Punkte in Flensburg sammeln sich schneller als gedacht. Doch ab wann wird die Fahrerlaubnis entzogen? Wir erklären, welche Fristen gelten und wie man Punkte abbaut.
München – Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein Blick aufs Handy oder ein zu schnelles Tempo – und schon hat man Bußgeld-Post im Briefkasten. Was zunächst wie eine Lappalie erscheint, kann bei wiederholten Verstößen ernste Konsequenzen haben. Denn wer zu viele Punkte in Flensburg sammelt, riskiert den Verlust der Fahrerlaubnis.
Wer nur geringfügig zu schnell unterwegs war, muss meist lediglich ein Bußgeld zahlen – damit ist die Sache erledigt. Anders sieht es aus, wenn man deutlich über dem Tempolimit liegt oder etwa bei Rot über eine Ampel fährt. In solchen Fällen droht mindestens ein Eintrag im Flensburger Register. Je nach Schwere des Verstoßes können auch bis zu drei Punkte verhängt werden. Doch ab welcher Anzahl wird es wirklich kritisch? Und nach welchem Zeitraum werden die Einträge wieder entfernt?
Punkte in Flensburg: Unterschied zwischen Fahreignungs-Bewertungssystem und Register
In der Amtssprache wird das bekannte Punktekonto als „Fahreignungs-Bewertungssystem“ bezeichnet – viele Verkehrsteilnehmer kennen es auch unter dem Begriff „Verkehrssünderkartei“. Zusätzlich existiert das sogenannte „Fahreignungsregister“ (FAER). In diesem Register werden unter anderem Fahrerlaubnisentziehungen dokumentiert. Darüber hinaus finden auch Urteile zu Straftaten – etwa eine Nötigung im Straßenverkehr – sowie Ordnungswidrigkeiten Eingang, die die Verkehrssicherheit gefährden.
Wer bereits mehrfach Einträge gesammelt hat, sollte den aktuellen Stand kennen. Mittlerweile kann man die Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auch digital einholen. Notwendig ist dafür ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion. Alternativ ist auch der Postweg möglich – in diesem Fall muss eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses beigelegt werden. Wer sich in der Nähe des KBA in Flensburg aufhält, kann während der Geschäftszeiten auch direkt vor Ort Auskunft erhalten.
Führerschein in Gefahr: Ab dieser Punktzahl wird die Fahrerlaubnis entzogen
Die Fahrerlaubnis wird dem Betroffenen bei acht oder mehr Einträgen im Flensburger System entzogen. Gerade für Berufskraftfahrer oder Menschen, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind, ist das eine existenzielle Bedrohung. Tatsächlich besteht die Option, Einträge zu reduzieren – allerdings nur in sehr begrenztem Umfang. Konkret lässt sich ein einziger Punkt abbauen, und das auch nur unter strengen Bedingungen. Laut KBA ist bei maximal fünf Punkten die freiwillige Teilnahme an einem sogenannten „Fahreignungsseminar“ möglich. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur einmal in einem Zeitraum von fünf Jahren – und auch nicht, wenn bereits mehr als fünf Punkte vorhanden sind.
Die Einträge im „Fahreignungs-Bewertungssystem“ werden allerdings auch von selbst wieder entfernt, wobei unterschiedliche Zeiträume gelten:
- 2 Jahre und 6 Monate: Bei Entscheidungen wegen verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten (beispielsweise Handynutzung am Steuer).
- 5 Jahre: Bei Entscheidungen wegen besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten – etwa Alkoholdelikten. Außerdem bei Entscheidungen wegen Straften ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder ohne isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
- 10 Jahre: Bei Entscheidungen wegen Straften mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis: Das ist der Unterschied
Entscheidend ist: Der Entzug der Fahrerlaubnis unterscheidet sich grundlegend von einem Fahrverbot. Ein Fahrverbot gilt nur für einen begrenzten Zeitraum: Sobald die Frist abgelaufen ist, darf man wieder ein Fahrzeug führen. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis muss diese komplett neu beantragt werden – allerdings erst nach Ablauf einer Sperrfrist, die üblicherweise laut ADAC mindestens sechs Monate dauert. Der Aufwand für die Wiedererlangung ist erheblich: In den meisten Fällen muss unter anderem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich absolviert werden – diese ist sowohl zeit- als auch kostenintensiv. (Quellen: KBA, ADAC, eigene Recherche) (sop)
Haben Sie eine Meinung zu diesem Artikel oder ähnliche Erfahrungen gemacht? Haben Sie Fehler entdeckt? Schreiben Sie direkt an unsere Autorin/unseren Autor – die Kontaktdaten finden Sie im Autorenprofil.