In Kochel sollen neue Baugebiete entstehen. Die Diskussion um die Wertsteigerung erhitzt die Gemüter. Klaus Barthel und Bürgermeister Jens Müller vertreten unterschiedliche Ansichten.
Kochel am See - Die Gemeinde Kochel möchte es Familien ermöglichen, dass die Kinder in der Nähe bauen können. Dafür soll im Ortsteil Ried ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der östlich des Pfisterbergwegs rückwärtige Grundstücksbereiche aktiviert. Die Sache an sich finden vermutlich alle Gemeinderäte unterstützenswert. In der jüngsten Sitzung ging es aber einmal mehr um Grundsätzliches. Im Zentrum stand die Frage: Sollte die Gemeinde einfach landwirtschaftliche Flächen in deutlich höherpreisiges Bauland umwandeln, ohne dafür an der Wertsteigerung beteiligt zu werden? Klaus Barthel forderte erneut, Fälle wie diesen über eine Sozialgerechte Bodennutzung – kurz: SoBon – zu regeln.
Auch Gemeinde soll profitieren
Der Bebauungsplanentwurf in Ried sieht auf bis zu neun weiteren Parzellen Baurecht vor. „Heute sollen Sie nur sagen, wie groß das Gebiet wirklich sein soll. Dann können wir weitermachen“, sagte Bauamtsleiter Matthias Heufelder. Barthel hatte dazu aber deutlich mehr zu sagen. „Wir wollen hier aus 9100 Quadratmetern Grünland Bauland machen.“ Er habe „grundsätzliche Bedenken. Wir beschließen, dass der Preis pro Quadratmeter Grund von 15 auf 933 Euro steigt – und das, ohne dass jemand eine Leistung vollbracht hat“. Bei derartigen Projekte müsse aber auch die Gemeinde profitieren. Schließlich habe sie die Folgekosten für die Infrastruktur zu tragen. Durch neue Baugebiete könnten weitere Kindergarten- oder Schulplätze notwendig werden. In Kochel blieben diese Kosten aber an der Allgemeinheit hängen. Für Barthel wäre es daher nur recht und billig, wenn die Eigentümer einen Teil der Wertsteigerung an die Gemeinde abführen.
„Hier nicht um Gewinnmaximierung“
Bürgermeister Jens Müller sah das anders. Es gehe hier nicht um Gewinnmaximierung, sondern darum, Baurecht für einheimische Familien zu schaffen. „Und dafür, dass die Grundstücke keine Spekulationsobjekte werden, sorgen wir mit einem Vorkaufsrecht der Gemeinde, das für 25 Jahre gilt.“ Dabei könne man natürlich vertraglich vereinbaren, dass für die Gemeinde ein günstigerer Kaufpreis gelte. Er sehe hier auch keine hohen Folgekosten, „nur, weil wir vier, fünf Grundstücke erschließen“. Generell bezweifelte Mülller, dass für ein Baugebiet von dieser geringen Größe eine SoBon-Regelung überhaupt möglich ist. Michael Zerluth sah das ähnlich. Hier gehe es um Menschen, die im Dorf verwurzelt sind. Barthels Argumente seien „eine reine Neiddebatte“. Junge Familien seien die „Zukunft der Gemeinde“, ergänzte Johann Resenberger.
„SoBon muss endlich auf die Tagesordnung“
Markus Greiner war dagegen der Meinung, dass das Thema SoBon endlich auf die Tagesordnung muss. Schon allein deshalb, „damit wir uns die Vorträge von Herrn Barthel nicht immer wieder anhören müssen“. Seit Jahren spreche man immer wieder über die SoBon. „Wir müssen mal klar sagen, ob wir das wollen oder nicht.“ Es gebe hervorragende Modelle in anderen Kommunen, „ohne dass jemand am Hungertuch nagt“, sagte Greiner. Auch Frank Sommerschuh plädierte dafür, „dass wir mal einen Rahmen schaffen müssen“. Reinhard Dollrieß wünscht sich ebenfalls Rechtssicherheit und das Thema auf der Tagesordnung – „aber seit 2018 reden wir und reden wir“.
Debatte mit harschem Ton
Zu diesem Zeitpunkt hatte die Debatte einen durchaus harschen Ton angenommen und wogte hin und her. „Sie haben doch schon alles gesagt, Herr Greiner“, versuchte ein hörbar entnervter Bürgermeister, die Diskussion zu beenden. „Nein, noch lange nicht“, konterte der Angesprochene. Dennoch rang man sich zu einem Beschluss durch. Mit 14:2 Stimmen wurde beschlossen, den Bebauungsplan „Östlich Pfisterbergweg“ aufzustellen. Nun wird ein Vorentwurf dafür erstellt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Verträge auszuarbeiten, die das Vorkaufsrecht der Gemeinde sichern. Auch über die notwendigen Erschließungsflächen muss verhandelt werden. Ebenso mit 14:2 Stimmen beschlossen wurde, die notwendige Änderung des Flächennutzungsverfahrens in die Wege zu leiten.
Nachverdichtung in Ort
Um Nachverdichtung zu ermöglichen, wird der Bebauungsplan Ötzgasse in Ort überarbeitet. Der stamme aus dem Jahr 1993, als die Kanalfrage noch nicht geklärt gewesen sei, erläuterte Bürgermeister Jens Müller in der jüngsten Sitzung. Deshalb seien die Wohneinheiten seinerzeit begrenzt worden, ergänzte Bauamtsleiter Matthias Heufelder. Nun werden Baufenster so angepasst, dass eine bessere Nutzung der Grundstücke möglich wird. „Im Moment haben wir Riesengrundstücke, auf die man nur wenig hinstellen kann“, so Müller. Der Wunsch nach Nachverdichtung sei von einigen Eigentümern an die Gemeinde herangetragen worden. „Sie tragen auch die Kosten des Verfahrens“, so der Bürgermeister. Der Bebauungs㈠plan㈠entwurf wurde einstimmig gebilligt. Nun erfolgt die öffentliche Auslegung.