Windkraft auf den Bergwiesen bei Peiting: Grünes Licht vom Denkmalschutz

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So sähe es von der Niederbleick aus: Zwischen Wieskirche (vorne) und Windenergieanlagen lägen der Höhenzug Ilchberg und der Ilberger Wald. © Büro Reicher Haase Assoziierte, Aachen / Bürgerwind Pfaffenwinkel

Auf dem langen Weg hin zu weiteren Windkraftanlagen auf Peitinger Flur ist eine wichtige Etappe geschafft: Das Landesamt für Denkmalpflege und der Landesdenkmalrat sind mit dem Standort auf den Bergwiesen einverstanden.

Peiting – Das Aufatmen von Bürgermeister Peter Ostenrieder in dieser Angelegenheit ist unüberhörbar. Bereits im September hatte er an einem Treffen von Umweltministerium, Wirtschaftsministerium, Wissenschaftsministerium und dem Landesamt für Denkmalpflege teilgenommen, bei dem er das Projekt „Windkraftanlagen für Peiting“ vorstellte. Nicht zuletzt wegen des zuletzt Anfang des Jahres geplatzten Verfahrens, bei dem von zwei der Ministerien durch die Einführung einer 1.000-Meter-Zone der Standort „Köpfinger Wiesen“ unmöglich geworden war, habe er ein weiteres Scheitern der Anlagen befürchtet, schildert Ostenrieder.

Windkraft in Peiting: Grünes Licht trotz Nähe zum Welterbe

„Zum damaligen Zeitpunkt orientierten sich sowohl die Gemeinde als auch Planer, Betreiber und Behörden nach dem Aus rasch auf einen Standort, der vor über zehn Jahren schon einmal Thema war“, fasst Ostenrieder zusammen: die Bergwiesen ganz im Süden der Peitinger Flur. Seinerzeit waren dort insgesamt neun Windenergieanlagen projektiert gewesen, allerdings noch mit geringerer Leistung. Das wurde dann aber aufgrund der Nähe zur Wieskirche komplett als nicht machbar eingestuft. Aktuell wären es drei Anlagen mit einer jeweiligen Leistung von circa 7 Megawatt, einer Nabenhöhe von 175 Metern sowie einer geplanten Gesamthöhe von 262,5 Metern.

Wie auch schon beim Standort „Köpfinger Wiesen“ musste für diesen Standort kurzfristig ein sogenanntes „Heritage Impact Assessment“ durchgeführt werden, um die Auswirkungen auf das Welterbe-Denkmal Wieskirche zu untersuchen. Aus dem vorangegangenen „Kommunalen Denkmalkonzept“, das der Markt Peiting und das Landratsamt Weilheim-Schongau in Auftrag gegeben hatten, geht hervor, dass für alle Standorte innerhalb eines Zehn-Kilometer-Radius ein solches standortgenaues Verfahren für jede Anlage durchzuführen ist.

Bergwiesen bei Peiting: Nähe zur Wieskirche

„Bei den Köpfinger Wiesen war man außerhalb dieser Zone, auch hier wurde es aber durchgeführt mit dem Ergebnis, es bestünde keine Sichtverbindung zur Wieskirche und daher könne man das aus Sicht von ICOMOS/UNESCO so mittragen“, erinnert Ostenrieder. Anders verhält sich die Situation bei den Bergwiesen. Diese sind nur etwa 6,5 Kilometer von der Wieskirche entfernt, allerdings liegen der Höhenrücken des Ilchbergs und der Ilberger Wald zwischen der Welterbestätte und den Windanlagen. Hinzu kam hier allerdings die Herausforderung für die Planer, dass auch entlang der Pilgerwege zur Wieskirche jeweils rechts und links eine Pufferzone von 500 Metern einzuhalten war. „Die Möglichkeiten für eventuelle Standorte wurden also nochmals massiv eingeschränkt und die einzelnen geplanten Windkraftanlagen meterweise verschoben.“

Dennoch wurden drei Standorte zur näheren Untersuchung gefunden. Ergebnis des Gutachtens war, dass ICOMOS/UNESCO den Wunsch äußerte, die Nabenhöhe zu reduzieren, dies jedoch laut Ostenrieder nachweislich zu einer Unwirtschaftlichkeit der Anlagen geführt hätte. „Die Sichtbarkeit der Windkraftanlagen vom Portal der Wieskirche beziehungsweise auch von anderen untersuchten Standorten aus ist aber so minimal, dass das Landesamt für Denkmalpflege eine Genehmigung wie beantragt – also ohne Reduzierung der Nabenhöhe – für tragbar ansah.“ Dies war das Ergebnis der ministeriellen Runde.

Der Wunsch des Generalkonservators (Leiter des Landesamts für Denkmalpflege) Mathias Pfeil lautete jedoch, der Landesdenkmalrat solle hierzu noch nach seiner Sicht befragt werden. Auch dort vertrat Ostenrieder das Projekt. Das Gremium hat die Aufgabe, die Staatsregierung zu beraten und in wichtigen Fragen der Denkmalpflege mitzuwirken.

Die Stellungnahme in diesem Fall lautet: „Der Landesdenkmalrat nimmt das Projekt zustimmend zur Kenntnis und ist sich der sensiblen Situation bewusst.“ „Insofern bekräftigt der Landesdenkmalrat die Sichtweise des Landesamts für Denkmalpflege und erlaubt den zuständigen Behörden, das Genehmigungsverfahren zumindest aus denkmalpflegerischer Sicht weiter voranzutreiben“, macht Ostenrieder deutlich. Eine Beeinträchtigung durch Sichtverbindung zur Wieskirche sei nur als mäßig negativ (von der Pforte aus) oder geringfügig negativ (von südlich der Wieskirche aus) eingestuft und stehe damit einer Genehmigung der beantragten Anlagen nicht entgegen.

Energiewende und Denkmalschutz: „Gutes Nebeneinander ist möglich“

„Das ist ein sehr wichtiger und großer Schritt für die Windkraftanlagen, aber auch für die Energiewende und Energieversorgung vor Ort,“ so Peitings Bürgermeister. „Zugleich zeigt es doch sehr deutlich auf, dass sich neue Technologien und Denkmalschutz nicht widersprechen müssen, sondern auch gut nebeneinander existieren können.“ Es scheine, als könne das Genehmigungsverfahren nach vielen Jahren Hin und Her zu einem guten Ende gebracht werden, ordnet Landrätin Andrea Jochner-Weiß ein.

Die nächsten Schritte sind nun die üblichen Untersuchungen der Immissionen durch die Windenergieanlagen auf die Umgebung, sowie Schattenwurf, Geräuschentwicklung und so weiter. Von Seiten des Naturschutzes sei aktuell kein Einspruch zu erwarten, so Ostenrieder; auch dies sei bereits in der ministeriellen Runde besprochen worden. „Es sieht danach aus, dass man – wieder einmal – zuversichtlich sein darf.“

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