Aufhebungsvertrag mit Abfindung und ohne Sperrzeit beim Arbeitslosengeld? Sie sollten wachsam sein

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Wirkt sich ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung auf den Anspruch auf das Arbeitslosengeld aus? Was Sie beachten sollten, wenn Ihnen das angeboten wird.

Die wirtschaftliche Lage ist derzeit angespannt, Jobs fallen weg und teilweise sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unsicher, wie es weitergeht. Es kann vorkommen, dass der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet, in dem Rahmen ist eine Abfindung denkbar. Doch was müssen Sie eigentlich dabei beachten und wie wirkt sich das auf das Arbeitslosengeld im Anschluss aus?

Aufhebungsvertrag mit Abfindung kann sich auf Arbeitslosengeld auswirken

Golden sign with gavel and the german word for compesation - Abfindung.
Was Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung beachten sollten. © stockwerk-fotodesign/Imago

Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung, kann sich das auf Ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld auswirken. Ihr Ziel sollte es auf jeden Fall sein, eine Sperrzeit zu vermeiden – denn dadurch erhalten Sie insgesamt weniger Arbeitslosengeld als Ihnen zusteht, informiert das Portal Finanztip.de. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie den Aufhebungsvertrag früher unterschreiben, als „es bei Kündigung durch den Arbeitgeber geändert hätte“. So scheint es, als würden Sie freiwillig den Job aufgeben. Können Sie allerdings nachweisen, dass man Ihnen sonst eh betriebsbedingt gekündigt hätte, kann das anders aussehen, so das Portal. Dies bezieht sich allerdings auf eine betriebliche oder personenbedingte Kündigung, eine verhaltensbedingte Kündigung zählt nicht dazu, ordnet die Kanzlei Hensche ein.

Wurde die Kündigungsfrist nicht eingehalten und das Arbeitsverhältnis endet mit Aufhebungsvertrag und Abfindung, so ruht der Anspruch auf das Arbeitslosengeld. „Das Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs gilt für die Dauer der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist, längstens für ein Jahr“, berichtet die Gewerkschaft Verdi.de. Wichtig ist allerdings, dass Sie als Arbeitnehmer wissen, dass während des Ruhezeitraums durch das Arbeitsamt keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Auch in die Rentenversicherung wird in der Zeit nicht eingezahlt. Sollte Ihr Anspruch ruhen, wenden Sie sich auf jeden Fall an die Krankenkasse.

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Wie lange ruht das Arbeitslosengeld?

Wie lange das Arbeitslosengeld ruht, hängt von der Höhe der Entlassungsentschädigung, Ihrem Alter und der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab, informiert Finanztip.de.

Aufhebungsvertrag oder Kündigung, was ist eigentlich besser für den Arbeitnehmer? Es kommt auf den Einzelfall an.

Was tun bei einem Aufhebungsvertrag?

Sollten Sie einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung erhalten, bei dem angeblich keine Sperrzeit droht, sollten Sie wachsam sein. Schalten Sie sicherheitshalber einen Anwalt für Arbeitsrecht oder eine Gewerkschaft ein. Denn Sie tragen immer das Risiko einer Sperrzeit und nicht ihr Arbeitgeber, berichtet die Kanzlei Hensche. Des Weiteren funktioniere die Absicherung nur, wenn die „Abfindung auf maximal 0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr begrenzt wird, was gerade bei einer kurzen Beschäftigungszeit (von zum Bei­spiel ein oder zwei Jah­ren) zu ziem­lich ‚mickrigen‘ Ab­fin­dun­gen führt“, so die Kanzlei weiter. Oft ist die Abfindung erkauft gegen die Kündigungsfrist ein „schlechtes Geschäft – es sei denn, Sie wollen schnell zu einem anderen Arbeitgeber wechseln“.

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