Textorstraße: Bürgerwünsche contra Gesetze
Der Marktgemeinderat befasst sich in diesen Tagen erneut mit einem Dauerbrenner. Es geht um die Textorstaße.
Markt Schwaben - In seiner Septembersitzung befasst sich der Marktgemeinderat abermals mit der Textorstraße. Von dort liegt der Verwaltung seit Monaten ein Schreiben von Anliegern vor. Gerichtet war es noch an Exbürgermeister Michael Stolze. Die Unterzeichner beklagen, dass nach wie vor zu schnell gefahren werde und insbesondere die Kinder daher gefährdet seien. Es wird zudem argumentiert, dass die Straße von holenden und bringenden Eltern, aber auch den Kindern von Kindergarten und der Kinderkrippe im Heribert-Schmid-Weg in Begleitung des Personals genutzt werde. Die Forderung: Eine Verkehrsberuhigung.
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Für das Rathaus ist das Ganze bis hierhin keineswegs ein Vorgang, der einfach zu behandeln wäre. Kompliziert sind die verkehrsrechtlichen Hintergründe, hatte Ordnungsamtsleiterin Katrin-Maria de Laporte schon vor geraumer Zeit der EZ signalisiert. Die Textorstraße war nämlich lange Zeit ein verkehrsberuhigter Bereich. Im Rahmen einer behördlichen Verkehrsschau im Mai 2019 hatte sich dann aber herausgestellt, dass die Straße die rechtlichen Anforderungen an einen verkehrsberuhigten Bereich nicht erfüllte. Aus diesem Grund wurde die Beruhigung im März 2021 abgebaut und die Textorstraße in eine bereits bestehende Tempo-30-Zone integriert.
Für die Anlieger stellt sich die Situation im Alltag seither so darf, dass insbesondere wohl eilige Pendler aus Richtung Ottenhofen kommend ihre sehr schmale Straße gerne mal benutzen als Abkürzung in Richtung S-Bahnhof via Fischergries und Heilmaierstraße. Dass sich nach ihren Beobachtungen auch längst nicht alle an Tempo 30 orientierten, gehört heutzutage wohl leider schon automatisch dazu.
Bürgermeisterin versteht die Sorgen der Anlieger
Die Anforderungen an einen verkehrsberuhigten Bereich sind in der Straßenverkehrsordnung geregelt und hoch. Die wohl wichtigste Voraussetzung ist, heißt es aus dem Rathaus, „dass dem Autofahrer direkt beim Einfahren in den Bereich vermittelt wird, dass der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle spielt. Es muss für den Fahrzeugführer sofort erkennbar sein, dass es sich bei der Straßenfläche um eine Mischfläche handelt und diese gleichermaßen von Fußgängern, Fahrzeugen und spielenden Kindern gleichzeitig genutzt wird.“
Gestalterisch erfüllt die Textorstraße im heutigen Zustand keine dieser Bedingungen, noch sei eine überwiegende Aufenthaltsfunktion (Fußgänger, spielende Kinder etc.) gegeben, so die Verwaltung. Wobei sie durchaus einräumt, dass das Argument, ein Stauumfahrung zu sein, nicht von der Hand zu weisen sei.
Am kommenden Donnerstag, 19. September, befasst sich der Marktgemeinderat erneut öffentlich mit der Textorstraße (19 Uhr, Sitzungssaal). Allerdings steht auf der Tagesordnung lediglich ein Sachstandsbericht. Was bedeutet, dass mit einem wie auch immer ausschauenden neuen Beschluss nicht gerechnet werden sollte. Einen weiteren Austausch der Argumente wird es daher wohl auch nicht geben. Die Positionen sind klar. Schon im März 2021 hatte es einen Ortstermin mit Bürgermeister Stolze, dem Sachgebiet und Anwohnern gegeben. Eine ausführliche schriftliche Stellungnahme der Betroffenen datiert vom April 2021. Zur Klärung der Situation fand außerdem ein weiterer Termin mit einigen, von den Anwohnern ausgewählten Teilnehmenden im Juni 2021 im Rathaus statt.
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Sorge vor einer Präzedenzfallwirkung
An der rechtlichen Situation habe sich bis heute nichts geändert, sagte auf Anfrage der EZ nun auch Bürgermeister Walentina Dahms. „Ich verstehe die Leute total, aber wir können nicht anders“, fügt sie an. Und macht dabei auf einen weiteren Aspekt aufmerksam: In Markt Schwaben gebe es viele ähnlich gelagerte Situationen in ähnlich schmalen Straßen, zum Beispiel in der Ödenburger Straße. Dahms sieht daher durchaus die Gefahr, dass eine Rückkehr einer Verkehrsberuhigung in der Textorstraße Begehrlichkeiten an zahlreichen anderen Stellen im Ort wecken könnte.
Ob Blitzaktionen helfen können, ist noch nicht abschließend zu beurteilen. Auch dafür gebe es strenge gesetzliche Vorgaben, so das Rathaus. Die Genehmigung der Messstelle hatte sich bis Ende April 2023 verzögert, auch weil die Messstellenbefahrungen und –prüfungen nur einmal jährlich stattfinden. Bisher wurden bei Messungen laut Sachstandbericht an die Gemeinderäte noch keine Verstöße registriert.
Blitzaktion ergab keine neuen Erkenntnisse
Dort steht auch: „Mehrfach wurde Geschwindigkeitsmessanlagen in der Textorstraße installiert und haben Daten gesammelt. Diese zeigen dem Fahrer sofort die gefahrene Geschwindigkeit an.
Im Jahr 2017 – die Textorstraße war noch ein verkehrsberuhigter Bereich – zeigten damalige Messungen, dass sich lediglich ca. 3,5 % der Autofahrer an eine Geschwindigkeit von bis zu 16 km/h halten (also zu schnell unterwegs waren). Das Gros der Fahrer hatte sich an eine Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h gehalten (88 %).“
2021 - ohne Beruhigung - habe eine Gegenmessung aufgezeigt, dass sich an diesen Zahlen nichts geändert habe. Die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h wurde mit wenigen Ausreißern eingehalten. Allerdings habe sich auch bestätigt, dass generell die Zahl der Fahrzeuge zu hoch sei, um einen verkehrsberuhigten Bereich zu rechtfertigen.