Es drohen Erbrechen und Durchfall: Rückruf von beliebter Schokolade

  1. Startseite
  2. Verbraucher

Kommentare

Warnung für Allergiker vor beliebter Schokolade: Rückruf. © picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt

Rötungen, Nesselsucht, Erbrechen und Durchfall: Der Verzehr einer bestimmten Sorte Dubai-Schokolade kann für Allergiker gefährlich werden.

Frankfurt am Main – Allergiker müssen sich auf eine Kennzeichnung von Lebensmitteln verlassen können. Ist dies nicht der Fall, können beim Verzehr nur vermeintlich harmloser Produkte schwere Symptome auftreten, darunter laut Allergieberatung.de sogenannte Nesselsucht, Erbrechen, Durchfall und sogar Atemnot.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert auf dem Portal Lebensmittelwarnung.de über einen aktuellen Rückruf einer Schokolade. Demnach fehlt auf dem Produkt eine entscheidende Kennzeichnung.

Rückruf beliebter Schokolade: Das ist der Grund

Bei dem Produkt handelt es sich um eine Sorte der Dubai-Schokolade, die zuletzt immer beliebter wurde. Allerdings wird vor importierter Dubai-Schokolade allgemein gewarnt.

Der Grund für den Rückruf der Schokolade ist, dass im Produkt Sesam nachgewiesen wurde, ohne dass Sesam im Zutatenverzeichnis oder im Allergiehinweis verzeichnet ist.

Rückruf: Diese Schokolade ist betroffen

Miskets Dubai Chocolate (Milchschokolade mit Crashy Kadayif und Pistachienfüllung (35 %)), 100 Gramm

Mindesthaltbarkeitsdatum: EXPD: 09.11.2025; 100g-Packung

Hersteller: Artis GmbH, Mainzer Landstraße 69, 60329 Frankfurt am Main

Chargennummer: L: 24314\1

Rückruf von Schokolade: Diese Symptome können bei Allergikern beim Verzehr auftreten

Laut Lebensmittelwarnung.de sollen Allergiker das Produkt nicht verzehren. Falls es bereits verzehrt wurde, sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Das Produkt wurde bundesweit im Einzelhandel sowie auf einem Onlineportal für Süßigkeiten verkauft.

Die Artis GmbH hat dem Rückruf demnach folgenden Hinweis beigefügt: „Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben beziehungsweise im Onlineshop reklamieren.“ Beim Verzehr dieses Snacks drohen ebenfalls Übelkeit und Erbrechen. (kat)

Auch interessant

Kommentare