50 Fahrgäste in Weilheim einfach stehen gelassen – Frau macht erschütternde DB-Erfahrung
Wer regelmäßig mit der Deutschen Bahn reist, braucht starke Nerven. Rund 50 Reisende strandeten am Donnerstagabend unerwartet in Weilheim.
München – „Als regelmäßige Bahnfahrerin auf der Strecke München-Garmisch denkt man ja immer, dass man schon alles gesehen hätte. Aber heute hat die DB Regio mal wieder geschafft, noch einen drauf zu setzen.“ Das schreibt eine Bahnkundin unserer Redaktion – doch was war geschehen?

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„Ich habe mich noch gewundert“ – Bahn lässt 50 Fahrgäste einfach stehen
Gegen 21:30 Uhr am Donnerstagabend, 8. Februar 2024, startete die Regionalbahn 65 (RB 65) wie gewohnt vom Münchner Hauptbahnhof in Richtung Garmisch-Partenkirchen, mit zwei Zugteilen. An der Haltestelle Weilheim hielt die Bahn und verweilte außergewöhnlich lange. „Ich habe mich noch gewundert, dass wir so lange stehen, aber mei, hat halt mal wieder der Gegenzug Verspätung“, schreibt die Bahnkundin weiter.
Doch für sie und rund 50 weitere Fahrgäste endet die Fahrt unerwartet in Weilheim. „Es kann ja keiner ahnen, dass der zweite Zugteil mit circa 50 Insassen in Weilheim abgekoppelt und stehen gelassen wird“, schildert die Bahnkundin. Als die Dame einen Zugbegleiter anspricht, verweist dieser laut ihr nur flapsig auf den nächsten Zug eine Stunde später.
Deutsche Bahn gesteht Fehler ein und entschuldigt sich.
Auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt eine Sprecherin der Deutschen Bahn den Vorfall: „Wir möchten uns bei der Kundin entschuldigen. Der Fehler lag auf unserer Seite. Die Verbindung war nicht korrekt im Zugsystem eingegeben, daher gab es keine Durchsage und auch keinen Hinweis auf den Zuganzeigern zum vorzeitigen Ende in Weilheim. Im Normalfall informieren die Zuganzeiger und auch Durchsagen im Zug, wenn ein Zugteil abgekoppelt wird und nicht bis zum Endbahnhof weiterfährt. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten für die Kundin.“ Bleibt also nur zu hoffen, dass die betroffenen Fahrgäste in Zukunft wieder wie gewohnt bis ans Ziel kommen.
Meine news
Welche Rechte haben Bahnreisende bei Zugausfällen?
- Ab 60 Minuten Verspätung an Ihrem Zielbahnhof erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt
- Ab 120 Minuten Verspätung an Ihrem Zielbahnhof erhalten Sie eine Entschädigung von 50 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt
- Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet.
Das schreibt die Deutsche Bahn auf ihrer Website.