Mann erlebt „demütigenden“ WC-Streit in Restaurant – jetzt muss das Lokal 1700 Euro Strafe zahlen

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Ein Restaurantbesuch in Wien endete für einen Mann in einer erniedrigenden Erfahrung. Ein Gerichtsurteil will nun zu mehr Gleichberechtigung beitragen.

Wien – Ein romantischer Abend in einem Wiener Gourmetrestaurant sollte für ein Paar ein besonderer Anlass werden. Doch der geplante Besuch endete in einer Enttäuschung, die schließlich vor Gericht landete. Nun wurde das Restaurant zu einer Schadensersatzzahlung von 1700 Euro verurteilt.

Diskriminierung von Rollstuhlfahrer: WC in Restaurant nicht barrierefrei

Ein Rollstuhlfahrer hatte im Januar 2023 einen besonderen Abend in einem gehobenen Restaurant geplant. Allerdings musste der Besuch abgesagt werden, da die WC-Anlage des Lokals nicht barrierefrei zugänglich waren, schreibt Der Standard. Der Zugang war lediglich über mehrere Stufen möglich und es fehlten notwendige Hilfsmittel wie eine mobile Rampe oder ein Haltegriff.

Eine WC-Beschilderung in einem Restaurant.
Ein Restaurant aus Wien muss einem Mann 1700 Euro Schadensersatz bezahlen. © Pond5 Images/IMAGO

Da der Mann nicht gleichberechtigt am Restaurantbesuch teilnehmen konnte, stellte das Bezirksgericht Leopoldstadt eine klare Diskriminierung fest. Der Rollstuhlfahrer soll 1000 Euro Schadensersatz erhalten. Besonders hervorgehoben wurde, dass es für ihn demütigend war, beim Toilettengang auf fremde Hilf angewiesen zu sein. Die Frau erhält 700 Euro. Grund hierfür ist, dass auch sie durch die fehlende Barrierefreiheit in ihrer Teilhabe beeinträchtigt wurde. Laut dem Kurier hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien das Urteil in zweiter Instanz als rechtskräftig bestätigt.

Restaurant betont: Es hat sich bereits um Verbesserungen der Barrierefreiheit gekümmert

Das betroffene Restaurant erklärte laut Kurier, dass es bereits vor dem Gerichtsprozess Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit ergriffen habe. Es betonte, dass keine größeren Umbauten erforderlich gewesen seien, da separate, rollstuhlgerechte Toiletten bereits vorhanden waren. Allerdings begrüßten Behindertenverbände das Urteil als wichtigen Schritt für die Gleichstellung. Dabei sei Barrierefreiheit keine Wahlmöglichkeit, sondern eine Verpflichtung.

Barrierefreiheit in der Gastronomie: Was in Deutschland gilt

In Deutschland sind Restaurants und Cafés bei Neubauten oder größeren Umbauten gesetzlich verpflichtet, barrierefrei zu sein. Das regelt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Verbindung mit dem Gaststättengesetz. Dazu gehören unter anderem der Zugang zu den Räumlichkeiten und sanitäre Anlagen wie Behindertentoiletten. Ältere Gebäude sind von dieser Pflicht oft ausgenommen, es sei denn, sie werden wesentlich umgebaut, heißt es von dem Portal Fachanwalt Suche.

Zuletzt erhielt das Erholungsgelände Ambach am Starnberger See ein Inklusive-WC. Trotz dieser Vorgaben sind weniger als fünf Prozent der gastronomischen Betriebe vollständig barrierefrei. Häufig scheitert es an baulichen Gegebenheiten wie Treppen oder engen Räumen. So auch in einem Bürgerhaus in Kassel, das für mehr Barrierefreiheit kämpft. Allerdings die nötigen finanziellen Mittel der Stadt nicht erhält.

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