„Verlassen Sie sich nicht auf die Automatikfunktion“ – TÜV warnt vor Komfort-Feature

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Ein Komfort-Feature im Auto kann speziell bei Nebel gefährlich werden – Experten warnen vor fatalen Folgen und erklären, was Autofahrer jetzt beachten müssen.

Kassel – In der „dunklen Jahreszeit“ behindert morgens auf dem Weg zur Arbeit häufig ein grauer Nebel-Schleier die Sicht. Viele Autofahrer vertrauen jetzt auf die moderne Technik ihres Wagens – und setzen auch bei Nebel, diesigem Wetter oder Schneefall auf die Lichtautomatik. Doch genau das kann extrem gefährlich werden.

Hände am Lenkrad
Viele Autofahrer verlassen sich in jeder Situation auf die Lichtautomatik – doch das kann gefährlich werden. (Symbolbild) © Panthermedia/Imago

Laut § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung müssen Autofahrer nicht nur bei Dämmerung und Dunkelheit das Abblendlicht einschalten, sondern auch, wenn „die Sichtverhältnisse es sonst erfordern.“ Doch viele Autofahrer verlassen sich in jedem Fall auf die Lichtautomatik – doch die hat ihre Grenzen. „Da die Elektronik aber nur Hell und Dunkel unterscheiden kann, sind bei Nebel, Regen oder Schneefall viele Autofahrer nur mit dem Tagfahrlicht unterwegs“, erklärt Alexander Bausch vom TÜV Süd. Bei diesigem Wetter oder Nebel am Tag reagiert die Automatik oft gar nicht – mit fatalen Folgen für die Sichtbarkeit.

TÜV-Experte: Abblendlicht lieber zu früh einschalten

Besonders tückisch: Das schwache Tagfahrlicht aktiviert normalerweise nur die vorderen Leuchten. Die Rückleuchten bleiben dunkel. Andere Verkehrsteilnehmer erkennen solche Fahrzeuge erst viel zu spät – ein enormes Sicherheitsrisiko, besonders auf Autobahnen und Landstraßen. Der TÜV-Experte warnt: „Greifen Sie lieber früher als zu spät zum Lichtschalter und verlassen Sie sich nicht auf die Automatikfunktion.“

Diese Bußgelder drohen bei falscher Beleuchtung

Auch laut dem Auto Club Europa (ACE) sei es „leider ein weit verbreiteter Fehler“, sich allein auf die Funktion der Lichtautomatik zu verlassen. Genauso sieht es der ADAC: Die Einschaltautomatik sei tagsüber und bei Nebel oft unzuverlässig. Laut dem Automobilclub drohen mindestens ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg, wenn man tagsüber außerorts ohne Abblendlicht unterwegs ist, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war.

Warum Fernlicht bei Nebel ein Fehler ist

Optional empfiehlt sich bei Nebel zusätzlich zum Abblendlicht das Aktivieren der Nebelscheinwerfer. Keinesfalls sollte man dagegen das Fernlicht aktivieren – weil es von den Wassertröpfchen des Nebels reflektiert wird und eine Art Lichtwand erzeugt. Ausschließlich manuell bedienen lässt sich die Nebelschlussleuchte. Doch hier ist Vorsicht geboten: Sie darf nur bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden – dann aber ist auch Tempo 50 Pflicht. Als Orientierung dienen die Leitpfosten am Straßenrand, die üblicherweise 50 Meter auseinanderpositioniert sind.

Wie sehr sich manche Autofahrer auf die Lichtautomatik verlassen, zeigt der extreme Fall eines 19-Jährigen, der bei Dunkelheit ohne Licht auf der Autobahn unterwegs war. Er gab der Polizei gegenüber an, nicht gewusst zu haben, dass man das Licht auch manuell einschalten könne. Zuvor war die Lichtautomatik angeblich bei einem Werkstattbesuch deaktiviert worden. Das Abblendlicht erkennen Autofahrer am Symbol: ein stilisierter Scheinwerfer mit nach unten gerichteten Strichen, der im eingeschalteten Zustand grün leuchtet. (Quellen: TÜV Süd, ADAC, ACE, StVO, eigene Recherche) (sop)

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