On-Off-Dreierbeziehung mit bösen Folgen

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Eine Mischung aus Eifersuchtsdrama und Schlamm-Catchen landete vor dem Amtsgericht (Symbolfoto). © Frank Rumpenhorst

Amtsgericht Dachau verurteit 39-jährige Frau wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und Körperverletzung

Eine Mischung aus Eifersuchtsdrama und Schlamm-Catchen trug sich im Juni 2024 vor einem Haus in Dachau zu. Am Ende landete eine 39-jährige Frau vor dem Dachauer Amtsgericht – wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und Körperverletzung.

Ein ständiges Liebes-Hin-und-Her mit zwei Männern

Am Anfang stand die „On-Off-Dreierbeziehung“, so eine Zeugin (48), sprich ein ständiges Liebes-Hin-und-Her mit zwei Männern. Und alles Unheil begann, als sich einer der beiden Männer, ein 40-jähriger Afghane, bei der Zeugin meldete und „furchtbar geweint hat“, weil sich die Angeklagte beim zweiten Mann aufhielt. Nachdem die Tränen getrocknet waren, meinte der Heulende: Lass uns zur Angeklagten fahren und ihr die Kleidung bringen, die die Frau noch bei ihm herumliegen hatte. De facto wollte der Afghane nachschauen, was beim zweiten Mann so abgeht. „Und ich bin so blöd und fuhr hin“, so die Zeugin, die ahnte, dass das keine gute Idee war.

Bei der Angeklagten, einer Slowakin, ging ein kleiner Umtrunk mit Bier und Wodka ab, wie sie im Prozess verriet. „Ich war betrunken“, gab die 39-jährige arbeitssuchende Mutter zweier erwachsener Kinder zu. Das führt, wie sich die Experten einig sind, zur Enthemmung; im konkreten Fall zur Explosion.

Kleidersack in den Regen gestellt

Als der Opel der 48-Jährigen vor der Wohnung in Dachau anrollte – mit im Wagen saßen der Afghane, ihre Tochter und deren Freundin – und die Fahrgemeinschaft den Kleidersack vor das Haus bugsierte, entbehrte das nicht einer gewissen Gemeinheit, denn: es schüttete an diesem Tag wie aus Kübeln. Die Folgen: Die Kleidung wurde nass und die Angeklagte sauer. Als die Fahrgemeinschaft wegfahren wollte, sprang sie herbei und sorgte mittels einer Bierflasche dafür, dass der Opel ein neues Design erhielt: mit Kratzern und Dellen. Die Tochter (18) wiederum ging nun auf die Designerin los. „Ich habe sie ein bisschen fester zurückgetan. Dann hat sie mich geschlagen, und wir lagen im Matsch!“ Erst als der Afghane sich als Ringrichter betätigte, beruhigte sich die Sache.

Nur: Die 18-Jährige hatte nun ebenfalls Kratzer und Dellen. Sie ließ sich von einem Arzt versorgen und von der Polizei aufklären, dass es die Möglichkeit eines Strafantrags gebe. Die Verletzte stimmte zu. Es folgte die Hauptverhandlung vor Amtsrichter Stefan Lorenz.

Die Angeklagte behauptete: „Ich habe sie nicht geschlagen!“ Und eine Bierflasche habe sie nicht gehabt.

Beleidigungen unter der Gürtellinie

Das schilderte die 48-jährige Opelfahrerin anders. Und sie sagte, dass die Angeklagte während des Schlamm-Catchens Wörter benutzte, die „unter aller Gürtellinie“ waren. Hure und Schlampe waren die geringsten Beleidigungen, wie sich herausstellte.

Die Zeugenaussage des Afghanen gestaltete sich schwierig. Zweimal sprang er im Gerichtssaal von seinem Stuhl, erhob den Arm und brüllte: „Ich schwöre!“ Danach war er nicht willens oder in der Lage, die Fragen des Vorsitzenden zu beantworten. Ständig wich er aus. Es war offensichtlich, dass er die Angeklagte schützen wollte. „Sie haben alles und nichts gesehen“, so Lorenz.

Nachdem die Freundin der Tochter, die mit im Wagen gesessen war, irgendwo in München am Hauptbahnhof im Obdachlosenmilieu unterwegs ist und daher nicht greifbar war, schloss der Richter die Beweisaufnahme, verkündete, dass die Angeklagte vor Kurzem wegen gefährlicher Körperverletzung eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro erhalten hatte, und erteilte der Staatsanwältin das Wort. Die Anklagevertreterin forderte eine Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro.

Lorenz beließ es im Urteil bei 2250 Euro. Das Verfahren gegen die 18-Jährige hatte die Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Angeklagte hatte keinen Strafantrag gestellt.

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