Schock-Aufnahme enthüllt: Putin-Kommandeur befiehlt grausames – „Schneidet ihm den Kopf ab“
Eine schockierende Audioaufnahme aus dem Ukraine-Krieg liefert Beweise über Kriegsverbrechen der russischen Armee. Ein Kommandeur befiehlt scheinbar Enthauptungen.
Donezk – Bereits zu Beginn des Ukraine-Kriegs offenbarte sich die Grausamkeit des Kriegs. Neben der Tötung von Zivilisten und der Folter von Kriegsgefangenen scheint die Brutalität des russischen Militärs keine Grenzen zu kennen. Eine Audioaufnahme, die der ukrainischen Online-Zeitung Ukrainska Pravda vorliegt, enthüllt die Grausamkeit mancher Soldaten im Krieg: Ein russischer Kommandeur ordnet scheinbar seine Soldaten an, keine Gefangenen zu machen – und die ukrainischen Soldaten zu enthaupten.
In der Audioaufnahme weist der Kommandeur seine Soldaten weiter an, den Kopf eines enthaupteten Ukrainers auf einem Pfahl anzubringen und zur Schau zu stellen, um die übrigen Soldaten Kiews abzuschrecken. In der Aufnahme flucht der Russe: „Nehmt verdammt nochmal die amerikanischen Waffen. Nehmt alles: Dokumente, Geld, nehmt es verdammt noch mal. Gold, Diamanten, zieht ihm die Zähne, schneidet ihm den Kopf ab und bringt ihn zu mir.“

Ukraine ermittelt gegen Russland: Soldaten Kiews wurden im Krieg enthauptet
Die Audioaufnahme vom 17. Juni soll nahe dem Dorf Staromajorske in der Region um Wolnowacha im Oblasts Donezk entstanden sein, wie Pravda weiter berichtet. Die Echtheit der Aufnahme kann nicht unabhängig bestätigt werden.
Der ukrainische Generalstaatsanwalt Andrii Kostin untersucht unterdessen weitere ähnliche Vorfälle, die sich ebenso im Oblast Donezk ereignet haben sollen. In einer Mitteilung hieß es am Dienstag (18. Juni) auf der offiziellen Website der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft, man verfüge über Informationen, dass Besatzungstruppen der Russischen Föderation ukrainische Soldaten durch Enthauptungen hingerichtet hätten.
„Schreckliche Barbarei“ Russlands im Ukraine-Krieg: Missachtung der Genfer Konvention
Die Audioaufnahme und die Untersuchung der Generalstaatsanwaltschaft scheinen im Zusammenhang zu stehen. Ob die Aufnahme auch in die Untersuchung mit aufgenommen wurde, ist unklar. Staatsanwalt Kostin betonte unterdessen: „Das ist eine schreckliche Barbarei, die im 21. Jahrhundert keinen Platz hat.“ In der offiziellen Mitteilung der ukrainischen Staatsanwaltschaft heißt es weiter, man habe den abgetrennten Kopf eines ukrainischen Soldaten auf einem zurück gelassenen Panzerfahrzeug entdeckt. Ob es sich dabei um dieselbe Person handelt, die auch der russische Kommandeur in der Aufnahme erwähnt hatte, ist nicht bekannt.
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Das Töten des Feindes gehört im Krieg dazu – doch selbst im Krieg gibt es Regeln. In der Genfer Konvention von 1949 und dem Römischen Statut des Internationalen Gerichtshof ist klar geregelt, was unter den Begriff des „Kriegsverbrechen“ fällt – und auch im Krieg verboten ist. Unter Artikel acht des Statuts werden unter anderem auch Folter, die Tötung von Zivilisten oder die gezielte Zerstörung kritischer Infrastruktur wie Wasser- und Elektrizitätswerke genannt. Alles Dinge, vor denen der Kreml im Ukraine-Krieg nicht zurückschreckt.
Weitere Kriegsverbrechen der russischen Armee im Ukraine-Krieg: UN untersucht
Neben der ukrainischen Staatsanwaltschaft, die bereits seit der russischen Annexion der Krim-Halbinsel 2014 Kriegsverbrechen der russischen Besatzer dokumentiert, untersucht auch die UN Kriegsverbrechen in der Ukraine. In einem Bericht vom 15. März erhebt die UN-Kommission, die Menschenrechtsverletzungen im Ukraine-Krieg aufarbeitet, ebenfalls schwere Anschuldigungen gegen Russland.
Ein ukrainischer Soldat soll beispielsweise über mehrere Wochen gefoltert worden sein. „Ich hatte alle Hoffnung und den Lebenswillen verloren“, äußerte sich der Soldat in dem Bericht. Nach seiner Freilassung musste der Ukrainer 36 Mal stationär im Krankenhaus behandelt werden. Ob Russland vor dem Internationalen Gerichtshof jemals zur Verantwortung gezogen werden kann, bleibt jedoch fraglich. Solange Wladimir Putin in Russland regiert, bleibt auch die Gerechtigkeit für begangene Kriegsverbrechen in weiter Ferne. (sischr)