Neue Dorfheizung in Bayrischzell: „Wir kommen vorwärts“

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Eine Hackschnitzelheizung zur Versorgung des Dorfes will die Gemeinde Bayrischzell realisieren. © McPHOTO/B. Leitner via www.imago-images.de

Um eine Betriebserweiterung und eine neue Dorfheizung zu ermöglichen, arbeitet die Gemeinde Bayrischzell am Bebauungsplan Unterbrunn. Bei dem Verfahren geht es voran.

Bayrischzell - Der Bebauungsplan Unterbrunn in Bayrischzell hat die nächste Hürde genommen. Dem Gemeinderat lagen nun die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vor. Sie gaben insgesamt keinen Anlass zu Planänderungen.

Bei dem Bebauungsplan geht es neben einer Betriebserweiterung auch um die geplante Dorfheizung, die bekanntermaßen am Ortseingang auf dem Feld des Unterbrunnerhofs entstehen soll. Bauunternehmer Karl Acher möchte dort seinen Maurerbetrieb um eine Lager- und Maschinenhalle mit Büro- und Sozialräumen erweitern. Darin untergebracht sind auch Wohnungen für den Betriebsleiter sowie die Angestellten. Daneben soll ein Biomasse-Heizkraftwerk zur Nahwärmeversorgung entstehen.

Bebauungsplan Unterbrunn: Behörden melden sich zu Wort

In der jüngsten Gemeinderatssitzung berichtete Rathaus-Geschäftsleiter Josef Acher über das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, den der Gemeinderat bereits im Mai 2023 beschlossen hatte. Seitens der Bürger waren laut Acher keine Äußerungen eingegangen. Allerdings hatten sich 15 Träger öffentlicher Belange zu Wort gemeldet.

Darunter das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Rosenheim. Zwar ist der Bereich des Bebauungsplans laut Behörde nicht durch „Oberflächengewässer“ gefährdet – das WWA warnt aber vor Starkregen- und Hagelereignissen, „die aufgrund der Klimaänderung an Häufigkeit und Intensität weiter zunehmen werden“. Aufgrund des nördlich angrenzenden, abfallenden Geländes seien Sturzfluten auf der gesamten Fläche nicht auszuschließen. Die Fachleute vom Wasserwirtschaftsamt empfahlen daher eine hochwasserangepasste Bauweise und eine Elementarversicherung.  „Wenn es sich hier um kein Hochwassergebiet handelt, werden wir die Empfehlung nicht zwingend fordern“, sagte Bürgermeister Georg Kittenrainer (CSU): „Wir verlangen keine hochwasserangepasste Bauweise, denn die geschilderte Gefahr trifft auf jedes Gebäude in Bayrischzell zu.“ Letztlich müsse das der Bauherr selbst entscheiden. Die Verwaltung schlug vor, die fachliche Empfehlung lediglich als Hinweis in den Bebauungsplan mit aufzunehmen.

AELF fordert: Bodenversiegelung auf notwendiges Maß reduzieren

Ferner wies das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Holzkirchen darauf hin, dass Bodenversiegelungen auf das notwendigste Maß zu begrenzen seien. Außerdem dürften durch Bebauung und Bepflanzung keine Nachteile für die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen entstehen. Die Vermeidung unnötiger Bodenversiegelung sei im Bebauungsplan bereits festgeschrieben, erklärte der Geschäftsleiter. Darin sei zudem vorgeschrieben, „wie die Freiflächen zu gestalten sind und was asphaltiert werden darf und was nicht“.

Laut Staatlichem Bauamt Rosenheim sind direkte Zufahrten zur Bundesstraße nicht erlaubt, auch nicht während der Bauzeit. Zudem könnten Forderungen auf Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch die Kommune vom Eigentümer nicht geltend gemacht werden. „Das Baugrundstück wird ausschließlich über die Schlierseer Straße erschlossen. Eine direkte Zufahrt zur Bundesstraße ist weder vorgesehen noch möglich“, erklärte Acher. Und weiter: Etwaige Beeinträchtigungen durch Straßenlärmemissionen seien allen Beteiligten bekannt.

Vorhaben macht Herausnahme aus Landschaftsschutzgebiet nötig

Da die Wiese des Unterbrunnerhofs außerhalb des Ortes im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Oberes Leitzachtal“ liegt, braucht es eine Herausnahme aus dem LSG. Dafür hatte die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt bereits Zustimmung signalisiert: Durch eine landschaftsangepasste Ausführung des Baukörpers (Holzverschalung) und die geplante Begrünung könne eine „erhebliche Beeinträchtigung der Schutzzwecke der LSG“ nach Einschätzung der Fachbehörde vermieden werden. Und: „Da die von den geplanten Gebäuden mit Umfeld neu in Anspruch genommene Fläche nur bei rund 4000 Quadratmetern liegt, kann die Fläche selbst im LSG verbleiben.“ Eine Erlaubnis könne insofern in Aussicht gestellt werden. Entsprechende Ausgleichsflächen werden auf dem angrenzenden Grünland geschaffen.

Das Gremium nahm die Stellungnahmen einhellig zur Kenntnis. Sobald die Ergebnisse des Gutachtens und die beschlossenen Ergänzungen im Planentwurf eingearbeitet sind, wird der Gemeinderat den Billigungs- und Auslegungsbeschluss fassen. Anschließend findet die zweite öffentliche Auslegungsrunde statt. „Wir kommen vorwärts“, stellte Kittenrainer abschließend fest.

dwe

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