Sturm auf das Kapitol: Trump unterliegt vor Gericht – Einspruch abgelehnt
Donald Trumps Versuche, das Ergebnis der Präsidentenwahl zu kippen, beschäftigen die US-Justiz an mehreren Orten.
Atlanta/Washington – Ein US-Berufungsgericht hat Zivilklagen gegen Ex-Präsident Donald Trump wegen der gewaltsamen Erstürmung des Kapitols am 6. Januar 2021 zugelassen. Das Bundesberufungsgericht in der Hauptstadt Washington wies am Freitag Trumps Argument zurück, er genieße wegen seines damaligen Präsidentenamtes absolute Immunität.
„Ein Präsident verbringt nicht jede Minute eines jeden Tages damit, offizielle Pflichten zu erledigen“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. „Und wenn er außerhalb der Aufgaben seines Amtes handelt, dann genießt er nicht Immunität vor Schadenersatzforderungen, nur weil er der Präsident ist.“ Trump könnte gegen die Gerichtsentscheidung Rechtsmittel einlegen.

Gegen den ehemaligen US-Präsidenten laufen mehrere Verfahren – am Freitag (1. Dezember, Ortszeit) musste er gleich zwei Niederlagen einstecken. Die zuständige Richterin in seinem Bundesverfahren im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug wies in der US-Hauptstadt Washington Trumps Antrag auf Abweisung der Klage ab. Der Republikaner hatte diesen mit der Immunität des Präsidentenamts begründet. „Der vierjährige Dienst des Beklagten als Oberbefehlshaber hat ihm nicht das göttliche Recht der Könige verliehen, sich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu entziehen, die für seine Mitbürger gilt“, schrieb die Richterin in der Urteilsbegründung. Der Prozess soll Anfang des kommenden Jahres beginnen.
Niederlage für Trump auch in Washington
Mit dem Argument der Immunität scheiterte Trump in einem weiteren Verfahren in Washington. Dort entschied ein Berufungsgericht, dass Zivilklagen gegen den 77-Jährigen wegen des Sturms auf das Kapitol am 6. Januar 2021 fortgeführt werden können. Anhänger Trumps hatten damals den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede aufgewiegelt. Infolge der Krawalle kamen damals fünf Menschen ums Leben.
Einige Mitglieder der Kapitolpolizei und demokratische Kongressmitglieder klagten daraufhin auf Schadenersatz. Trump hatte die Abweisung der Klagen angestrengt und auch hier mit der Immunität des Präsidentenamts argumentiert. Das Gericht wies diesen Antrag nun zurück – entschied aber nicht über die inhaltliche Zulässigkeit der Klagen. „Die Frage der Immunität hängt davon ab, ob Präsident Trump die Rede vom 6. Januar in offizieller oder privater Eigenschaft gehalten hat“, heißt es in dem Urteil. „Heute klären wir diese Frage nicht endgültig.“ Das letzte Wort dürfte hier nicht gesprochen sein.
Anklage in Georgia: Einstellung beantragt
Die Anwälte von Trump haben den ehemaligen US-Präsidenten kürzlich in einer Anhörung im Zusammenhang mit der Anklage der Wahlmanipulation in Georgia verteidigt. Dies geschah zum ersten Mal. Die Anhörung fand am vergangenen Freitag in Atlanta statt, allerdings ohne Trumps Anwesenheit. Steve Sadow, Trumps Anwalt, bezeichnete ein mögliches Verfahren während des Wahlkampfs zur Nominierung des Präsidentschaftskandidaten der Republikaner zu den US-Wahlen 2024 als „Wahlmanipulation“. Er forderte die Einstellung der Anklage. Die Staatsanwaltschaft lehnte diese Forderung ab. Trump plant, nach der Wahl im nächsten Jahr wieder ins Weiße Haus einzuziehen. Ein wichtiger Punkt der Anhörung war die Festlegung des Termins für den Beginn des Hauptverfahrens.
In Georgia wurde Trump zusammen mit 18 weiteren Angeklagten wegen seiner Bemühungen, das Ergebnis der Präsidentschaftswahl 2020 in diesem Bundesstaat zu kippen, angeklagt. Einige von Trumps ehemaligen Verbündeten haben im Rahmen des Verfahrens eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft getroffen. Sie haben sich schuldig bekannt. (skr/dpa/afp)