"Habe schon 40 angefragt“: Pflegedienst-Suche einer kranken Frau (58) ist seit Wochen erfolglos

Irene H. (58) aus Obing ist eigentlich mehr krank als gesund. Sie benötigt aufgrund eines Immundefekts einmal wöchentlich eine subkutane Immunglobulintherapie, eine Form der Antikörper-Ersatztherapie, bei der Immunglobuline (Antikörper) unter die Haut injiziert werden. Dafür ist sie auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes angewiesen. Doch sie findet keinen. 

Die Suche gestaltet sich äußerst schwierig. "Ich habe schon rund 40 Pflegedienste angefragt", erzählte die 58-Jährige dem "Oberbayerischen Volksblatt".  

Kranke Frau (58) sucht erfolglos Pflegedienst: Situation ist stark belastend 

Entweder haben die ambulanten Dienstleister keine Kapazitäten mehr oder sie decken das Anliegen nicht ab. Bei einem Anbieter steht sie auf der Warteliste. Die Situation sei stark belastend für sie, so die verzweifelte Frau gegenüber dem "OVB". 

In ihrer Verzweiflung habe sie auch schon in Facebook-Chats um Rat gebeten, doch auch dies führte zu keinem Erfolg. Vorübergehend sei ihre Haushaltshilfe eingesprungen, doch dies sei keine dauerhafte Lösung.

Deutschlands Pflegesystem steht am Rande des Zusammenbruchs

Irene H. spürt die Folgen eines total überlasteten Pflegesystem. Christian Graggaber, Geschäftsführer von ProSenio Deutschland, mahnte erst kürzlich, dass ohne sofortige und umfassende Reformen die Krise unaufhaltsam eskalieren werde.

Die alternde Gesellschaft treibe die Zahlen in die Höhe, das System sei darauf nicht vorbereitet. "Wenn wir nicht schnell handeln, steht uns ein Desaster bevor. Bis 2035 werden wir voraussichtlich 5,6 Millionen Pflegebedürftige haben – das sind 14 Prozent mehr als noch 2021. Und der Trend wird sich fortsetzen: Die Zahl wird auf über 6 Millionen ansteigen", so der Experte. Das System sei bereits jetzt überlastet, und es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich die Lage von alleine verbessere.

Diese Pflegegrade gibt es in Deutschland

In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die die Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit abbilden:

  • Pflegegrad 1 (gering)
  • Pflegegrad 2 (erheblich)
  • Pflegegrad 3 (schwer)
  • Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung)
  • Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen).

Die Einstufung erfolgt nach einem Punktesystem, wobei jeder Pflegegrad einem bestimmten Punktwertbereich zugeordnet ist. Die Leistungen umfassen entweder Pflegesachleistungen (796 Euro bis 2299 Euro pro Monat) oder Pflegegeld (347 Euro bis 990 Euro pro Monat) sowie weitere Leistungen wie den Entlastungsbetrag.