Grundsteuer-Erhöhung: Eigentümer zahlen in diesen Städten am meisten – eine bayerische ist am günstigsten
Vor der Grundsteuerreform im kommenden Jahr haben Städte und Gemeinden im Land ihre Hebesätze nochmal erhöht. Wo Eigentümer jetzt am meisten blechen müssen.
München – In Deutschland haben erneut viele Städte und Gemeinden die Hebesätze für die Grundsteuer erhöht. Für viele Kommunen ist die Grundsteuer eine zentrale Säule ihrer Einnahmen – und in Zeiten knapper Kassen bangen die Ortschaften um jeden Cent. Das ist insbesondere aufgrund der hohen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst in diesem und im vergangenen Jahr der Fall.
Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hat auch dieses Jahr ein Grundsteuer-Ranking für die einwohnerstärksten Städte im Land erstellt. Wie auch 2018 und 2021 wurden dafür die 100 Städte mit den meisten Einwohnern verglichen, dazu wurde ein Einheitswert für ein Einfamilienhaus als Beispiel genommen. In allen 16 Bundesländern ist die Grundsteuer durchschnittlich gestiegen, um 4,5 Prozent im Vergleich zu 2021.
Bis 910 Prozent: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer jetzt in Deutschland
Am teuersten ist es dem Ranking zufolge wie auch schon vor drei Jahren in der Stadt Witten (Nordrhein-Westfalen). Dort liegt der Hebesatz 2024 bei 910 Prozent, was eine Jahresgrundsteuer für ein Einfamilienhaus von 771 Euro entspricht. Am günstigsten ist es derweil in der bayerischen Stadt Regensburg, wo nur 335 Euro im Jahr fällig werden (Hebesatz: 395 Prozent). Hier sind die zehn günstigsten und teuersten Städte im Land:
Die 10 günstigsten Städte bei der Grundsteuer:
Stadt | Hebesatz in Prozent | Grundsteuer pro Jahr |
---|---|---|
Regensburg | 395 | 335 Euro |
Koblenz | 420 | 356 Euro |
Erlangen | 425 | 360 Euro |
Ulm | 430 | 364 Euro |
Düsseldorf | 440 | 373 Euro |
Ratingen | 440 | 373 Euro |
Oldenburg | 445 | 377 Euro |
Ludwigsburg | 445 | 377 Euro |
Villigen-Schwenningen | 455 | 385 Euro |
Esslingen am Neckar | 458 | 388 Euro |
Die 10 teuersten Städte bei der Grundsteuer:
Stadt | Hebesatz in Prozent | Grundsteuer pro Jahr |
---|---|---|
Witten | 910 | 771 Euro |
Offenbach am Main | 895 | 758 Euro |
Mühlheim an der Ruhr | 890 | 754 Euro |
Darmstadt | 875 | 741 Euro |
Duisburg | 845 | 716 Euro |
Herne | 830 | 703 Euro |
Berlin | 810 | 686 Euro |
Marl | 790 | 669 Euro |
Remscheid | 770 | 669 Euro |
Lünen | 760 | 644 Euro |
Leverkusen | 750 | 635 Euro |
Hagen | 750 | 635 Euro |
Es gibt auch Gemeinden, die weniger Einwohner haben und noch mehr Grundsteuer verlangen. 2023 war die Gemeinde Lorch in Hessen mit einem Hebesatz von 1050 Prozent der deutschlandweite Spitzenreiter. Das hat sich 2024 nicht verändert, wie eine Untersuchung vom Bund der Steuerzahler in Hessen mitteilt.
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Grundsteuer steht vor der Reform: Das ändert sich ab 2025 für Eigentümer
Berechnet wird die Grundsteuer bis 2025 noch nach dem alten Modell. Dabei werden drei Kennzahlen miteinander multipliziert, um die Grundsteuer zu berechnen: Der Einheitswert, der Hebesatz und die Grundsteuermesszahl. Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer. Der Einheitswert ist ein standardisierter Wert, der für bebaute und unbebaute Grundstücke festgelegt wird. Allerdings gilt dieser Wert als sehr veraltet, weshalb die Reform im neuen Jahr greifen soll. Ab 2025 wird der Einheitswert durch den Grundsteuerwert ersetzt.
Die Steuermesszahl ist ebenfalls festgesetzt, je nach Art des Gebäudes. Der Hebesatz ist der finale Wert, der von den Kommunen festgelegt wird. Dadurch können die Städte und Gemeinden festlegen, wie hoch ihre Steuereinnahmen ausfallen.

In der Untersuchung des IW wurde als Einheitswert der Wert für Einfamilienhäuser in Städten mit über 100.000 Einwohnern verwendet. Dieser liegt bei 32.586 Euro. Für die Steuermesszahl wurde der Höhe von 2,6‰ gewählt - dies entspricht einer üblichen Zahl für Einfamilienhäuser im Westen. Diese Zahlen wurden dann mit den jeweiligen Hebesätzen der Städte multipliziert.
Ab 2025 greift die Grundsteuerreform, sodass der Einheitswert abgeschafft wird. Im Bundesmodell wird dann die neue Rechnung lauten: Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer. Allerdings gibt es sieben Bundesländer, die eine Änderung an der Formel vornehmen. Das sind: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen.