Seniorin mit Madonnenstatue niedergeschlagen?
Bei einem Streit mit ihrem Lebensgefährten hatte sich eine Seniorin aus Weilheim zahlreiche Verletzungen zugezogen. Schuld an der erlittenen Schädelprellung seien jedoch nicht die Fäuste des Angeklagten, sondern eine Madonnenstatue, die ihr der 67-Jährige auf den Kopf gehauen haben soll. Nun saß er vor dem Weilheimer Amtsgericht.
Eine „schmerzhafte Schädel-, Schulter- und Knieprellung“ hatte sich eine Weilheimerin bei einem Streit in ihrer Wohnung zugezogen. Das Skurrile an der Geschichte, die sich im vergangenen Dezember zugetragen haben soll: Schuld an den Verletzungen sei ihr 67-jähriger Lebensgefährte, der für die Tat zu einer ganz speziellen Waffe gegriffen haben soll. Wie die Staatsanwaltschaft verlauten ließ, hatte sich der Rentner an der religiösen Wand-Dekoration der Wohnung bedient – und seiner 84-jährigen Lebensgefährtin mit ordentlich Wucht eine Madonnenstatue auf den Kopf geschlagen.
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„Wir hatten eine Diskussion im Wohnzimmer“, äußerte sich der Angeklagte zu dem Vorfall, dessen Grundlage eine „Meinungsverschiedenheit“ gewesen sei. Die 84-Jährige habe sich beschwert, „weil ich nicht durchgewischt hatte“, so der 67-Jährige vor Gericht. Danach sei eins zum anderen gekommen. Als er im Kinderzimmer verschwunden war, sei ihm die Geschädigte hinterher, nur um ihn zurechtzuweisen und klarzumachen, „was ich für ein fauler Sack bin“, sagte der Weilheimer.
Seniorin soll über Ergometer gestolpert sein
Während ihrer verbalen Auseinandersetzung habe sich die Seniorin dann an einem Schreibtisch festgehalten, fuhr der Angeklagte fort, hätte anschließend einen Schritt nach hinten gemacht, sei über den dort stehenden Ergometer gestolpert und rückwärts gegen einen Schrank gekracht. Ein Missgeschick, auf das der Beschuldigte sämtliche Verletzungen seiner Lebensgefährtin zurückführte. Längerfristigen Schaden habe ihre Beziehung von dem Streit aber keinen genommen, versicherte der 67-Jährige. Die beiden würden nämlich wieder zusammenleben. „Sie hat mich schon ein paar Mal rausgeschmissen und am nächsten Tag sollte ich dann wieder vorbeikommen“, berichtete der Angeklagte. Wie die Geschädigte darauf kommt, zu behaupten, er hätte ihr eine Marienstatue auf den Kopf gehauen, kann sich der Beschuldigte noch immer nicht zusammenreimen.
Ihm zufolge sei es aber schon öfter vorgekommen, dass seine Lebensgefährtin, die an Gleichgewichtsstörungen leide, gestolpert ist. „Am nächsten Tag war‘s wieder ich“, jammerte er. In den meisten Fällen, in denen er nach Ansicht seiner Partnerin der Übeltäter gewesen sein soll, sei er nicht einmal im Haus gewesen. Persönlich fragen konnte Richter Lars Baumann die Geschädigte allerdings nicht. Aufgrund von psychischen Problemen fehlte die Weilheimerin in der Verhandlung.
Geschädigte sagte vor Gericht nicht aus
Lars Baumann wollte von dem 67-Jährigen jedoch wissen, ob er die Geschädigte denn zumindest geschubst hatte. Nur leicht, damit sie ihn in Ruhe lasse, lautete die Antwort. Immerhin habe ihn die 84-Jährige „angreifen“ wollen. Da musste sich der Richter ein Lachen verkneifen: „Die Frau ist gebrechlich, sie war gestern da.“ Dass der Seniorin großes Gewaltpotenzial innewohnt, kaufte er dem Angeklagten nicht ab.
Sichtlich „aufgelöst“ sei die 84-Jährige gewesen, als sie damals in der Wohnung eingetroffen waren. Zudem habe sie rote Augen gehabt, erzählte ein Polizist, der freilich auch von besagter Madonnenstatue zu berichten wusste. Dass die Skulptur jedoch für die Verletzungen verantwortlich sein soll, damit hatte der Beamte so seine Probleme. Zwar wäre die Schwellung „spürbar“ gewesen, die Statue sei jedoch zu massiv und wiege „weit über ein Kilogramm“. „Das Hämatom kommt von einer Gewalteinwirkung, aber nicht von der Statue“, schlussfolgerte der Polizist. Hätte der 67-Jährige der Geschädigten die Madonna auf den Kopf gehauen, wäre sie „entweder schwer verletzt oder tot“. In jedem Fall habe man dem Mann damals ein zehntägiges Kontaktverbot auferlegt. so der Beamte.
Polizist hält Fausschlag für wahrscheinlicher
Aufgrund einiger Restzweifel einigte man sich letztlich darauf, den Fall gegen Auflage einzustellen. Mit der Madonna als Tatwaffe wäre es „ganz anders ausgegangen“, sprach sich auch die Staatsanwaltschaft für eine Einstellung aus. Bei der Caritas muss der 67-Jährige nun einen Kurs gegen häusliche Gewalt belegen.