Kassenzettel-Revolution: Warum Sie bald keinen Bon mehr bekommen

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Bonpflicht vor dem Aus: Im Koalitionsvertrag einigen sich CDU und SPD auf die Abschaffung – zum Bürokratieabbau. Die Gastronomie trauert dem Kassenzettel nicht nach.

Berlin – In einem überraschenden Schritt haben sich CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag heute auf die Abschaffung der umstrittenen Bonpflicht geeinigt. Die Entscheidung markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der langen Debatte um Bürokratieabbau und Steuergerechtigkeit, die das Land seit der Einführung der Pflicht im Jahr 2020 beschäftigt hat.

Die Bonpflicht, die Händler mit elektronischen Kassensystemen dazu verpflichtet, bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg auszuhändigen, war ursprünglich als Maßnahme zur Bekämpfung von Steuerbetrug eingeführt worden. Doch von Anfang an stand sie in der Kritik. Einzelhändler, Gastronomen und auch Apotheker beklagten den zusätzlichen bürokratischen Aufwand und die Belastung für die Umwelt durch die Menge an ausgedruckten Bons.

Ergebnis aus dem Koalitionsvertrag: CDU und SPD planen Abschaffung der Bonpflicht

Doch damit soll jetzt Schluss sein. Im Rahmen eines umfassenden Bürokratieabbaus will die Koalition aus CDU, CSU und SPD auf die verpflichtende Ausgabe von Kassenbons verzichten. „Die Bonpflicht wird abgeschafft“, betonte der CSU-Vorsitzende Markus Söder laut der Nachrichtenagentur dpa. Zusammen mit Friedrich Merz (CDU), Lars Klingbeil und Saskia Esken (beide SPD) stellte er die Ergebnisse zum neuen Koalitionsvertrag vor. Ein Schwerpunkt für die kommende Regierung soll der Abbau der Bürokratie liegen. Insbesondere die Gastronomie oder die Einzelhändler stöhnten seit langem über die Flut an Kassenzetteln.

Abschaffung der Bonpflicht: Die neue Koalition will die Flut an Kassenzetteln stoppen.
Abschaffung der Bonpflicht: Die neue Koalition will die Flut an Kassenzetteln stoppen. © Mario Hösel/Imago

Bürokratieabbau: Bayern kämpft seit langem gegen den Kassenzettel

Bereits weit vor den Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD hatte die bayerische Staatsregierung eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Bonpflicht gestartet. Landesfinanzminister Albert Füracker (CSU) argumentierte bereits im Juli vergangenen Jahres, dass die Kassenzettel-Pflicht Unternehmen und Umwelt erheblich belaste, ohne einen konkreten Nutzen zu bringen, wie der Bayerische Rundfunk (BR) damals berichtete. Diese Position scheint nun auch auf Bundesebene Gehör gefunden zu haben.

Kampf gegen Steuerbetrug: Konzept der offenen Ladenkasse kostet Staat zehn Milliarden Euro

Kritiker der Abschaffung, wie die Deutsche Steuer-Gewerkschaft, warnen allerdings seit Monaten vor möglichen negativen Folgen. Sie befürchten, dass der Wegfall der Bonpflicht als Einladung zur Steuerhinterziehung verstanden werden könnte. Schätzungen zufolge entgehen dem Staat jährlich bis zu 10 Milliarden Euro durch Steuerbetrug an der Ladenkasse, berichtete die Süddeutsche Zeitung.

Einzelhandel und Gastronomie trauern der Bonpflicht nicht hinterher

Als Kompromiss wird nun diskutiert, die verpflichtende Belegausgabe durch eine freiwillige Variante zu ersetzen, bei der Kunden einen Bon auf Wunsch erhalten können. Zudem sollen die technischen Sicherheitseinrichtungen in Kassensystemen weiter ausgebaut werden, um Manipulationen vorzubeugen. So sollen laut dem Koalitionsvertrag Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro eine verpflichtende elektronische Registrierkasse einführen müssen, die alle Transaktionen digital erfasst. Daneben soll es auch ein Pflicht zur Einführung einer Kartenzahlungsmöglichkeit geben.

Die Entscheidung dürfte von vielen Unternehmern begrüßt werden. Der Handelsverband Deutschland (HDE) oder die Gastronomie sieht darin seit langem einen wichtigen Schritt zum Bürokratieabbau. Auch Umweltverbände zeigen sich erfreut über die potenzielle Reduzierung von Papierabfall. Die konkrete Umsetzung der Abschaffung bleibt aber abzuwarten. Angepeilt ist eine Einführung der Reform zum 1. Januar 2027. Doch erst einmal muss das Bundesfinanzministerium in den kommenden Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen. Dabei soll auch geklärt werden, wie die Steuerehrlichkeit ohne die Bonpflicht gewährleistet werden kann.

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