10 Euro „Kinderstartgeld“ im Monat ab dem 6. Geburtstag: „Wäre ein Vorteil für unsere ganze Gesellschaft“

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Der Sachverständigenrat der deutschen Wirtschaft fordert ein staatlich finanziertes „Kinderstartgeld“ für alle Kinder ab sechs Jahren. Doch wie sinnvoll und rentabel wäre das?

Berlin – Kinder sollen jeden Monat zehn Euro in einen Fonds investieren; so könnten sie schon früh den Umgang mit Aktien lernen. Der Sachverständigenrat der Bundesregierung, genannt die „Wirtschaftsweisen“, schlagen dafür die Einführung eines „Kinderstartgeldes“ für alle Mädchen und Jungen ab sechs Jahren vor. Was genau steckt dahinter – und rentiert sich so eine geringe Ansparsumme überhaupt langfristig?

Wirtschaftsweisen fordern Kinderstartgeld für frühen Umgang mit Aktien

Das vorgeschlagene Kinderstartgeld soll darauf abzielen, Finanzverhalten durch das Lernen aus Erfahrungen zu stärken, anstatt auf theoretisches Wissen, erklärte die Sachverständige Ulrike Malmendier. Indirekt wirke das Programm auch auf die Finanzkompetenz der Eltern, da sie zunächst die Kapitalanlage für ihre Kinder übernähmen.

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Vorschlag für das Kinderstartgeld: Kinder ab sechs Jahren sollen jeden Monat zehn Euro in einen Fonds investieren.  © IMAGO/ Photothek

Staatlich finanziert könnten Kinder monatlich etwa zehn Euro in einen ausgewählten Fonds mit hohem Aktienanteil einzahlen, schreibt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in einem neuen Policy Brief. Bei langfristigen Anlagen seien so bei geringem Risiko solide Renditen möglich.

Vorschlag für Kinderstartgeld findet Anklang: „Vorteil für unsere ganze Gesellschaft“

Das Konzept stößt bereits auf Zustimmung. Robert Peres, Rechtsanwalt mit Sitz in Berlin und Wiesbaden und Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre, die sich für die Stärkung der Aktionärsrechte in Deutschland einsetzt, unterstützt das Vorhaben. „Die Idee des Sachverständigenrats zum Kinderstartgeld ist sehr zu begrüßen“, sagte Peres auf Anfrage von IPPEN.MEDIA. Auch wenn die Ansparsumme mit zehn Euro im Monat sehr gering sei, gehe es darum, den Umgang mit Aktien zu erlernen. Eine frühe Teilnahme am Kapitalmarkt hält Peres deshalb für sinnvoll.

„Was wir im Aktienbereich in Deutschland sehen, ist, dass es hierzulande eine sehr geringe Finanzbildung gibt und damit einhergehend auch eine schwache Aktienkultur.“ Junge Erwachsene wären dann geübter im Umgang mit Aktien. „Das wäre ein Vorteil für unsere ganze Gesellschaft“, resümiert Peres. Mit dem Generationenkapital und dem Altersvorsorgedepot habe die Regierung einige gute Instrumente in die Wege geleitet, das Kinderstartgeld wäre eine prima Ergänzung, so der Anwalt.

Frühe Investments in Fonds: Wie sehr rentiert sich das Kinderstartgeld?

Zugleich gibt es auch kritische Stimmen. „Die technischen Aspekte des Konzepts sind nicht das Problem des Vorschlags, sondern seine geringe Anbindung an die Lebenswirklichkeit“, sagt Christoph M. Schmidt, Präsident des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, im Interview mit tagesschau.de. Dass die öffentlichen Haushalte gerade nicht in der Lage sind, aus einem übervollen Reservoir an Finanzmitteln zu schöpfen, sei allseits bekannt.

In der Praxis solle die Umsetzung des Kindergeldes folgendermaßen aussehen: Der Sachverständigenrat schlägt vor, dass Kinder zwölf Jahre lang monatlich zum Beispiel zehn Euro zur Anlage in einen liquiden, breit gestreuten Fonds mit hohem Aktienanteil und niedrigen Kosten erhalten. „Grundsätzlich würde das Kinderstartgeld in einen diversifizierten, nicht risikoreichen Aktienfonds einbezahlt werden“, erklärt Peres dazu. „Damit ist die Rendite berechenbar, auf zwölf Jahre werden das etwa 3 bis 5 Prozent sein. Die gesamte Einzahlung beläuft sich somit auf 1440 Euro.“

Außerdem soll es möglich sein, dass das „Kinderstartgeld“ in eine reformierte Riester-Rente übergeht und man den Fonds weiter bespart. Man kann die daraus resultierende Rendite laut Peres aber auch anderweitig privat weiter investieren.

Kinderstartgeld soll an Kindergeld geknüpft werden

Das Kinderstartgeld soll alle Kinder in Deutschland ab dem sechsten Geburtstag automatisch erfassen. Hierfür solle die Anspruchsberechtigung für das Kinderstartgeld an den Bezug von Kindergeld geknüpft werden, schreibt der Sachverständigenrat. „Die Verbindung des Kinderstartgelds mit dem Kindergeld ergibt Sinn. Ob das jetzt zusätzlich gefördert wird oder ein Teil dessen ist, macht erst mal keinen großen Unterschied“, kommentierte Peres.

In der Schule sollen die Kinder bis zum Ende der Ansparphase alles Nötige lernen, um dann eigenständig Entscheidungen treffen zu können. Das Konzept würde den Staat nach Angaben der „Wirtschaftsweisen“ langfristig jährlich rund 1,5 Milliarden Euro kosten. Es sieht vor, dass man sich das eingezahlte Geld während der Ansparphase nicht auszahlen lassen kann. Sobald die Kinder volljährig sind, soll die Summe ohne Zweckbindung fließen können. (bohy mit Material der dpa)

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