Dass die Täter in Fällen von sexuellem Missbrauch an Kindern leider des Öfteren aus dem nahen Umfeld der Familie kommen, ist bekannt.
Memmingen – Und doch scheint es undenkbar, dass den eigenen Kindern etwas Derartiges passieren könnte. Bei dem Gerichtsverfahren, das vergangene Woche vor dem Memminger Amtsgericht stattfand, wurde einem 39-Jährigen vorgeworfen, sich an den Söhnen seines engen Freundes vergangen zu haben. Generell hatte der Angeklagte zu der Familie – bestehend aus dem Vater, der Mutter und zwei minderjährigen Söhnen – ein sehr enges Verhältnis. Seit ungefähr zehn Jahren besuchte der Beschuldigte die Familie so gut wie jedes Wochenende, wie er selbst vor Gericht angab. Ansonsten verfügt er über sehr wenige soziale Kontakte und bekam von einem Therapeuten unter anderem eine Sozialphobie attestiert.
Wegen sexuellem Missbrauch an Kindern: 39-Jähriger muss sich vor Memminger Amtsgericht verantworten
Konkret wurde dem 39-Jährigen vorgeworfen, im Zeitraum von circa fünf Monaten sein Geschlechtsteil mehrmals oberhalb der Kleidung an den Rücken der beiden unter 14-Jährigen gerieben zu haben sowie das Geschlechtsteil eines der minderjährigen Kinder in mindestens drei Fällen angefasst zu haben. Der Beschuldigte räumte gleich zu Beginn alle Punkte ein und entschuldigte sich. „Ich schäme mich sehr dafür“, sagte der Mann, der sich sein Verhalten nicht erklären konnte.
Wie die ermittelnde Polizeibeamtin vor Gericht erklärte, wurde bei der Wohnungsdursuchung des Angeklagten – diese beinhaltete unter anderem auch den PC – nichts gefunden, was für das Verfahren relevant gewesen wäre. Auch die Chats mit allen Familienmitgliedern enthielten nur alltägliche Konversationen.
Vater erklärt: Söhne haben weiterhin mit Folgen des Missbrauchs zu kämpfen
Über die Folgen, die die Taten seines früheren Freundes für seine Söhne haben, sprach der Vater der Geschädigten. Der jüngere der beiden habe beispielsweise angefangen, die erlebten Situationen nachzuspielen und sei deswegen aus dem Hort geflogen. Beide Kinder befinden sich in psychologischer Behandlung. Auch auf die Beziehung der Eltern hat das Geschehene Einfluss. Aufgrund der Übergriffe auf ihre Kinder würden er und seine Frau sich viele Vorwürfe machen und es käme oft zum Streit. Wie sehr sie die Thematik belastet, war auch der Mutter der Jungen, die im Zuschauerraum die Verhandlung verfolgte, sehr deutlich anzusehen.
Der Angeklagte, der bereits die Hilfe eines Therapeuten in Anspruch nimmt, wurde letztendlich zu zwei Jahren Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf vier Jahre festgelegt. Zudem muss er 2.400 Euro an die Fachambulanz für Gewalt- und Sexualstraftäter in Memmingen sowie Schmerzensgeld an die Geschädigten zahlen.
Angeklagter muss sich in Therapie begeben
Dem 39-Jährigen wurde unter anderem zugute gehalten, dass er ein vollumfängliches Geständnis abgelegt und den Kindern so weitere Aussagen erspart hat und über keine Vorstrafen verfügt. Zudem liegt keine Diagnose über pädophile Neigungen vor. „Der Angeklagte braucht eine Therapie“, stellte die Richterin jedoch ganz klar fest. Was bisher völlig fehle, sei eine Begründung seitens des 39-Jährigen für seine Taten. Die Gefahr einer Wiederholung seines Verhaltens könne nur gebannt werden, wenn er die Gründe dafür aufarbeite. Daher wurde dem Verurteilten auch auferlegt, die Fachambulanz aufzusuchen und dort oder ambulant eine Therapie zu machen.
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