Bahn-Streik der GDL: Ab morgen stehen die Züge still

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Bahn-Streik der GDL: Ab morgen stehen die Züge still – Bahn hofft auf Gericht

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Nach dem „Weihnachtsfrieden“ geht die GDL nun in die nächste Streik-Runde. Von Mittwoch bis Freitag will die Lokführergewerkschaft Teile des deutschen Bahnverkehrs bestreiken.

Update vom 9. Januar, 15.55 Uhr: Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) will ab Dienstagabend den Zugverkehr in Deutschland lahmlegen. Die Deutsche Bahn hoffte noch auf eine Gerichtsentscheidung in letzter Minute: Das Landesarbeitsgericht Hessen berät ab 17.00 Uhr in zweiter Instanz über einen Eilantrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Arbeitskampf. Dieser soll um 18.00 Uhr zunächst im Güterverkehr beginnen, um 02.00 Uhr früh am Mittwoch soll der Personenverkehr folgen.

Weselsky zu Bahn-Streik: GDL sei sich ihrer „Verantwortung bewusst“

Erstmeldung vom 9. Januar: Am Mittwoch, 10. Januar 2024, soll es beginnen: Die Streiks der Lokführergewerkschaft GDL gehen in eine neue Runde. Bis einschließlich Freitag, den 12. Januar, soll der längere Streik diesmal anhalten. Betroffen sind die Deutsche Bahn AG, Transdev und die City Bahn Chemnitz. Der Güterverkehr soll bereits ab Dienstag, 9. Januar, um 18:00 Uhr, stillstehen.

Nachdem die GDL in der Urabstimmung im Dezember das Go erhalten hatte, sind rein theoretisch unbefristete Streiks in Deutschland möglich. Davon sieht die Gewerkschaft allerdings ab. Sie sei sich ihrer „Verantwortung bewusst“ und habe noch nie unbefristete Streiks in die Wege geleitet, teilte der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky dazu im Deutschlandfunk mit. In der aktuellen Runde könne er diesen Schritt ebenfalls ausschließen.

Ab Mittwoch streikt die GDL. Bis Freitag, 12. Januar, sollen die Züge stillstehen. Für den Güterverkehr beginnt der Streik bereits Dienstagabend. © IMAGO / Hanno Bode

Unter anderem will die GDL die Absenkung der Wochenarbeitszeit im Schichtdienst erreichen. Von den bisher geltenden 38 Stunden soll diese auf 35 reduziert werden. Die Bezahlung soll dazu gleich bleiben, außerdem steht eine Inflationsausgleichszahlung auf der Forderungsliste der GDL. Hierzu hatte die Bahn ein Gegenangebot gemacht und flexible Wahlmodelle in Aussicht gestellt. Laut GDL ist dies inakzeptabel, da die Bahn sich hier die Option offenhalte, das Gehalt derjenigen, die sich für kürzere Arbeitszeiten entscheiden, senken zu können.

Deutsche Bahn: Einstweilige Verfügung soll Bahn-Streik aufhalten

Aktuell steht noch die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hessen zu einer einstweiligen Verfügung der Deutschen Bahn aus. Laut dem Konzern ist der Streik unverhältnismäßig – zumal ja ein neues DB-Angebot an die Gewerkschaft gegangen ist. Am Montagabend war die Verfügung bereits vor dem Arbeitsgericht Frankfurt gescheitert. Eine Entscheidung in zweiter Instanz wird im Laufe des Abends erwartet.

Bahn-Streik: DB-Konkurrenz weniger betroffen

Obwohl der Lokführer-Streik den Schienenverkehr deutlich beeinflussen wird, setzt die Bahn-Konkurrenz ihren Betrieb so gut es geht fort. „Da der Streik ausschließlich die Züge der Deutschen Bahn betrifft, können Sie voraussichtlich die Züge anderer Verkehrsunternehmen nutzen“, sagte ein Sprecher der Bahn dazu. „Bitte beziehen Sie auch Bus- und Expressbusverbindungen mit ein, um Ihr Fahrtziel zu erreichen oder Verbindungen von nahe gelegenen anderen Bahnhöfen nutzen zu können.“

Weil viele Konkurrenzunternehmen jedoch auf Personal der Deutschen Bahn angewiesen sind, etwa was den Betrieb der Schiene angeht, ist auch auf von der Konkurrenz befahrenen Strecken mit Verzögerungen und Ausfällen zu rechnen. „Wenn etwa Infrastruktureinrichtungen der DB Netz bestreikt werden sollten, oder wenn Lokführer und Lokführerinnen auf ihrem Weg zum Dienst infolge bestreikter Verbindungen nicht rechtzeitig an ihrem Einsatzort ankämen“, schreibt zum Beispiel Go-Ahead Bayern in einer Pressemeldung.

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