Pünktlich zur Urlaubssaison: EU-Änderungen könnten Rechte von Reisenden massiv einschränken

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Bisher erhalten Passagiere eine Entschädigung, wenn ihr Flug eine Verspätung von mindestens drei Stunden hat – doch das könnte sich schon bald ändern.

München – Bei vielen ist der Sommerurlaub schon geplant. Wer weiter weg möchte, nimmt wahrscheinlich das Flugzeug. Zwar sind die meisten Flüge pünktlich und sicher, doch immer wieder kommt es auch zu Vorfällen und Verspätungen. Besonders in Nürnberg waren viele Flüge verspätet. Bisher erhielten die Reisenden in solchen Fällen eine Entschädigung der Airline, die sogar per App berechnet werden konnte – doch das könnte sich in der EU bald ändern.

Hong Kong International Airport, China
Die EU plant die Rechte von Flugreisenden einzuschränken. Der Vorschlag erhält scharfe Kritik. (Symbolbild) © Pongmanat Tasiri/Imago

Die Europäische Union plant, die Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen erheblich zu verändern. Ein neuer Vorschlag sieht vor, dass Fluggäste ihre derzeitigen Rechte auf Entschädigung verlieren. Bisher hatten Passagiere nach drei Stunden ein Recht auf Entschädigung, das könnte auf bis zu 12 Stunden erhöht werden. Das Travel-Tech-Unternehmen AirHelp kritisiert in einer Mitteilung, die IPPEN.MEDIA als E-Mail vorliegt, diese Pläne scharf und warnt vor den Auswirkungen für die Verbraucher. Sie seien eine massive Schwächung des Verbraucherschutzes und die EU dürfe die bestehenden Rechte nicht zugunsten der Fluggesellschaften opfern.

Heftige Kritik an geplanten Änderungen am Flugrecht: „Rechte von Passagieren einzuschränken ist nicht fair“

Laut der Mitteilung geht der Impuls vom dänischen Verkehrsminister und der Fluggesellschaft Scandinavian Airlines (SAS) aus. Die Airline soll trotz staatlicher Unterstützung hohe Verluste verzeichnen. Tomasz Pawliszyn, CEO von AirHelp, kritisiert das Vorhaben: „Die Kosten für Entschädigungen belaufen sich gemäß dem EC 261 nur auf 0,58 Cent bis 1,17 Euro pro Fluggast und stellen somit keine zu große finanzielle Belastung dar. Die Rechte von Flugpassagieren einzuschränken, um eine angeschlagene Fluggesellschaft zu finanzieren, ist nicht fair.“

Die geplante Änderung der Flugverspätungsregelung könnte zudem zu Verwirrung führen und Europas Souveränität in dieser Branche schwächen. Seit über 20 Jahren legt die EU-Verordnung Nr. 261 fest, dass Fluggäste bei Verspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf Entschädigung haben. Diese Regel gilt weltweit als Standard für den Verbraucherschutz. Pawliszyn sagt: „Die Drei-Stunden-Regel ist ein fairer Kompromiss zwischen dem Verbraucherschutz und den Herausforderungen der Fluggesellschaften.“

Vorteile der Drei-Stunden-Regel: „Das führt zu einer besseren Nutzung der Flughafeninfrastruktur“

Ein weiteres Argument von AirHelp betrifft den Anreiz, den die Drei-Stunden-Regel für Fluggesellschaften darstellt, ihre Abläufe zu optimieren. „Die Drei-Stunden-Regel zwingt Airlines, ihre Umlaufzeiten, Wartungspläne und Besatzungsverfügbarkeiten langfristig zu verbessern. Das führt zu einer besseren Nutzung der Flughafeninfrastruktur und reduziert den Bedarf an zusätzlichen Ausgleichsflügen, die auch CO₂-Emissionen verursachen“, so Pawliszyn.

AirHelp zeigt auf, dass die Änderung der Regel dazu führen würde, dass über 80 Prozent weniger Flüge für eine Entschädigung infrage kämen, was den Fluggästen wichtige Rechte nehmen würde. „Wir finden, dass die Drei-Stunden-Regel eine angemessene Entschädigung bei Verspätungen gewährleistet, das Vertrauen der Öffentlichkeit stärkt und Flugreisen zuverlässiger macht“, sagt Pawliszyn abschließend. „Die EU sollte den Schwellenwert von drei Stunden beibehalten – die Rechte der Verbraucher:innen sollten gestärkt und nicht geschwächt werden.“ Auch bei Verspätungen der Bahn haben Reisende Rechte, was ihr Ticket betrifft. (kiba)

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