Winterreifen-Regeln im Ausland: Bei Nichtbeachtung drohen satte Bußgelder

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Für den Winterurlaub im Ausland mit dem Fahrzeug existieren besondere Regeln. Dies betrifft vor allem Winterreifen und Schneeketten. Welche Vorschriften es gibt.

München – Sobald es schneematschig, glatt und vereist auf den Straßen wird, müssen Autofahrer ihre Fahrzeuge den winterlichen Verhältnissen anpassen und die Winterreifen aufziehen. Das schreibt die Straßenverkehrsordnung den Fahrzeughaltern in Deutschland vor, eine generelle Pflicht gibt es nicht. Seit kurzem müssen gültige Winterreifen hierzulande mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sein, ansonsten drohen dicke Bußgelder. Doch auch im europäischen Ausland gelten bestimmte Regelungen. Diese sollten Autofahrer besser kennen, bevor sie sich mit dem eigenen PKW in die Skigebiete der Nachbarn aufmachen.

Winterreifen-Pflicht im Ausland: Auf Beschilderung im Urlaubsland achten

Nach dem Motto „Andere Länder, andere Vorschriften“ sind die Regelungen in Frankreich, Österreich, Italien, der Schweiz und vielen weiteren Ländern Europas nicht einheitlich geregelt. Im Gegenteil: die Vorschriften sind von Land zu Land unterschiedlich. Das gilt für Winterreifen und Schneeketten.

Auch in Österreich gibt es einem Bericht des ADAC zufolge keine generelle Winterreifen-Pflicht für die Wintermonate. Es bestehe jedoch – wie auch in Deutschland – eine Pflicht, die Winterreifen oder Schneeketten vorschreibt, sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Urlauber sind gut beraten, sich daranzuhalten, rät der Verkehrsclub ADAC. Denn ansonsten droht eine drastische Strafe mit bis zu 5000 Euro Bußgeld bei Missachtung. Anhänger hingegen fallen nicht unter die Winterreifen-Ausrüstungspflicht.

Anstelle von Winterreifen können auch Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht werden, „wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist“, führt der Verkehrsclub in seinem Bericht weiter aus. Diese neue Vignette gilt übrigens ab 1. Dezember auf Österreichs Autobahnen.

Die Vorschriften gelten im europäischen Ausland:

Land Winterreifenpflicht Strafe
Österreich bei winterlichen Straßenverhältnissen von 1.11 bis 15.4. bis zu 5000 Euro
Schweiz nein, aber Mithaftung im Fall eines Unfalls aufgrund ungeeigneter Bereifung rund 105 Euro
Italien keine einheitliche Regelung landesweit 87 bis 345 Euro
Frankreich zwischen 1.11. und 31.3. 135 Euro
Polen nein -
Tschechien bei winterlichen Straßenverhältnissen von 1.11. bis 31.3. 60 bis 100 Euro
Slowakei bei winterlichen Straßenverhältnissen ab 50 Euro
Serbien bei winterlichen Straßenverhältnissen von 1.11. bis 1.4. nicht bekannt
Norwegen nein ab 85 Euro

Quelle: ADAC (Stand Oktober 2024)

Winterreifen-Regeln in Italien – Autofahrer sollten auf Beschilderung achten

Vorsicht ist auch auf Italiens Straßen geboten. Denn dort gibt es grundsätzlich keine einheitliche Regelung. Nach Angaben des ADAC entscheidet jede Provinz selbst darüber, wo Winterreifen und Schneeketten anzubringen sind. In Südtirol beispielsweise dürfen Autos bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterausrüstung fahren. Sonst droht eine Strafe bis etwa 345 Euro.

Witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht in den Provinzen:

  • Brennerautobahn A22 bis Affi am Gardasee und in Bozen: vom 15. November bis 15. April.
  • Im Aostatal vom 15. Oktober bis 15. April.

Winterreifen-Pflicht im Ausland: Mit dem Auto in die Wintersportgebiete

Ein gern bereistes Land während den Wintermonaten ist auch die Schweiz für deutsche Skiurlauber. Fünf Bergbahnen gehören etwa zu den faszinierendsten in den Alpen. Wer nicht mit der Gondel oder der Seilbahn auf die Gipfel will, sondern mit dem Auto unterwegs ist, braucht zwar bei den Eidgenossen keine Winterbereifung – zumindest gilt dort keine Winterreifen-Pflicht. Aber es drohen empfindliche Geldstrafen, sollte es aufgrund ungeeigneter Bereifung eines Fahrzeugs zu Verkehrsbehinderungen kommen, informiert der ADAC. Wer mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen in einen Unfall verwickelt wird, der muss demnach mit erheblicher Mithaftung rechnen. Auch wenn er selbst nicht die Schuld an dem Unfall trägt, so bussgeldkatalog.de.

Ein Auto fährt auf einer schneebedeckten und kurvigen Straße durch schlechte Sichtverhältnisse. (Symbolfot)
Dass man bei Schnee besser mit Winterreifen unterwegs sein sollte, erklärt sich von selbst. Doch ab wann müssen Autofahrer das saisonale Reifenprofil draufhaben, wenn sie nach Österreich wollen? (Symbolfoto) © Frank Sorge/Imago

Auch in Polen, den Niederlanden, Dänemark, Belgien und Großbritannien gibt es keine Winterreifen-Pflicht. Anstatt dessen können Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Auch in Norwegen besteht diese Regel nicht – zumindest für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Für schwerere Fahrzeuge besteht die Pflicht allerdings vom 15. November bis zum 31. März.

Winterreifen-Pflicht im Ausland: Wann die Reifen gewechselt werden sollten

Reifen, die nur mit dem „M+S-Symbol“ gekennzeichnet sind, dürfen nur noch bis September 2024 als Winterreifen genutzt werden. Wer die falschen aufzieht, muss tief in die Tasche greifen und riskiert sogar Punkte in Flensburg. Der ADAC rät daher, jetzt schon einen Termin für einen Reifenwechsel in einer Werkstatt zu vereinbaren. Oder sie erledigen den Wechsel selbst.

Wer jetzt neue Winterreifen benötigt, sollte bei der Wahl der richtigen Bereifung nicht unbedingt nur auf den Preis achten. Der ADAC hat nun 28 Reifen getestet und festgestellt, dass nicht immer der teuerste Reifen auch er beste sein muss. (sthe)

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