Neue Grundsteuer in Weilheim-Schongau: Hausbesitzer üben Kritik

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Noch in diesem Jahr müssen die Städte und Gemeinden den Grundsteuer-Hebesatz neu festlegen. © Jens Büttner/dpa

Derzeit werden die Grundsteuerbescheide verschickt, die seit Januar auf einer neuen Berechnungsgrundlage fußen. Für Eigentümer bedeutet das teils große Änderungen. Auch Kritik wird laut.

Sie sorgt für Bauchschmerzen bei Grundstückseigentümern und Kopfzerbrechen in Rathäusern: die Grundsteuerreform. Derzeit werden die Bescheide verschickt, die seit Januar auf einer neuen Berechnungsgrundlage beruhen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird damit in Bayern bekanntlich nicht mehr der Wert, sondern die Fläche von Grundstücken berücksichtigt.

Klaus Papenfuß sieht diese Neuregelung sehr kritisch. Der Wessobrunner, der in seiner Heimatgemeinde einmal Bürgermeister war, muss ihretwegen selbst tiefer in die Tasche greifen. Für das 718 Quadratmeter große Grundstück seiner Familie mit Wohnhaus fallen seit Januar jährlich 295,46 anstatt 80,89 Euro an. „Das ist mehr als das Dreieinhalbfache“, rechnet er vor. Und das, obwohl die Grundsteuer B in Wessobrunn zum neuen Jahr nicht angehoben wurde. Im Gegenteil: Die Gemeinde hat den Hebesatz von 360 Prozentpunkte auf 280 gesenkt.

„Wessobrunn ist da schon mit einem sozialen Ansatz rangegangen und will möglichst aufkommensneutral sein“, sagt Papenfuß, der das Berechnungssystem aber generell verbesserungswürdig findet. Er würde sich wünschen, dass auch die Qualität eines Hauses mit einfließt.

Mit Blick auf die Hebesätze in anderen Landkreisgemeinden, die laut Papenfuß „unverändert bleiben oder nur geringfügig nach unten korrigiert wurden“, vermutet er, dass viele Kommunen „ein Vielfaches der bisherigen Grundsteuer“ einnehmen dürften. Konkret nennt er das Beispiel seiner Tochter, die ein 570 Quadratmeter großes Grundstück mit „renovierungsbedürftigem, derzeit nicht bewohnbarem Einfamilienhaus“ im Außenbereich von Rottenbuch besitzt – und im Jahr nun knapp das Fünffache im Vergleich zu 2024 bezahlen muss (251,30 statt 51,17 Euro).

Datenlage noch unvollständig

In Rottenbuch bleiben die Hebesätze vorerst unverändert. Man wolle abwarten, bis offene Fragen geklärt sind und die Lage in einem Jahr neu bewerten, hieß es dazu als Begründung im Gemeinderat. Ein beliebtes Vorgehen: Viele Kommunen wollen sich zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal mit den Hebesätzen befassen. Denn die Datenlage, auf der die bisherigen Berechnungen basieren, ist bei weitem nicht vollständig.

Wichtig ist aber auch, dass die Reform nicht für alle Grundstückseigentümer höhere Kosten bedeutet. So gibt es viele, die seit diesem Jahr in etwa genauso viel Grundsteuer bezahlen müssen wie zuvor, oder sogar weniger. Im Grunde würden besonders jene stärker belastet, die „alte, kleine Gebäude auf großen Grundstücken haben“, erklärt Christian Lex von „Haus & Grund“ in Weilheim.

„Die Politik hat nach dem Gerichtsurteil handeln müssen“

Dass es in einigen Fällen zu Erhöhungen kommt, während andere weniger zahlen müssen, hatten die Kommunen bereits angekündigt. Und auch Lex, der als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht dem gut 2000 Mitglieder starken Verein vorsitzt, möchte die Gemeinden etwas in Schutz nehmen. Er betont, dass sie sich die Änderung bei der Grundsteuer nicht ausgesucht hätten. „Die Politik hat nach dem Gerichtsurteil handeln müssen.“

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Doch er habe auch den Eindruck, dass die versprochene Aufkommensneutralität – also dass die Gemeinden unterm Strich in etwa so viel Grundsteuer einnehmen wie vorher – nicht überall umgesetzt werde. „Ohne den Kommunen etwas unterstellen zu wollen“, wirke es so, als sähen manche Gemeinden die Grundsteuerreform als Möglichkeit, um ihre Kassen aufzubessern. „Viele Gemeinden sind recht klamm. Da ist die Versuchung groß, sich das Geld so zu holen.“

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