Ausgerechnet Schwesig hat das letzte Wort zum Cannabis-Gesetz – Die Union hofft noch aufs Nein
Das Cannabisgesetz muss vor Inkrafttreten noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Der ist allerdings im Osterurlaub.
Berlin – Gerade erst hat der Bundesrat für das umstrittene Cannabisgesetz gestimmt, da wittert die Union ihre nächste Chance, das Gesetz vielleicht doch noch zu stoppen. Denn es muss noch zur Unterschrift zum Bundespräsidenten. Der hat sich allerdings am Montag in den Osterurlaub verabschiedet.
Steinmeier im Urlaub – Schwesig übernimmt Geschäfte, so auch Unterschrift von Gesetzen
Um aber wie geplant schon am kommenden Montag, 1. April, in Kraft treten zu können, muss es noch diese Woche unterschrieben werden. Und so landet es voraussichtlich bei Frank-Walter Steinmeiers Vertreterin und damit ausgerechnet auf dem Schreibtisch der Frau, die der Abstimmung im Bundesrat vorgesessen hatte: Bundesratspräsidentin und Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein, Manuela Schwesig (SPD).

Zwar gehörte sie nie zu den glühenden Verfechtern des Vorhabens wie etwa ihr Parteigenosse, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Auch kritisierte sie das Gesetz in seiner jetzigen Ausführung direkt nach der Abstimmung in einem Interview mit der Welt, weil es keine Großplantagen verhindere. Dennoch gilt es als nahezu ausgeschlossen, dass sie dem Gesetz ihre Unterschrift verweigern würde.
Cannabis-Gesetz wird derzeit noch in Bundespräsidialamt geprüft
Im Bundespräsidialamt wird das Gesetz dem Vernehmen nach derzeit geprüft, vor allem auf die Korrektheit aus formellen Gesichtspunkten. Aus einem solchen Grund hatte Steinmeier selbst schon einmal, nämlich 2020, einem Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität seine Unterschrift verweigert. Damals aus Sorge, es könnte teilweise verfassungswidrig sein. Die nachgebesserte Version unterschrieb er dann.
Aber auch aus dieser Richtung gibt es eigentlich keinen Grund für Besorgnis. Hatte doch das Bundesverfassungsgericht bei seinem jüngsten Cannabis-Urteil vom Juni 2023 die Entscheidungsbefugnis über eine Teillegalisierung und Entkriminalisierung bei der Legislative bestätigt.
CDU hofft nach Bundesrat-Abstimmung noch auf Nein des Bundespräsidenten
Trotzdem hatte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion von CDU und CSU im Bundestag, Tino Sorge, nach der Bundesratsabstimmung seine Hoffnung geäußert, das Gesetz könnte noch durch den Bundespräsidenten gestoppt werden. Gegenüber dem RND sagte er: „Das Gesetz sollte nach der chaotischen Debatte vorerst gestoppt werden.“
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Auf Unterstützung von Schwesig bei diesem Vorhaben sollte er aber offenbar lieber nicht hoffen. „Es geht nicht um die persönliche Position der Bundesratspräsidentin, sondern um die Frage, ob das Gesetz nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen ist“, erklärte der Regierungssprecher von Mecklenburg-Vorpommern gegenüber dem Spiegel. Der entsprechenden fachlichen Empfehlung werde die Bundesratspräsidentin auch Folge leisten. (pkb)
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