Bürgergeld-Empfängerin empört über Abzüge bei Minijob – “Da braucht sich das Jobcenter nicht wundern”

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Da strahlen sie noch: Die beiden Bürgergeldbezieherinnen Beate und Ela berichten freudestrahlend von ihren neuen Minijobs. © RTLZWEI / UFA SHOW & FACTUAL

Zu schade zum Arbeiten sind sich Beate und Ela von „Hartz & Herzlich“ definitiv nicht. Dass sie trotzdem kaum mehr Geld haben, finden sie aber ungerecht.

Mannheim – Bürgergeld-Empfängern wird oft vorgeworfen, dass sie zu faul zum Arbeiten seien. Das Vorurteil ist, dass sie sich lieber auf Kosten des Staates ein schönes Leben machen. Und das, obwohl es alles andere als leicht ist, mit dem Bürgergeld über die Runden zu kommen. Viele Bürgergeld-Empfänger haben deshalb sehr wohl den Ansporn, wieder einen Job zu finden.

Allerdings fällt es oft schwer, sich wieder ins Berufsleben einzufinden. Vor allem, wenn jemand über längere Zeit arbeitslos war. Oft haben die Bürgergeld-Empfänger aber noch ein ganz anderes Problem, wenn sie endlich wieder in Lohn und Brot stehen. Diese Erfahrung mussten auch die „Hartz & Herzlich“-Protagonistinnen Ela und Beate machen. Die zwei Freundinnen beziehen beide Bürgergeld und nahmen einen Mini-Job an, um ihre finanzielle Situation zu verbessern.

Sie dürfen nur 184 Euro behalten: Bürgergeld-Empfängerinnen stehen trotz Job kaum besser da

Die beiden 55-Jährigen arbeiten als Putzfrauen. Ein Job, der ihnen durchaus zu gefallen scheint und das nicht nur, weil sie Kolleginnen sind. Der Enthusiasmus wird allerdings dadurch gedämpft, dass sie unterm Strich trotzdem nicht viel mehr auf dem Konto haben.

„Also wir haben einen 520-Euro-Job und davon dürfen wir 184 behalten“, fasst es Beate im Gespräch mit ihrer Freundin zusammen. Bei den 184 Euro handelt es sich um den Freibetrag. Dieser berechnet sich aus dem Grundfreibetrag von 100 Euro sowie dem zusätzlichen Freibetrag von 20 Prozent für Einnahmen zwischen 0 und 25 Euro – in diesem Fall 84 Euro. Die Freibeträge lassen sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) nachlesen.

Der Rest wird auf das Bürgergeld angerechnet. Dadurch muss der Staat weniger zahlen, da ein Teil der monatlichen Hilfe so durch den Bürgergeldempfänger selbst gedeckt wird. Im Falle von Beate und Ela übernehmen sie durch ihren Mini-Job also 336 Euro des Regelsatzes von 563 Euro. Insgesamt haben Sie monatlich dann 747 Euro zur Verfügung.

„Arbeiten wie jeder andere auch“ – Bürgergeld-Empfängerin Beate wettert, wie viel Geld das Amt behält

Dass das Amt einen Großteil des Geldes einbehält, findet Ela nicht fair. „Wir gehen ja dafür arbeiten wie jeder andere auch“, erklärt sie und klagt: „Wenn du am Ende des Monats dann deine Lohnabrechnung kriegst und siehst, was du eigentlich verdient hast, – und du darfst es nicht behalten.“

Eine durchaus verständliche Reaktion, denn für beide Frauen ist das Geld oft sehr knapp. Insbesondere Beate hat es nicht leicht, da sie auch noch ihre Tochter Chantal und ihre Enkelin bei sich wohnen hat und diese mit unterstützt. Denn Chantal kann aufgrund einer fehlenden Geburtsurkunde für ihr Kind kein Kindergeld oder sonstige Unterstützung beantragen und kommt deshalb selbst kaum über die Runden.

Auch Beate findet es deshalb „ungerecht“, dass ihre Lage trotz Job nicht wirklich besser ist. „Da braucht sich das Jobcenter nicht wundern, wenn keiner schaffe gehen will“, ärgert sich Ela. Diesen Frust teilen viele Bürgergeld-Empfänger. Einige Arbeiten deswegen schwarz, denn so können sie ihre Einnahmen komplett behalten. Nicht jedoch Ela und Beate. Sie bleiben bei ihrem Putzfrauen-Job und überlegen in späteren Folgen sogar, mehr zu arbeiten und in Teilzeit zu wechseln. (sp)

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