Da kein individueller Fahrdienst mehr finanziert wird, muss Susie Mehler ihre kleine Tochter regelmäßig von Garching ins Blindeninstitut nach Neuhausen fahren. Das Ehepaar bittet in der Sache um Spenden.
Garching – Susie Mehler ist viel mit dem Auto unterwegs, mitunter drei Stunden am Tag. Denn seit Ostern fährt sie ihre Tochter Olivia (7) regelmäßig von Garching ins Blindeninstitut, die Maria-Ludwig-Ferdinand-Schule, nach München-Neuhausen. Für den einfachen Weg (gut 18 Kilometer) braucht sie nicht selten über eine Stunde, wie sie erzählt. Die 44-Jährige hat ihre Berufstätigkeit vorübergehend aufgeben, „denn ich kann so nie garantieren, dass ich pünktlich zur Arbeit komme“. Susie Mehler und ihr Mann Andreas haben deshalb eine Spendenaktion gestartet – um die Kosten für einen Fahrdienst zu finanzieren. 33 000 Euro wollen sie einsammeln, so viel würde der Transport ihrer Tochter jährlich kosten.
Regulärer Fahrdienst nicht passend
Zwar bietet das Blindeninstitut einen von der Regierung Oberbayern finanzierten Fahrdienst an, „aber der würde Olivia bereits um 7 Uhr abholen und erst um 17.30 Uhr zurückbringen. Einen derart langen Tag schafft sie noch nicht“, so Mehler. Olivia, die nach einem Unfall schwer behindert ist, hat neben ihrem Down Syndrom seit 2019 einen (durch mehrminütigen Saustoffmangel verursachten) Hirnschaden und leidet an kortikaler Blindheit, heißt: Das Gehirn kann aus dem Gesehenen kein Bild zusammensetzen. Daher besucht Olivia die Einrichtung in München-Neuhausen, sie soll dort im September eingeschult werden. Olivia kann aufgrund ihrer neurologischen Schädigungweder laufen noch selbstständig sitzen oder sprechen.
Zunächst war Individualtransport möglich
Dabei schien erst alles gut: Nach monatelangem Hin und her hatte der Bezirk Oberbayern einen Individualtransport genehmigt. Der hat zweieinhalb Jahre gut funktioniert, so Mehler „Ich konnte arbeiten, Olivia kam ausgeruht in der Einrichtung an und konnte an allen Therapie- und Gruppenangeboten teilnehmen.“ Und Susie Mehler hatte auch ausreichend Zeit für Olivias Bruder Julius (9). Doch im Juli 2023 wurde dieser Transport „aus unerklärlichen Gründen“ (Mehler) eingestellt. Der Bezirk Oberbayern erklärte sich für „nicht zuständig“, so Mehler, und leitete den Vorgang an die Regierung von Oberbayern weiter. Die verwies die Eltern dann wieder auf den Sammel-Fahrdienst des Blindeninstituts. „Den kann sie aber auch aus den medizinischen Gründen nicht nutzen. Das belegen drei ärztliche Atteste“, so Susie Mehler.
Einzelbeförderung war ein zwischenzeitliches Entgegenkommen
Das sieht man bei der Regierung von Oberbayern anders. Die erklärt auf Anfrage des Münchner Merkur: „Bislang liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Olivia dauerhaft, zum Beispiel aus medizinischen Gründen, nur im Wege der Einzelbeförderung zur Schule befördert werden könnte. Lediglich dem Wunsch der Eltern nach einem möglichst späten Abholzeitpunkt entgegenkommend hat die Schule vorübergehend eine Einzelbeförderung für Olivia mit Ankunftszeit an der Schule um 9 Uhr eingerichtet.“ Für diese Einzelbeförderung habe man der Schule eine Kostenerstattung zugesagt. Auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid in Sachen Kostenübernahme für den Einzelfahrdienst warten die Mehlers jedoch bis heute. Ende April schickte die Behörde dafür ein Schreiben mit dem Hinweis, dass für den Transport die Blindeninstitutsstiftung als Träger zuständig sei. Die Stiftung reicht die Aufwendungen der Schulwegtransporte wiederum bei der Regierung Oberbayern ein, welche die Mehrkosten laut Mehler anscheinend nun nicht mehr übernimmt.
Bedeutung gemeinsamen Lernens
Die Regierung begründet das damit, „dass es mit Blick auf die Einschulung und dem einheitlichen Unterrichtsbeginn um 8 Uhr aus pädagogischer Sicht sinnvoll ist, Olivia an diesen Zeitpunkt heranzuführen“. Die Schulleitung betone zudem die Bedeutung des gemeinsamen Lernens aller Schüler. Und: „Die bisherige Einzelbeförderung mit Ankunft um 9 Uhr soll deshalb schrittweise auf eine Ankunft zum allgemeinen Unterrichtsbeginn um 8 Uhr umgestellt werden. Sofern die Beförderung mit diesen Ankunftszeiten im Rahmen der Sammelbeförderung möglich ist, besteht kein Anspruch auf Einzelbeförderung“. Die Eltern könnten ihre Tochter auch im privaten Pkw zur Schule bringen. Hier sei eine Kostenerstattung (25 Cent pro Kilometer) möglich.
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Die Mehlers wollen nicht aufgeben: „Wir kämpfen weiter für das Recht unserer Tochter auf einen Individualtransport – bis vors Sozialgericht und weiter. Denn Olivia hat ein Recht auf Freizeit und Teilhabe in ihrer Familie. Genauso wie andere mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche.“
Der Link zur Spendenaktion:
www.gofundme.com/f/olivias-fahrten-zum-blindeninstitut
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