Flüchtlinge zu „Arbeitsgelegenheiten“ verpflichtet – Innenministerium liefert Erklärung am Beispiel Icking
In Icking sollen am Juli Flüchtlinge zur Arbeit verpflichtet werden. Das Bayerische Innenministerium erklärt die sogenannten „Arbeitsgelegenheiten“.
Der Vorstoß wird kontrovers diskutiert. Die Gemeinde Icking möchte wie berichtet einige Asylbewerber zu sogenannten „Arbeitsgelegenheiten“ einsetzen. Laut Bürgermeisterin Verena Reithmann sollen die Flüchtlinge dazu „förmlich verpflichtet“ werden. Wie das möglich ist, fragen sich viele.
Festgelegt hat die Dienste das Bayerische Innenministerium im Asylbewerberleistungsgesetz. Wie der Homepage des Ministeriums zu entnehmen ist, ermöglichen die Arbeitsdienste „eine sinnstiftende und tagesstrukturierende Tätigkeit“. Sie sind sowohl innerhalb von Asylunterkünften als auch im Gemeindegebiet möglich. Große Gemeinschaftsunterkünfte gibt es jedoch in der Isartalgemeinde nicht. Deshalb entschieden Asylkoordinatorin Claudia Roederstein und Reithmann, Arbeitsdienste im Rahmen von Bauhoftätigkeiten beim Landratsamt zu beantragen. Die Kreisbehörde soll die Aufwandsentschädigung für die Arbeitsdienste übernehmen. 80 Cent je Stunde hat das Innenministerium vorgesehen.
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Auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt eine Sprecherin des Bayerischen Innenministeriums, dass in anderen Kommunen bereits „Arbeitsgelegenheiten angeboten“ würden. Nicht alle Asylbewerber kommen dafür infrage. Es handelt sich nur um Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. „Eine Ausnahme besteht für nicht arbeitsfähige, vollzeitschulpflichtige oder erwerbstätige Personen.“ Für die ausgewählten Asylbewerber „besteht eine Verpflichtung zur Wahrnehmung“, so die Sprecherin des Innenministeriums. „Bei unbegründeter Ablehnung kann die Leistungsbehörde die Leistung kürzen.“
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Roederstein und Rathauschefin Reithmann sehen in dem Vorstoß eine Möglichkeit zur Integration und zum Deutschlernen. Die Asylkoordinatorin äußerte die Hoffnung, im Juli mit dem Projekt starten zu können.