Früher in Rente: Mit diesen chronischen Krankheiten gehen Sie ohne Abzüge in den Ruhestand
Bei einer chronischen Erkrankung kann man ohne finanzielle Nachteile früher in Rente gehen. Es gibt bei chronischen Krankheiten aber einiges zu beachten.
Berlin – Während ein neuer Entwurf der Ampel im Umlauf ist und wohl 3500 Euro Netto-Rente garantieren soll, sorgt ein bestimmter Aspekt der Rente in Deutschland immer wieder für Diskussionen. Aufgrund des Fachkräftemangels im Land ist eine Debatte über die Abschaffung der „Rente mit 63“ entbrannt. Dabei gerät die Frührente deutlich unter Beschuss und hunderttausende Rentner wären betroffen. Allerdings sind chronische Krankheiten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dazu zwingen, früher in Rente zu gehen, von der Debatte ausgeschlossen.
Früher in Rente: Beinahe acht Millionen leiden in Deutschland an chronischen Krankheiten
Denn nicht jedem Menschen ist es voller Gesundheit beschieden, mit der höchsten Rente statt der niedrigsten Rente in Deutschland oder gar in die Frührente zu gehen. Auch habe nicht viele Rentnerinnen oder Rentner die Möglichkeit, ihren Lebensabend im beschaulichen Eigenheim oder unter Palmen im Ausland zu genießen. Stattdessen bleibt ihnen meistens nur die Möglichkeit, bei einer chronischen Krankheit früher in Rente zu gehen.
Beinahe acht Millionen Menschen in Deutschland gelten der Definition nach als schwerbehindert. Diese haben ein Schwerbehindertenausweis und erhalten Zuschüsse vom Staat. Nichtsdestoweniger sind viele von ihnen trotz ihrer Einschränkungen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2021 bis zu 57 Prozent in den Arbeitsmarkt integriert und voll erwerbsfähig.
Früher in Rente durch chronische Erkrankungen: Betroffenen stehen Entlastungen zu
Vielen Menschen ist allerdings nicht bewusst, dass es eine Vielzahl von chronischen Erkrankungen gibt, die als Behinderung anerkannt werden und sie so in der Lage sind, früher in Rente zu gehen, allerdings gibt für Betroffene dazu einiges zu wissen.
Unter anderem stehen Menschen mit chronischen Krankheitsbildern wie Asthma, Diabetes oder Rheuma diverse Entlastungen zu, die ihnen das Leben zumindest ein wenig erleichtern können.
Früher in Rente wegen chronischen Krankheiten: Schwerbehindertenausweis erhalten
Auch für die Rente können chronische Krankheiten zum Hindernis werden. Schließlich sind manche Menschen durch ihre Erkrankungen so eingeschränkt, dass sie nicht in der Lage sind, die gesamte Zeit bis zum Ruhestand zu arbeiten. Doch es besteht zumindest die Möglichkeit, aufgrund von chronischen Erkrankungen früher in Rente zu gehen.
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Der Sozialverbands VdK geht davon aus, dass mehr als ein Drittel aller Menschen in Deutschland an einer chronischen Krankheit leidet. Wann genau eine Krankheit als „chronisch“ gilt, ist in der Medizin allerdings weiterhin umstritten. Auf folgende Definition hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen und Ärzten aber geeinigt: Wer mindestens einmal im Quartal wegen derselben Erkrankung auf ärztliche Behandlung angewiesen ist, gilt als chronisch krank. Wer eine chronische Erkrankung hat, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen und dadurch auch von Entlastungen und Unterstützung profitieren, die sich aber nicht unbedingt bei der Befreiung der Bankgebühren wiederfinden müssen.
Früher in Rente: Diese chronischen Krankheiten und Erkrankungen sind anerkannt
Um früher in Rente zu gehen, werden diese Krankheiten anerkannt, die in der folgenden Liste aufgeführt sind:
Folgende Krankheiten sind unter anderem als chronische Erkrankungen anerkannt und ermöglichen es, früher in Rente zu gehen:
- Angststörungen
- Asthma
- Diabetes
- Depressionen
- Folgen eines Schlaganfalls
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Migräne
- Krebserkrankungen
- Multiple Sklerose
- Rheuma
- Rückenleiden
Früher in Rente bei chronischen Krankheiten: Grad der Behinderung entscheidend
Entscheidend, um ohne Abzüge wegen chronischer Krankheiten früher in Rente zu gehen, ist auch der Grad der Behinderung (GdB). Dieser muss von einer Ärztin oder einem Arzt diagnostiziert werden, bevor ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt werden kann. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und kann somit einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Der niedrigste GdB ist 20, der höchste 100.
Nach Angaben des VdK kann eine schwere Migräne, die alle paar Tage auftritt und den Alltag schwerwiegend beeinflusst, mit einem GdB von 50 beziffert werden. Beantragt wird der Schwerbehindertenausweis, der viele Vorteile bringen kann, nach Feststellung des GdB dann beim Versorgungsamt.
Rente mit 63: Schwerbehinderte gehen früher in den Ruhestand
Wer bereits einen Schwerbehindertenausweis erhalten hat, kann verschiedene Leistungen und Nachteilsausgleiche bekommen. Abgesehen von Steuererleichterungen und Sonderurlaub haben Schwerbehinderte zudem die Option, nach 35 Versicherungsjahren zwei Jahre früher in Rente zu gehen, ohne finanzielle Abschläge hinnehmen zu müssen.
Wer auch mit weniger Rente leben kann, dem ist es sogar möglich, noch früher in Rente zu gehen.
Erwerbsminderungsrente für jene, die nicht mehr arbeiten können
Wer aufgrund einer langanhaltenden Erkrankung ganz oder teilweise nicht mehr arbeiten kann, kann die Erwerbsminderungsrente erhalten. Die Hürden dafür sind trotz einer chronischen Erkrankung sehr hoch, da die Erwerbsminderungsrente das Einkommen ersetzt. Voraussetzung ist außerdem, dass man das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat. Bevor eine Erwerbsminderungsrente genehmigt wird, müssen Betroffene verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen durchlaufen haben.
Derweil träumen viele Menschen weiter davon, früher in Rente zu gehen – auch wenn nicht jeder das ohne Abschläge tun kann. Dennoch ist es besser, als nie für die eigene Rente gearbeitet zu haben.