„Er ist verantwortlich für den Tod“: Beifahrerin stirbt - neues Urteil gegen Fahrer (20)

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Das Berufungsgericht kippte das Urteil des Amtsgerichts: Der 20-jährige Ickinger, Verursacher eines tödlichen Verkehrsunfalls, wurde nun wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. © David-Wolfgang Ebener, dpa

Das Berufungsgericht sprach ein neues Urteil gegen den jungen Fahrer. Der 20-Jährige wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Wolfratshausen/Höhenrain - In diesem Verfahren gibt es nicht nur ein Opfer. Darüber kann nicht hinwegtäuschen, dass der Verursacher eines tödlichen Verkehrsunfalls, statt für drei Jahre ins Gefängnis zu gehen, am Ende nur verschiedene Auflagen erfüllen muss. Die 3. Jugendkammer am Landgericht München II hob in der Berufungsverhandlung das Urteil des Amtsgerichts Wolfratshausen auf und verurteilte den Angeklagten nach Jugendstrafrecht wegen fahrlässiger Tötung. Das Gericht konnte weder die besondere Schwere der Schuld noch schädliche Neigungen, die für die Verhängung einer Jugendstrafe gegeben sein müssen, bejahen. Es folgte damit der Einschätzung des Vertreters der Jugendgerichtshilfe. Staatsanwalt und Nebenklagevertreterin hatten weiterhin Haftstrafen wegen Kfz-Rennen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung gefordert.

Der heute 20-jährige Starnberger war am 22. Mai vorigen Jahres mit seinem BMW auf der Staatsstraße 2070 zwischen Dorfen und Höhenrain in einer Rechtskurve ins Schleudern geraten und am Ende der Autobahnunterführung gegen einen Baum gekracht. Beim Aufprall war die 19-jährige Beifahrerin ums Leben gekommen, laut Gutachten binnen weniger Sekunden. Ursächlich für den Unfall war die überhöhte Geschwindigkeit, mit der der Angeklagte in jener Nacht auf der Landstraße unterwegs gewesen war – nämlich mit mindestens 120 Kilometer in der Stunde.

Fahrer am Amtsgericht auch wegen Autorennen verurteilt

Das Schöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen hatte in der Hauptverhandlung im Juli dieses Jahres genügend Anhaltspunkte gesehen, um den Kfz-Mechatroniker in Ausbildung wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung zu einer dreijährigen Haftstrafe zu verurteilen. Es stützte sich dabei im Wesentlichen auf die Berechnungen eines Verkehrsgutachters, der erklärt hatte: „Bei einer solchen Geschwindigkeit ist es nur vom Zufall abhängig, ob man durchkommt.“ Es sei dem Beschuldigten darum gegangen, möglichst schnell zu fahren. Dabei habe er grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt, hieß es in der damaligen Urteilsbegründung.

„Er ist verantwortlich für den Tod seiner Beifahrerin und er hat sich vorwerfbar verhalten“, stimmte das Berufungsgericht zu. Die Vorsitzende Richterin betonte jedoch, faktisch liege dem tragischen Unglück „nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung“ zugrunde. „Er hat die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 20 km/h überschritten – mehr gibt es einfach nicht her“, erklärte Richterin Evers, die den wahrscheinlichen Fahrfehler, der zu dem folgenschweren Unfall führte, als „Selbstüberschätzung eines jungen Mannes“ einordnete.

Neues Urteil gegen 20-Jährigen: Seine Freundin starb nach einem Unfall

Die 3. Jugendkammer sprach den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung schuldig und ordnete diverse Maßnahmen an: So muss der angehende Kfz-Mechatroniker seine Ausbildung fortsetzen, die begonnene Psychotherapie weiterführen, 2000 Euro Geldbuße zugunsten der deutschen Luftrettung zahlen und die Gerichtskosten bis 2000 Euro ebenfalls zahlen.

Keine Strafe oder Ahndung könne dem Leid gerecht werden, das der junge Angeklagte durch den Unfall verursacht habe, erklärte die Vorsitzende Richterin Evers. Dass der „sehr belastete junge Mann“ nicht frühzeitiger Kontakt zu den Eltern und der Schwester der Getöteten gesucht hatte, die in sehr emotionalen Stellungnahmen ihre persönlichen Empfindungen in der Verhandlung zum Ausdruck brachten, beurteilte das Gericht „in der Art und Weise nicht nachvollziehbar“, machte die Richterin deutlich. „Aber vielleicht ist man mit 19, 20 Jahren auch völlig überfordert mit so einer Situation.“

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