Verdienstmöglichkeit: Wie hoch ist die Midijob-Grenze in diesem Jahr?

  1. Startseite
  2. Leben
  3. Karriere

Kommentare

Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Doch für Midijobber gelten bestimmte Regelungen.

Bei sogenannten Midijobs handelt es sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Was gilt mit Blick auf den Verdienst? „Ein Midijob liegt vor, wenn der durchschnittliche monatliche Verdienst oberhalb der Minijob-Grenze liegt, aber die Midijob-Verdienstgrenze nicht übersteigt“, heißt es kurz gefasst im Blog der Minijob-Zentrale. Midijobber zahlen demnach allerdings reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung.

Frau am Laptop
Im Midijob sind Beschäftigte grundsätzlich in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig, zahlen jedoch nur reduzierte Beiträge. (Symbolbild) © Westend61/Imago

Sozialversicherung

Konkret geht es bei Midijobs um Beschäftigungen, bei denen das monatliche Einkommen von „556,01 Euro bis 2.000 Euro“ (Stand 2025) liegt, so die Minijobzentrale – also im sogenannten Übergangsbereich. Arbeitgeber von Midijobbern zahlen demnach im unteren Bereich des Übergangsbereichs höhere Beitragsanteile als im oberen Bereich. „Deren Belastung ist im unteren Bereich knapp oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze so hoch wie bei einem Minijob mit ca. 28 Prozent und wird bis zur oberen Midijob-Grenze von 2.000 Euro gleitend auf den üblichen Sozialversicherungsbetrag von ca. 20 Prozent abgeschmolzen“, heißt es in dem Blog-Beitrag der Minijob-Zentrale, die im Zusammenhang mit der Beitragsberechnung auch auf den „Midijob-Rechner“ der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See verweist. Die Berechnung diene aber nur als Anhaltspunkt, heißt es dort.

Nichts verpassen: Alles rund ums Thema Karriere finden Sie im regelmäßigen Karriere-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Midijob-Grenze 2025

Der Blog-Beitrag nennt ein mögliches Beispiel: Eine Beschäftigte arbeitet als Teilzeitkraft in einem Büro und verdient monatlich 900 Euro. Die Höhe des Verdienstes liegt im Übergangsbereich (von 556,01 bis 2.000 Euro). „Es liegt also ein sozialversicherungspflichtiger Midijob vor, für den die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereiches gelten.“

Ein Midijob bezieht sich auf eine Teilzeitbeschäftigung, bei der das monatliche Einkommen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, wie auch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) informiert. „Diese Obergrenze liegt derzeit zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro brutto pro Monat“, heißt es auf deren Website. Wichtig sei: Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, für die die Krankenkassen zuständig seien, und nicht die Minijob-Zentrale. Die Steuerpflicht richtet sich nach den Einkünften des Beschäftigten und wird individuell berechnet.

Für Arbeitnehmer, die bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt seien und für die der Midijob ein zweiter Job sei, entfalle der Vorteil des Übergangsbereichs, informiert die VLH zudem. „Das heißt, dass sie die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen und zudem ihr Gehalt im Midijob nach Steuerklasse VI (6) versteuert wird.“

Anders sind die Regelungen bei einem Minijob. Hier liegt die Verdienstgrenze seit dem 1. Januar 2025 zudem bei durchschnittlich 556 Euro monatlich.

Auch interessant

Kommentare