Neue E-Auto-Förderung: Steuervorteile für Dienstwagen-Fahrer - auch E-Fuels betroffen
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VonPatrick Freiwahschließen
Die Umweltprämie für Elektroautos ist Vergangenheit. Die Bundesregierung setzt bei der Förderung von Stromern auf den Gewerbesektor - und gewährt Steuernachlässe bei Dienstwagen.
Berlin/München – Der Umstieg auf Elektromobilität stagniert, die deutsche Wirtschaft kämpft mit schweren Turbulenzen und die Autoindustrie befindet sich aufgrund der Sachlage rund um das Verbrenner-Aus auf EU-Ebene in unsicherem Fahrwasser.
Die Bundesregierung passt hierzulande die Elektroauto-Förderung an und hält im Haushaltsentwurf für kommendes Jahr eine höhere staatliche Subventionierung für elektrische Dienstwagen bereit. Von der profitieren einerseits gewerbliche Halter, aber auch die Konjunktur und nicht zuletzt soll die Maßnahme den Absatz auch von hochpreisigen Stromern ankurbeln - wovon die deutsche Autoindustrie profitieren dürfte.
Bundesregierung schnürt neue E-Auto-Förderung - es geht um hochpreisige Stromer
Das Eckpunktepapier „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ wurde von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) bzw. deren Ministerien erarbeitet und beinhaltet mehrere Leitlinien. Unterteilt sind sie in verschiedene Bereiche, unter Punkt „5“ sind wegweisende Faktoren aufgeführt, welche Deutschland als „E-Mobilitätsstandort stärken“ sollen:
- a. Für Unternehmen wird rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonderabschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge eingeführt, die die Anschaffung der betroffenen Fahrzeuge deutlich attraktiver macht. Die Sonderabschreibung gilt für Neuzulassungen bis Ende 2028.
- b. Erhöhung des Deckels für den Brutto-Listenpreis von 70.000 Euro auf 95.000 Euro bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge.
- c. Steuerliche Gleichstellung von ausschließlich mit E-Fuels betriebenen Kraftfahrzeugen mit vollelektrischen Fahrzeugen, insbesondere bei der KfZ-Steuer und der Dienstwagenbesteuerung.
E-Auto-Förderung: Steuerliche Vorteile auch für Modelle mit „E-Fuels“
Zum einen profitieren Unternehmen also von einer Sonderabschreibung, die rückwirkend für das zweite Halbjahr 2024 gilt, außerdem möchte die Ampelkoalition neue Kaufanreize auch für hochpreisigere E-Autos setzen, bis zu einem Brutto-Listenpreis von 95.000 Euro. Dabei wurde diese Grenze im Zuge des „Wachstumschancengesetz“ erst vor wenigen Monaten von 60.000 auf 70.000 Euro heraufgesetzt.
Die Bundesregierung verstärke die Abschreibungsbedingungen für Elektrofahrzeuge und weite die Dienstwagenprivilegien auf teurere Fahrzeuge aus, sagte Habeck am Rande einer Veranstaltung bei Mercedes-Benz: „Ich erwarte mir noch mal einen Nachfrage-Push aus den Unternehmen heraus.“ Darüber hinaus wird die staatliche Förderung auf Fahrzeuge ausgeweitet, die mit synthetischen Kraftstoffen (“E-Fuels) betrieben werden.
Lade-Infrastruktur für Elektroautos: Ambitioniertes Ziel für 2025
Was die Bundesregierung noch beabsichtigt, ist der Ausbau der Lade-Infrastruktur. So ist in dem Eckpapier auch das bereits vor längerer Zeit definierte Projekt „Deutschlandnetz“ aufgeführt. „Der flächendeckende Ausbau einer bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Tank- und Lade-Infrastruktur ist entscheidend, um ein oft genanntes Argument gegen den Kauf eines Elektroautos zu entkräften“, ist da zu lesen.
Bis 2025 sollen hierzulande insgesamt 9000 Schnellladepunkte an 1000 verkehrsgünstigen Standorten entstehen: entlang von Autobahnen, Bundesstraßen sowie in städtischen und ländlichen Gebieten. Letztlich soll für Elektroauto-Fahrer und Fahrerinnen alle zehn bis 15 Kilometer eine Lademöglichkeit zur Verfügung stehen, so das Ziel. (PF)
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