fahrverbote: Diese Änderungen kommen auf deutsche Autofahrer zu

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Fahrverbote sollen künftig europaweite Gültigkeit besitzen. Darauf haben sich die EU-Mitgliedsstaaten kürzlich geeinigt. Befürworter erhoffen sich eine erhöhte Verkehrssicherheit.

Kassel – Wer im Ausland geblitzt oder mit Alkohol am Steuer erwischt wird, dem bricht bislang kein Zacken aus der Krone. Strafen, die für Vergehen im Straßenverkehr drohen, beschränken sich allein auf das Land, in dem die Verkehrssünde begangen wurde. Sprich: Fährt ein deutscher Familienvater im Italien-Urlaub mit 80 km/h durch eine 30er-Zone, kann er sich freilich auf eine saftige Strafe gefasst machen. Muss er im schlimmsten Fall den Schein abgeben, so kann er im Grunde dennoch ganz entspannt bleiben. Sobald er das Land wieder verlässt und beispielsweise die Grenze nach Österreich passiert, darf er sich wieder hinter das Lenkrad setzen und munter weiterfahren. Schließlich gilt das Fahrverbot allein in Italien.

Fahrverbote bald EU-weit gültig

Doch damit soll bald Schluss sein: Dank einer neuen EU-weiten Regelung gelten Fahrverbote künftig in allen Mitgliedsstaaten. Wie der ADAC erklärt, wurde der Entwurf nun auch formell angenommen. Bis es zur Umsetzung kommt und die Fahrverbote in allen EU-Staaten gelten, werde es laut ADAC aber noch bis zu drei Jahre dauern.

Bavaria, Germany - March 9, 2025: A man holds a beer bottle in his hand while driving a car. Symbolic image of drinking
In Italien mit Alkohol am Steuer erwischt worden? Künftig gelten im EU-Ausland verhängte Fahrverbote europaweit. © IMAGO/Michael Bihlmayer

Für den ADAC bedeutet die Reform dennoch einen Schritt in die richtige Richtung. Bernd Gstatter, Auslandsrechts-Experte in der Juristischen Zentrale des ADAC, hat keine Zweifel: „Eine EU-weite Wirkung von Führerscheinmaßnahmen trägt zur Steigerung der Verkehrssicherheit bei.“ Wenn Verkehrssünden im Ausland künftig auch auf den heimischen Straßen Konsequenzen haben, so könne das eine „verkehrserzieherische Wirkung entfalten“, so Gstatter weiter.

EU-weite Fahrverbots-Regelung zielt auf schwere Delikte ab

Die Regelung ist derweil schon seit einigen Monaten im Gespräch und betrifft vorrangig schwere Delikte wie Trunkenheit am Steuer, hohe Geschwindigkeitsverstöße oder Unfälle mit Todesfolge, verkündete die Tagesschau Ende März. Als Voraussetzung, damit die neue Regelung greift, muss der EU-Mitgliedsstaat, in dem die Verkehrssünde begangen wurde, ein mindestens dreimonatiges Fahrverbot verhängen und alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben.

„Wenn ich viel zu schnell fahre und damit Leute gefährde, dann bin ich selbstverständlich nicht nur in dem Land, in dem das passiert ist, eine Gefahr für den Verkehr, sondern in allen anderen Mitgliedsstaaten auch“, fasste die Europaabgeordnete Jutta Paulus (Bündnis 90/Grüne) die Thematik gegenüber dem ZDF zusammen.

Schon 2025 erwarten Autofahrer in der EU einige Änderungen. (fz)

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