Entschädigung für Vize-Bürgermeister: Gemeinderat Fischbachau beschließt Erhöhung

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Mehr Geld soll künftig der Vize-Bürgermeister in Fischbachau erhalten (Symbolfoto). © Felix Schlikis/Lobeca/IMAGO

Der Zweite Bürgermeister bekommt künftig mehr Geld: Der Fischbachauer Gemeinderat hat eine Erhöhung der Entschädigung ab dem kommenden Jahr nun einstimmig beschlossen.

Fischbachau – Mal eine Gratulation zur Goldenen Hochzeit, mal ein Grußwort bei einer Kulturveranstaltung, und ab und zu auch ein nettes Gespräch mit den Bürgern: So stellen sich wohl die meisten Außenstehenden das Aufgabenspektrum eines Vize-Bürgermeisters vor. Doch mit dem freundlichen Grüß-Gott-Sagen und In-die-Kamera-Lächeln ist es heutzutage längst nicht mehr getan, hat der Sprecher der FWG-Fraktion im Fischbachauer Gemeinderat, Klaus Beck, nun an Fischbachaus Bürgermeister Stefan Deingruber geschrieben. Verbunden mit dem Antrag, die monatliche Entschädigung für den stellvertretenden Rathauschef auf 1000 Euro festzusetzen.

Mehr Aufgaben für Vize-Bürgermeister

„Ehrenamtliche Bürgermeister sind wichtige und essenzielle Partner für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie für die Gemeindeverwaltung in gleicher Weise“, heißt es in der Begründung. Diese Institution müsse man stärken und Hemmnisse abbauen, damit sich auch in Zukunft engagierte Menschen für die Gemeinde einsetzen. So seien vor allem die Aufgaben und Herausforderungen des Zweiten Bürgermeisters in den vergangenen Jahren merklich gestiegen. Dieser sei ein direkter Ansprechpartner für die Bürger in allen Belangen, übernehme die Außenvertretung (insbesondere bei Grundstücksverhandlungen), vertrete den Ersten Bürgermeister bei Veranstaltungen und anderen repräsentativen Terminen, nehme nach Rücksprache die laufenden Geschäfte wahr und an den wöchentlich stattfindenden Amtsleiterbesprechungen teil.

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Schriftlich hinterlegt sind die Aufwandsentschädigungen für die Stellvertreter des Ersten Bürgermeisters sowie die Gemeinderats- und Ausschussmitglieder sowie die Referenten in der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“. Diese habe sich die Gemeinde Fischbachau im Jahr 2020 gegeben, geht aus der Beschlussvorlage zur jüngsten Gemeinderatssitzung hervor. Allerdings habe man in den vergangenen Jahren wiederholt Klarstellungen vorgenommen, insbesondere was unter dem Aufwand der ehrenamtlich Tätigen zu verstehen ist. Auch die Höhe der Entschädigung für den als Ehrenbeamten geführten Zweiten Bürgermeister sei bis dato nicht darin enthalten.

Satzung soll öffentlich einsehbar sein

Wie hoch die monatliche Summe bislang war, habe der Gemeinderat seinerzeit in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen, teilt Geschäftsleiter Felix Stahl auf Nachfrage mit. Er dürfe diese deshalb auch jetzt nicht offenlegen. „Durch die Aufnahme in die überarbeitete Satzung ist die Entschädigung nunmehr öffentlich nachvollziehbar“, erklärt Stahl und kündigt die zeitnahe Publikation auf der Internetseite der Gemeinde an. Darin genannt sind auch die monatliche Entschädigung des Dritten Bürgermeisters in Höhe von 250 Euro sowie das Sitzungsgeld für die Gemeinderatsmitglieder von 30 Euro, wobei nach Nachweis auch ein Dienstausfallersatz sowie Reisekostenerstattungen vorgesehen sind.

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Wie der Geschäftsleiter der Gemeinde mitteilt, beschlossen die Gemeinderäte die Überarbeitung und Veröffentlichung der Satzung einstimmig und ohne Diskussion. Sie wird am 1. Januar in Kraft treten.

sg

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